Windiges und niederträchtiges Manöver! Weiter heißt es: "Der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung hat sich seither nicht signifikant nach unten entwickelt." Beim Urteil gegen Dr. Nittmann mußte dasselbe Gericht ein halbes Jahr zuvor noch einräumen: "Zwar vermutet das Statistische Bundesamt in der Erläuterung zu seiner Erhebung, daß bei Fortschreibung der bisherigen Entwicklung im Jahre 2001 der Anteil der kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerschaft auf 53,9% sinken könnte. Dieser Prognose liegen aber mehrere Prämissen zu Grunde, die sie als unsicher erscheinen lassen" (d.h. das LSG will sich einfach nicht daran halten). Ein halbes Jahr später befindet dasselbe Gericht: "Bei einer Fortschreibung der vom Bundessozialgericht für das Jahresende 1999 ermittelten Zahlen folgt daraus, daß Ende 2000 etwa 57,06% der versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Ende 2001 noch 56,54% dieser Personengruppe Mitglieder in den drei großen kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften gewesen sind" (S.9). Wie genau auf einmal, bis auf die zweite Stelle nach dem Komma, und – wie verlogen! Nicht nur, daß plötzlich die jüdische Konfession auftaucht, die hier nichts verloren hat und statistisch seit Hitler leider nicht sonderlich ins Gewicht fällt (daher plötzlich drei "große" Religionsgemeinschaften – sind mal wieder die Juden an allem schuld?! Was für eine pfaffenschwarze Abscheulichkeit, passend zum letzten Jesus-Film!); auch aus der "Fortschreibung" "folgt" im schlechtesten Kantschen Sinne gar nichts, schon gar keine auf das hundertstel Prozent genaue Zahlen, denn wenige Zeilen später ist für das Jahr 2003 "aller Voraussicht nach" alles unsicher und muß man "mehr als drei Jahre" warten. Hier waltet kein Irrtum, sondern Lüge, kaltschnäuzig vorgebracht in dem Kalkül, daß sich die Opfer nicht austauschen, sondern in der Anonymität und Isolation resignieren. Und schön drei Jahre warten, denn in diesem Zeitraum können Menschen sterben, ja ganze ehemals souveräne Staaten untergehen, und die Erinnerung an einen Tatbestand verblassen, den das LSG aufgedonnert so benennt, daß "der Gesetzgeber zur Zeit im Begriff [ist], seiner Handlungspflicht nachzukommen", und ab 1. Januar 2005 die Kirchen-Zwangsbesteuerung für konfessionslose Arbeitslose abschaffen werde. Ketzerbrief-Leser wissen mehr und infolgedessen auch, wie dieser Beschluß zustande kam (KETZERBRIEFE 116). Und kein Arbeitsloser hat bislang auch nur einen lausigen Cent seines geraubten Geldes nach diesem Gewäsch gesehen. Aber genau das ist unsere Forderung an den deutschen Kirchenstaat: Sofortige Rückzahlung der verfassungswidrig eingezogenen Kirchensteuer an die beraubten Arbeitslosen!
    Dieser bei weitem nicht vollständige Ausflug in die trüben Gefilde kirchenstaatlichen Unrechts – Ausdünstungen, die nicht nur uns, sondern zum Himmel stinken – belegt vor allem eins: daß die Aufmerksamkeit nicht nachlassen darf und entschlossenes Handeln nötig ist. Gesetze fallen nicht vom Himmel, sondern sind Waffenstillstandslinien im Klassenkampf (doch, genau dem – ob jemand arbeitslos werden kann oder besitzeshalber nicht, ist nun einmal klassenbedingt, dafür können wir nichts), lassen sich also verschieben – im guten wie im schlechten Sinne.


KETZERBRIEFE
Flaschenpost für unangepaßte Gedanken
Herausgegeben vom Bund gegen Anpassung

Ketzerbriefe 119
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Ketzerbriefe 111
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