Bund gegen Anpassung
25.06.2004
Neues zum Fall Dr. Nittman
oder: neue Monstrositäten aus dem Kirchenstaat BRD
Mittlerweile befaßt sich, nach mehr als zweijährigem Stöhnen und Ächzen, nach aufzehrendem Instanzenspiel und Rumgeschiebe, nach zwischenzeitlichem Zugeständnisgelüge von Regierungsseite, die sich beträchtlichem internationalen Druck durch zahlreiche Protestschreiben an die Adresse des Kanzlers ausgesetzt sah, das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Postfach 1771, 76006 Karlsruhe; das Aktenzeichen nicht vergessen: 1BvR 952/04) mit dem Fall Dr. Nittmann. Der juristische Vorgang ist hochgradig kompliziert und selbst für den interessierten Laien kaum mehr nachvollziehbar; Rechtsanwalt Niemietz hat unter großem zeitlichen Druck – die vierwöchige Fristsetzung fiel in die Osterzeit – eine vielseitige "Nichtzulassungsbeschwerde" verfaßt, die der Justizapparat braucht, um über eine sonnenklare Angelegenheit zu entscheiden – die verfassungswidrige Benachteiligung konfessionsloser Arbeitsloser durch Kirchensteuereinzug von ihren mageren Konten –, so sonnenklar, daß der gesunde, d.h. rechtsstaatliche Menschenverstand keine zehn Minuten zur Klärung dieses Sachverhalts benötigte. Mit anderen Worten: wieder sind Protestschreiben nötig, um den von eben jenen Steuern hochbezahlten Damen und Herren bei ihrer schweißtreibenden Arbeit auf die Sprünge zu helfen. Nachfolgendes Schreiben versandten wir an alle Interessierten im In- und Ausland (mit bereits erfreulicher Resonanz von den USA bis Indien; immer eine Kopie an uns!):
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