Bund gegen Anpassung



www.bund-gegen-anpassung.com
25.06.2004


Neues zum Fall Dr. Nittman

oder: neue Monstrositäten aus dem Kirchenstaat BRD

Mittlerweile befaßt sich, nach mehr als zweijährigem Stöhnen und Ächzen, nach aufzehrendem Instanzenspiel und Rumgeschiebe, nach zwischenzeitlichem Zugeständnisgelüge von Regierungsseite, die sich beträchtlichem internationalen Druck durch zahlreiche Protestschreiben an die Adresse des Kanzlers ausgesetzt sah, das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Postfach 1771, 76006 Karlsruhe; das Aktenzeichen nicht vergessen: 1BvR 952/04) mit dem Fall Dr. Nittmann. Der juristische Vorgang ist hochgradig kompliziert und selbst für den interessierten Laien kaum mehr nachvollziehbar; Rechtsanwalt Niemietz hat unter großem zeitlichen Druck – die vierwöchige Fristsetzung fiel in die Osterzeit – eine vielseitige "Nichtzulassungsbeschwerde" verfaßt, die der Justizapparat braucht, um über eine sonnenklare Angelegenheit zu entscheiden – die verfassungswidrige Benachteiligung konfessionsloser Arbeitsloser durch Kirchensteuereinzug von ihren mageren Konten –, so sonnenklar, daß der gesunde, d.h. rechtsstaatliche Menschenverstand keine zehn Minuten zur Klärung dieses Sachverhalts benötigte. Mit anderen Worten: wieder sind Protestschreiben nötig, um den von eben jenen Steuern hochbezahlten Damen und Herren bei ihrer schweißtreibenden Arbeit auf die Sprünge zu helfen. Nachfolgendes Schreiben versandten wir an alle Interessierten im In- und Ausland (mit bereits erfreulicher Resonanz von den USA bis Indien; immer eine Kopie an uns!):

Bund gegen Anpassung
Postfach 254,D–79002 Freiburg

www.bund-gegen-anpassung.com mail@bund-gegen-anpassung.com

Freiburg im Mai 2004

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

der Fall Dr. Nittmann, des konfessionslosen Arbeitslosen, der seit nunmehr zwei Jahren gegen den verfassungswidrigen Zwangsabzug von Kirchensteuer von seinem ohnehin mageren Arbeitslosengeld klagt – wir hatten Sie bereits mehrfach über Verlauf und Hintergründe informiert –, tritt nun in eine entscheidende Phase.
    Zuletzt war, wie wir berichteten, der Fall Dr. Nittmann beim Bundessozialgericht anhängig, das aus formalen – d.h. an den Haaren herbeigezogenen – Gründen eine eigene Entscheidung in der Sache ablehnte und die glänzend verfaßte Beschwerde des Anwalts Gottfried Niemietz gegen den Willkürbescheid des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zurückwies. Es lohnt nicht, die juristischen Details dieses Pingpong- und Instanzenspiels aufzulisten; der Zweck dieses unwürdigen Manövers der deutschen Justiz besteht alleine darin, durch diese künstlich aufgetürmten Barrikaden in einem ohnehin mühsamen Hindernislauf Zeit zu gewinnen, den Kläger zu entmutigen und die zahlreichen nationalen wie internationalen Unterstützer zu verwirren, denen es vor allem zu verdanken ist, daß dieser Prozeß überhaupt soweit gediehen ist und einen – wenn auch bescheidenen – Niederschlag in den nationalen und internationalen Medien gefunden hat. Man versteht den aktuellen Stand des Verfahrens am besten, wenn man sich Franz Kafkas Parabel "Vor dem Gesetz" ins Gedächtnis ruft. In unserem Fall würde der dritte Türhüter – so weit sind wir also schon gelangt, im Unterschied zu Kafkas unglücklichem Protagonisten – behaupten, es müsse erst der vierte Türhüter gefragt werden, ob man sich wirklich mit diesem Fall befassen solle (in der Hoffnung, daß der Kläger vor Mutlosigkeit aufgibt).

Dieses finstere Konzept gilt es zu durchkreuzen!

Rechtsanwalt Gottfried Niemietz hat Ende April 2004 gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Helfen Sie durch Protestschreiben dem höchsten deutschen Gericht auf die Sprünge!
    Fordern Sie die unverzügliche Beendigung dieser Verschleppungstaktik, die ausschließlich dazu dient, einem weltweit einzigartigen Unrechtsakt des deutschen Kirchenstaates – der Beraubung konfessionsloser Arbeitsloser auf der Grundlage des Hitlerkonkordats – den juristischen Segen zu geben!
    Fordern Sie das Bundesverfassungsgericht auf, es solle sich seines Namens würdig erweisen und der gebrochenen Verfassung wieder zur Geltung verhelfen!


Richten Sie Ihre Protestschreiben – bitte mit einer Kopie an uns – an das:

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D–76131 Karlsruhe
Fax.: 0049-(0)721/9101-382
Email: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

(Nicht vergessen: Aktenzeichen 1 BvR 952/04, Fall Dr. Nittmann)

Mit voltairianischen Grüßen
Birgit Linz