Bund gegen Anpassung
01.03.2002 Ahrimans schwer erhältliche Information (I):43% aller deutschen Erwerbstätigen sind keine Kirchenmitglieder!
Um ihre 1933 von Hitler eingeführten Privilegien zu rechtfertigen, berufen sich die zwei staatlich bevorzugten deutschen Kirchen (EKD mit affilierten Kirchen sowie Katholiken) auf ihre riesige und majorisierende Mitgliederzahl. Das ist zwar logisch fragwürdig, bedenkt man ihre Rekrutierungsmethoden (es sind Säuglingsfänger statt Jugendreligionen), aber vor allem ist es gelogen: trotz miesester Zwangsrekrutierung, Ausnutzung von Schwächesituationen und emotionaler Erpressungsmöglichkeiten sowie unglaublichem Mißbrauch normaler Steuergelder durch den Staat zwecks Wettbewerbsverzerrung unter den Religionen und Weltanschauungen halten die beiden Hitlerkonkordatskirchen nur noch eine knappe Mehrheit. Geld haben sie trotzdem wie Heu: als der klerikale Halbdiktator von Uncle Sam´s Gnaden, Konrad Adenauer, das »Subsidiaritätsgesetz« erzwang, welches ihnen 90% aller Kosten ihrer öffentlichen Einrichtungen aus dem Säckel des gewöhnlichen Steuerzahlers abnimmt, tönten die damaligen Oppositionsparteien SPD und FDP sehr, sehr laut, das erste, was sie täten, wenn sie je an die Regierung kämen, wäre die Abschaffung dieser vatikanhörigen Affenschande. – Nun, sie regierten später lange genug, und obwohl Adenauer an dieser zentralen Stelle auf Hitler gerade noch eins draufgesetzt hatte, geschah verachtenswerterweise hier gar nichts. (Aber verachtenswert ist auch ein Volk, das sich – nicht nur in dieser Hinsicht – so erniedrigend belügen läßt und die lügnerischen Großmäuler dann noch wählt.)
Deshalb sind die 43% de facto Staatsgeheimnis – AHRIMAN plaudert es für sie aus. Versuchen Sie doch spaßeshalber einmal selber, es herauszubekommen! Es kostet sehr viel Zeit und Geld, und auch AHRIMAN hat bis jetzt nur den Stand von 1999 ermitteln können (inzwischen dürfte wegen der sich ausbreitenden Verarmung und daher Sparneigung der Stand sogar noch gestiegen sein). Die noch am besten auffindbare Quelle – aber finden Sie sie mal, sogar als Jurist! – ist Seite 5 des BSG-Urteils des 11.Senats vom 8.11.2001, B 11 AL 43/01 R, Reg.-Nr. 25566 BSG-intern! (Bundesgerichtshöfe veröffentlichen sonst jeden Furz, diesmal aber nicht einmal ihr vollständiges Urteil – sie wissen, warum. Leser, wisse es auch!) Dabei ist diese unterdrückte Nachricht, die keine einzige Zeitung unserer supervielfältigen »Presselandschaft« melden wird (obwohl sie sehr viel mehr Geld und Informationsquellen haben als wir), von praktischer Bedeutung. Denn mit ihrer »erdrückenden Mehrheit« lassen die Hitlerkonkordatskirchen den Justizapparat rechtfertigen, daß vom mageren Arbeitslosengeld konfessionsloser Arbeitsloser Kirchensteuer abgezogen wird, also der Mitgliedsbeitrag eines Vereins, dem die Opfer der kollaborierenden Finanzbehörden nicht angehören und den sie sehr häufig auch absichtlich nicht unterstützen wollen, so wenig wie sie z.B. bin Ladens »Gotteskrieger« finanzieren wollen. Welch ein elender Kirchenstaat – pfui Teufel! Ach, und noch eine Information: WISSEN IST GUT. Und jetzt wissen Sie wieder was, was Sie vorher nicht wußten. Dank AHRIMAN. |