Bund gegen Anpassung



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13.03.2003



Notiz vom 13.3.03

Zugunsten des an sich unbedeutenden (»kleinen«) Angreifers springt die BZ in die Bresche und drückt auf die Tränendrüse, um der Justiz einen Weg zu weisen, den Opfern und Geschädigten für ihr bißchen Gegenwehr neuen Schaden zuzufügen. Sie suggeriert, wir, d.h. die doppelt und dreifach geschädigten Opfer von Sachbeschädigung, Raumboykott (wer kriegt dagegen Uni-Räume für gleiche Themen nachgeschmissen?!) und Nachrichtensperre, schössen töricht mit Kanonen auf Spatzen.
   Nun, ein kleiner Verleumder per Leserbrief und Anstifter zu Straftaten wie jener Grede mag gewiß an sich ein Spatz sein, aber weil er Presse und Justiz mitsamt seinen sonst natürlich unbedeutenden vier oder fünf Männeken vor Ort hinter sich hat, wird er eher ein Drachen. Und da ist es zum einfachsten Schutz unseres sauer erarbeiteten Eigentums (statt gewaltsam eingezogener Steuern), mit dem wir den einzig verbliebenen Zugang zur Öffentlichkeit allein offenhalten können, unbedingt notwendig, daß eine Strafe Abschreckung bewirkt. Und wann findet man außer durch Glücksfall gegen so feige Täter je Beweise?! Denn Freibriefe für Gewalttäter durch Straflosigkeit sind eben indirekte Gewaltakte – des zuständigen Staates – gegen die dann völlig wehrlosen Opfer, die ihrerseits noch für ihr bißchen eigene Gegenwehr verfolgt werden sollen.
   Was hat nun ein kleiner Verleumder und Sachbeschädiger mit einem Teilnehmer an einem klassisch blutigen Pogrom – unter dem Zaren, in Hitlers besetzten Gebieten oder seinem Gunzenhausen etwa – gemeinsam (und Blut floß auch schon, unseres nämlich, in Göttingen und Mainz, wodurch der Vergleich fließend wird)? – Das Bewußtsein der Straflosigkeit, das Bewußtsein heimlicher, aber verläßlicher Parteilichkeit des Staat-Presse-Apparates. Sonst hätte es auch die historischen Pogrome nie gegeben, oder höchstens einmal. Die moralische Beurteilung dieser gemeinsamen Mentalität bitten wir den Leser zu vollziehen.


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