Bund gegen Anpassung
24.04.2005
Der Fall Dr. Nittmann in der entscheidenden Phase
Der Fall Dr. Nittmann jenes Klägers, der gegen den verfassungswidrigen Abzug von Kirchensteuern bei konfessionslosen Arbeitslosen Rechtsschritte einleitete, geht mittlerweile ins 4. Jahr das ist viel Zeit, und Zeit ist nicht nur Geld, sondern auch Leben! In dieser Spanne wurde nicht nur der Irak zermetzelt und unzählige seiner Bewohner abgeschlachtet, sondern auch Hunderttausende von deutschen Arbeitslosen, denen das Recht auf Rückzahlung der ihnen unter dem Titel »Kirchensteuer« geraubten Gelder zusteht, wurden hingehalten, vertröstet, abgewatscht, verarscht. Eines zeigte dieser Prozeß, der stellvertretend für viele andere steht, bislang mit Sicherheit: den deutschen Richtern gleich welcher Instanz sind die Verfassungsvorschriften bezüglich Gleichbehandlung und Religionsfreiheit Hekuba.
Das ist nichts Neues, aber auch nicht das einzige. In die Justizmaschinerie, deren einzige Funktion das langsame, gleichförmige Zermahlen von Menschenschicksalen ist, wo jeder begründete Rechtsanspruch hängen bleibt wie eine Fliege am Klebstreifen und schließlich verreckt, ist etwas Unruhe geraten. Der Routinebetrieb ist ein wenig ins Holpern gekommen; hier greifen die Räder nicht ineinander, dort reißt ein Band, und die Zentrale muß immer häufiger Reparateure schicken. Der lästige Störfaktor, den es von herrschender Seite kleinzuhalten gilt, heißt Öffentlichkeit hergestellt von uns in mehr als dreijähriger, aufwendiger und teurer Arbeit. Zeit für eine Zwischenbilanz.
In diesem Zeitraum sind über 2000 schriftliche Proteste bei den mit dem Fall Dr. Nittmann befaßten Gerichten eingegangen nicht nur aus Deutschland, sondern, was äußerst wichtig ist, aus dem Ausland: Italien, Spanien, Frankreich, England, Slowakei, Indien, USA, Kanada, Australien, Nepal
Der Tenor dieser Schreiben bestand zum einen in der Aufforderung an die Gerichte, endlich die Verfassungsvorschriften zu beachten, zweitens aber, das Hitlerkonkordat und, darauf fußend, andere stinkende Mittelalterrelikte abzuschaffen, die die häßliche Sonderposition des deutschen Kirchenstaates im internationalen Vergleich begründen.
Der Verweis auf die Verfassungswidrigkeit dieser staatlich-klerikalen Raubzüge an den Ärmsten und daher Erpreßbarsten war nicht nur störend, er nötigte die staatlichen Instanzen vielmehr, jene durchweg spitzfindigen und windigen Konstruktionen bar jeder Rechtsgrundlage offenzulegen, mit deren Hilfe die entsprechenden Artikel des Grundgesetzes bislang gebrochen wurden. So stellte sich beispielsweise heraus, daß der Abzug der Kirchensteuer von Löhnen und Gehältern keineswegs »gewöhnlich anfällt«, wie die Gerichte mantramäßig herunterleiern, sondern daß Stand 1999 43% der deutschen Erwerbstätigen keiner christlichen Großkirche angehörten. Diese wie ein Staatsgeheimnis gehütete Zahl herauszufinden, war nicht einfach, aber nun mußte, da in Massenflugblättern publik gemacht, in jahrzehntelang bewährter Arbeitsteilung die Presse in die Bresche springen und diese Zahl hier und da veröffentlichen, versehen mit allerlei verlogenen Beteuerungen, Beschwichtigungen und Sachfremdem zum Ablenken. Die in Bedrängnis geratene Justiz sah sich genötigt, den Begriff des »Gewöhnlichen« in Zahlen zu fassen, und dekretierte in der bekannten Mischung aus Willkür und Widersinn, daß bis zur Marge von 55% Kirchensteuer zahlenden Arbeitern und Angestellten von einem »gewöhnlichen« Abzug gesprochen werden könne. Auch durfte ein einziger Richter der untersten Instanz in Chemnitz tatsächlich Recht sprechen und einer Handvoll Arbeitsloser attestieren, daß ihnen zu Unrecht Kirchensteuer abgezogen wurde ohne sie allerdings entschädigen zu können und ohne jede weitere Konsequenz für die zahlreichen anderen Verfahren und die gängige Unrechtspraxis.
Immerhin: der Moloch Kirchenstaat mußte sich bewegen. Der von den Behörden willkürlich festgelegte Grenzwert von 55% (kirchenangehöriger Erwerbstätiger) war spätestens 2001 unterschritten, und nun hieß es, auf Zeit zu spielen, die Erstellung von zuverlässigen Statistiken hinauszuzögern, die Beweislast umzukehren und den statistischen Nachweis den klagenden Arbeitslosen aufzubürden allein dies eine Dreistigkeit und nur ein Beispiel für die unreinen Mechanismen eines unreinen Staates. Aber es war insgesamt nicht mehr so einfach und immer weniger opportun, die konfessionslosen Arbeitslosen so zu behandeln, wie die Kirche im Mittelalter mit den Juden verfuhr, und so hat die Regierung zum 1. Januar 2005 die Gummiformulierung der »gewöhnlich anfallenden Abzüge« zum Arbeitslosengeld unauffällig aus dem Gesetz streichen lassen, womit der Abzug der Kirchensteuer wegfällt (übrigens verbunden mit einer schweinischen Übergangsregelung, wonach das Arbeitslosengeld von vor dem 1.1.2005 arbeitslos gewordenen Konfessionslosen in aller Regel nicht neu berechnet wird, sie also auch jetzt noch die Zwangskirchensteuer bezahlen müssen!). Es ist der Erinnerung wert, daß die Ankündigung dieser Maßnahme auf die Stunde genau mit dem Urteilsspruch des Landessozialgerichts Stuttgart in der Sache Dr. Nittmann zusammenfiel (und schon wenige Monate später als Teil von »Hartz III« umgesetzt wurde, allerdings mit so lange wie möglich aufgeschobenem Inkrafttreten erst ab 1. Januar 2005) seinerzeit noch garniert mit dem heuchlerisch-großmäuligen Versprechen eines SPD-Funktionärs, »damit mehr im Geldbeutel bleibt«, der Arbeitslosen nämlich (vgl. KB 120). Nun noch kein Jahr ist vergangen, und eben diese Arbeitslosen sind durch die sogenannten Hartz-Gesetze bis aufs Hemd ausgeplündert; und was Schröders Raubstaat seit Januar 2005 an der verfassungswidrigen Kirchensteuer entgeht, rafft er mit beiden Händen bei anderen Plünderungsaktionen wieder zusammen. Bemerkenswert auch die gar nicht so kleine, unausgesprochene Gemeinheit, daß von dieser Gesetzesänderung nun auch jeder kirchenangehörige Arbeitslose profitiert die individuell so wichtige, weil die Selbstachtung stärkende Entscheidung, aus der Kirche auszutreten, darf einfach nicht mit einem Vorteil verknüpft sein! Und schließlich: Dieser lautlose Rückzug der Regierung, zuerst mit gönnerhaftem Unterton verkündet, dann wie nebenbei in Szene gesetzt, soll ja den Umstand verschleiern, daß die Kirchensteuer während der letzten Jahre, von den Verfassungsartikeln einmal abgesehen, selbst unter ausschließlicher Berücksichtigung der willkürlichen Justizkriterien (55%) zu Unrecht erfolgte und die Bestohlenen daher einen Anspruch auf Entschädigung, auf Rückzahlung der geraubten Gelder haben. Die Affenschande, Konfessionslose mit Sondersteuern zu belegen, hat man klammheimlich fallengelassen und tut jetzt so, als sei nie etwas gewesen so billig darf der deutsche Kirchenstaat diesmal nicht davonkommen. Die zentrale Forderung muß deshalb lauten: Zahlt die in Form der Kirchensteuer geraubten Gelder an die Arbeitslosen zurück!
Das Bundesverfassungsgericht, das nun über eine Entscheidung brütet (was gibt es da eigentlich so lange herumzubrüten?!), wird alles Erdenkliche unternehmen, um sich genau um diesen Punkt herumzumogeln. Und mehr als das: Es hat bereits Vorsorge für den Fall getroffen, daß der übergeordnete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die deutsche Justiz anweisen sollte, bezüglich des verfassungswidrigen Kirchensteuerabzugs ihre eigene Verfassung zu beachten. Zur Erinnerung: Jeder deutsche Staatsbürger, der sich in seinen Rechten verletzt sieht und dabei an den nationalen Gerichten scheitert, kann eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen; die europäischen Staaten wiederum über 40 an der Zahl haben sich per Vertrag und Unterschrift dazu verpflichtet, dessen Urteile zu befolgen. Jetzt soll auch hier plötzlich nicht alles so gemeint gewesen sein. Fassen wir diesen Punkt näher ins Auge; es ist eine Lektion in Staatsbürgerkunde, oder besser: eine Lektion darüber, wie durchgängig der neototalitäre deutsche Staat den Rechtsbruch zum System erhoben hat (und natürlich nicht nur der deutsche, denn der ist ja für die EU meist »Modell«, aber mit Ausnahme des schon aus eigener Kraft genügend unrechtsstaatlichen Frankreich de Gaulle und Adenauer lassen grüßen watschelt der Rest ihm unterschiedlich schnell hinterher).
Es war in den letzten Monaten häufiger die Rede von irgendwelchen »Spannungen« zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der deutschen Regierung respektive Justiz. Es ging dabei keineswegs, wie man erwarten könnte, um eklatante und augenfällige Verfassungsbrüche durch die deutsche Regierung, wie etwa die Mißachtung von Art. 26 GG beim Angriffskrieg gegen die jugoslawische Republik 1999 oder der tätigen Beihilfe zu Angriffskriegen gegen Afghanistan 2001 und jüngst gegen den Irak. Nein kein Kanzler und keiner seiner Minister wurde dafür belangt, daß auf US-Befehl, aber entgegen der eindeutigen Verfassungsbestimmung deutsche Truppen in fremden Ländern eingesetzt und stationiert werden, ohne daß jene je die Absicht hätten erkennen lassen, die BRD anzugreifen. Dann, und nur dann, wäre der Einsatz deutscher Streitkräfte rechtens gewesen. Es ging bei diesem Zwist vordergründig um vielmehr eher banale Dinge, wie das Recht von Prinzessinnen auf das eigene Bild natürlich sollten sie das gegenüber schnüffelnden Ekelbolzen von Paparazzi haben oder das Sorgerecht lediger Väter für ihre Kinder was ebenfalls selbstverständlich sein sollte; ernster schon war die Mißachtung der Bodenreform in der DDR durch die Bundesregierung und die im Zuge der Annexion erfolgte Zwangsenteignung von 50 000 bis 70 000 ehemaligen DDR-Bürgern hier geht es immerhin um vielstellige Millionenbeträge. Doch das ist nicht allein das Entscheidende; die Größe des Unrechts bemißt sich nicht nur an der Höhe materiellen Schadens für die Opfer des Unrechts. (Aber man stelle sich einmal vor, ein international angesehenes ausländisches Gericht, z.B. eine Völkerbundskommission, hätte Hitler 1938 aufgefordert, den seit 1933 schrittweise entrechteten und enteigneten Juden ihr Eigentum zurückzugeben: Die faschistische Regierung hätte dieses Urteil zwar nicht anerkannt, als »Einmischung in deutsche Angelegenheiten« zurückgewiesen, die Massenvernichtung der Juden wäre jedoch geringfügig schwieriger geworden, da sich ihre Entrechtung etwas verlangsamt hätte; es gibt Belege für ähnliche Vorgänge.) Ein entscheidender Aspekt bei staatlich begangenem Unrecht ist vielmehr die Niedrigkeit des Motivs, die moralische Verkommenheit der Täter: Ein armer Teufel stiehlt aus Not, aber bei Repräsentanten eines Staates, die die Höhe ihrer Bezüge zudem selbst bestimmen und deren Handeln öffentlich bekannten Richtlinien unterliegt, muß beim selben Tatbestand und gleichzeitiger Verletzung der sie bindenden Verfassungsartikel ein weit strengeres Strafmaß walten. Es geht also einmal mehr um die Frage, ob der deutsche Staat teilen wir für einen Moment die Fiktion seiner Souveränität; in der hier interessierenden Frage ist er jedenfalls keinen Repressalien seines US-Herrn ausgesetzt die sich selbst gegebene Grundlage (die Verfassung) und die von ihm eingegangenen internationalen Verträge respektiert. Und da heißt es jetzt auf einmal vieldeutig eindeutig: je nachdem, aber eher nicht.
Worum geht es konkret? Überflüssig zu sagen, daß die Prinzessinnen und ledigen Väter nur der Ablenkung dienen; ihre propagandistische Aufwertung steht jedenfalls im Verdacht, individuelle Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Ruch des Abwegig-Exotischen zu versehen. Wenn Raub-Kanzler Schröder dem höchsten europäischen Gericht zu verstehen gibt, er fühle sich so wörtlich an dessen »Verdikt nicht gebunden« (er kann ja fühlen, was er will, aber das tut hier nichts zur Sache), und wenn das BVG betont, die Straßburger Urteile seien nur insofern zu berücksichtigen, »soweit es die deutschen Gesetze zulassen« (Spiegel, 15.11.2004), dann soll damit der Verfassungsbruch künftig präventiv abgesichert, quasi zum Regierungsprogramm erhoben werden denn der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat ja keine andere Funktion, als zu überprüfen, ob die Gesetze in den europäischen Mitgliedsländern in Deutschland z.B. das bis vor kurzem gültige Gesetz zum Zwangsabzug von Kirchensteuer bei konfessionslosen Arbeitslosen die Grundrechte verletzen, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die deutsche Verfassung garantiert werden. Es fiel in diesem Zusammenhang auf, wie aggressiv bis angestochen die Spiegel-Journalisten dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes, dem gewiß nicht radikalen, dafür tendenziell rechtsstaatlich denkenden Schweizer Professor Luzius Wildhaber zu Leibe rückten: anstatt sich in deutsche Angelegenheiten einzumischen, beschieden sie ihm giftig, solle er sich besser um die noch gar nicht eingemeindete! Türkei oder Rußland kümmern, die hätten es nötiger. Es geht demnach um einiges, wenn sich die deutsche Journaille mit einer solch charakteristischen Mischung aus Zynismus und Drohgebärden ins Zeug legt: Schröders Raubstaat versucht eine Vorsorge gegen internationale Ächtung zu treffen, zumal wenn das von ihm begangene Unrecht in ungebrochener Tradition zum Faschismus steht, wie dies beim Hitler-Konkordat mit dem Vatikan und den davon abgeleiteten Gesetzen der Fall ist. Selbstverständlich ist das Verhältnis der deutschen Regierung zum Straßburger Gerichtshof selektiver und taktischer Natur: Wenn dessen Urteile ihm passen oder unpopuläre Bekenntnisse zu eigenen Taten abnehmen, werden sie schleunigst und unermüdlich amtlich verbreitet und herausgestrichen, um einen Verfassungsbruch zu verdecken und vor allem fortzusetzen (so etwa vor vielen Jahren im Fall der zutiefst schändlichen und verfassungswidrigen Berufsverbote, gegen die Opfer in Straßburg vergeblich klagten). Steht dagegen ein stinkendes Stück Hitlerei und Mittelalter auf dem Prüfstand, dann stellt sich der Kirchenstaat auf die Hinterbeine und fletscht mit den Zähnen: Nationale Gesetze sollen dann auf einmal über den originalen Menschenrechten (von 1789 nämlich!) und den international eingegangenen Verpflichtungen stehen.
Unseres Wissens ist der »Fall Dr. Nittmann« der einzige potentielle Verhandlungsgegenstand für den Europäischen Gerichtshof, der jetzt schon, vor Verhandlungsbeginn der internationalen Öffentlichkeit bekannt ist die zahlreichen Protestbriefe beweisen es. Ohne Not kündigen die höchsten Staatsorgane Regierung und Bundesverfassungsgericht sowie die mit ihnen verbandelte Regierungspresse in Form des Spiegel aber nicht an, künftig die Urteile des Straßburger Gerichtshofes zu ignorieren. Der Protest aus dem Ausland hat also seine Wirkung getan dies zeigt die im Januar 2005 in Kraft getretene Gesetzesänderung beim Arbeitslosengeld, dies zeigt die Reaktion auf die befürchtete Straßburger Rüge, eine Mischung aus Drohknurren und Nervosität. Die entscheidende Schlußfolgerung daraus lautet: Unrechtsstaaten sind bezüglich öffentlicher Aufmerksamkeit besonders schmerzempfindlich, und offensichtlich hat der »Fall Dr. Nittmann« diesen Schwellenwert erreicht. Deshalb zählt jeder Protestbrief, und mit ganz besonderem Gewicht, wenn er an das höchste deutsche Gericht adressiert ist (bitte mit Kopie an uns):
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
D-76131 Karlsruhe
Aktenzeichen 1 BvR 952/04
Uns erreichten die ersten Proteststimmen aus Japan:
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LETZTE MELDUNG:
Ende Mai erhielten wir den lapidaren Beschluß des BVG: »Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen«.
Aufgrund dieser von uns erwarteten und in der »Begründung« nichtssagenden, jedem Sachargument ausweichenden Entscheidung wird Dr. Nittmann nun Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg erheben.
Weiterer Protest wird erforderlich sein; hierfür werden wir das neue Aktenzeichen nach Eingang sofort mitteilen.
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