Bund gegen Anpassung



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27.11.2002



Kirchensteuer für konfessionslose Arbeitslose: Prozeßbericht und Analyse


20.11.2002, 13 Uhr: Nachdem Arbeitsamt und Gericht den nach 17jähriger Lektoratstätigkeit arbeitslosen Dr. phil. Peter Nittmann fast ein Dreivierteljahr lang entweder mit lapidaren oder anmaßenden Phrasen abgespeist haben, weil er als Konfessionsloser keine Kirchensteuer auf sein mageres Arbeitslosengeld zahlen will, hat es das Gericht nach Bekanntwerden internationalen Interesses an seiner flächendeckendes Dunkel und Wehrlosigkeit der schwachen Opfer zahlloser Parallelfälle gewöhnten Routinetätigkeit auf einmal brandeilig. Bedeutend rascher als bei jedem dieser in Verschweigen und Warterei weichgeklopften Parallelfälle ist jetzt, wo Protestschreiben aus aller Welt die gewohnte Decke des Dunkelmunkelns weggezogen haben, holterdipolter der zuvor so lange auf Eis gelegte Termin anberaumt worden, Anwalt und Kläger stehen vor dem Saal 233 des ob seiner Schäbigkeit und Verstecktheit sehenswerten Freiburger Sozialgerichts. Hier also werden für die Ärmsten der Armen schwerwiegende Entscheidungen getroffen, hier also können sie sich gegen staatliches oder sonstiges Unrecht der Mächtigen wehren – oder eben nicht.
   Aber der geplünderte Dr. Nittmann und sein Anwalt Gottfried Niemietz – der in zehnjähriger Zähigkeit das bayrische Kruzifixurteil erstritten hat – stehen dort nicht allein. Aus vielen Teilen des Kirchenstaats BRD sind Mitgeschädigte angereist, angelockt von unseren mit so viel Opfern und Kosten gegen die Nachrichtensperre verteilten Informationen, und wollen den Prozeß beobachten. Eine unbekannte Frau mittleren Alters umarmt den mutigen Kläger und überreicht ihm eine Rose. Das Gericht läßt alle warten – es tut sich nichts, so demonstriert man erst einmal Herrschaft. Endlich wird das Räumchen geöffnet, Stühle müssen herbeigeschafft werden, und ein Ehrenamtlicher Richter murmelt: »So viele! Das bedeutet Arbeit.« – Komisch, daß Öffentlichkeit Arbeit bedeutet! Denn sagen darf sie ja nichts. Nur zusammennehmen wird man sich also etwas mehr müssen.
   Die Richterin – linientreu bis ins Mark, Typ logikfeindliche Hausfrau mit der Macht im Rücken, also unauffällig für den von ihr repräsentierten Apparat – beschwert sich erst einmal, der Kläger habe »die Öffentlichkeit falsch informiert«. Das stimmt zwar nicht, aber dafür ist die für dunkelmunkelnde Kafkabürokraten so unliebsame Öffentlichkeit – auf die das Grundgesetz und seine Lehrertöner doch so knallestolz sind – ärgerlicherweise leidlich gegeben. Und was ihr ganz besonders stinkt, verschweigt sie auch nicht: die vielen Protestbriefe, auch noch aus dem Ausland! Also, das mag sie ja gar nicht sonst könne man ja mit ihr reden, aber so nicht!

UNSERE TAKTIK WAR ALSO GOLDRICHTIG:
DER GETROFFENE HUND BELLT!

WENN DICH DEINE FEINDE LOBEN,
WARST DU NUR EIN BLÖDIAN,
WENN SIE ABER SCHREIN UND TOBEN,
WEISST DU, DU HAST RECHT GETAN.

Abschmieren in kurzer Dunkelverhandlung geht also nicht. Mit dem Grundgesetz will unsere Staatsvertreterin allerdings nichts zu tun haben: für ihre Aufgabe sollen die Gesetze reichen.

Hier muß das Volk informiert werden: es erhält so die Quittung für seine kollektive Weigerung, sich den Unterschied zwischen Gesetz und Verfassung zu merken. Ein Gesetz, das der Verfassung widerspricht, ist nichtig – es gilt einfach nicht, Schluß. (Denn der einzige Sinn der Verfassung ist, festzulegen, welche Gesetze gelten können und welche nicht – siehe den ersten Artikel derselben bzw. dessen dritten und letzten Absatz. Ein Richter, der über die Verfassungskonformität eines Gesetzes im Zweifel ist [oder darauf begründet aufmerksam gemacht wurde], hat den Fall an das BVG weiterzureichen – »Normenkontrollverfahren« heißt das –, keineswegs aber auf der Basis dieses Gesetzes weiterzuentscheiden, so die Vorschrift, deren Befolgung nur in einem zynischen Unrechtsstaat zum Karriereknick führen kann.)


Trotzdem tauchte die Verfassung in der perversen Argumentation der Richterin wieder auf; ihr Gedankengang lautete sinngemäß:
   »Wenn wir, d.h. der Staat, die Wahrheit sagen würden, wenn wir Arbeitslosen ohne Unterschied der Konfessionszugehörigkeit Kirchensteuer abknöpfen, dann wäre das in der Tat verfassungswidrig. Da wir aber lügen, bleibt die Verfassung unverletzt. Wir leiten das Geld nämlich gar nicht an die Kirche weiter, weder, wenn wir es ihren Mitgliedern wegnehmen, noch wenn wir es beliebigen anderen wegnehmen, sondern behalten es einfach selbst, zahlen damit z.B. Richtergehälter oder Abhörspitzel, Abgeordnete oder Soldaten, und wenn uns die Laune ankommt, schmeißen wir es natürlich auch gerne in rauhen Mengen der Kirche hinterher. Aber wir müssen es nicht, denn wir haben ja gelogen – es ist also gar keine Kirchensteuer, wir nennen sie irreführenderweise nur so, es ist darum somit eine fiktive Kirchensteuer, die wir uns freilich nicht fiktiv, sondern höchst real zahlen lassen. Darum dürfen wir sie auch von Konfessionslosen nehmen, genauso, wie wir eine Hundesteuer auch von Leuten nehmen könnten, die gar keine Hunde halten – wir nennen sie dann eben fiktive Hundesteuer. Denn ach! und weh! es macht uns so schrecklich viel Arbeit herauszukriegen, wer einer privilegierten Religion angehört oder einen Hund hat, daß wir einfach alle abkassieren – Geld können wir immer brauchen, und im übrigen gibt es darüber nichts zu klagen, denn der Staat sind wir alle, einfach alle, und außerdem gibt es ihn nicht [dieses dumm-apologetische Gewäsch kam ziemlich wörtlich]. Also ist alles in Ordnung; denn, wie das BVG in seiner Entscheidung vom 23.3.1994 gesagt hat, solange eine deutliche Mehrheit der Arbeitenden Kirchensteuer zahlt, kann man sie, weil normal, auch sämtlichen Arbeitslosen aufbrummen. Mit der Hundesteuer wäre es genauso, aber da haben wir noch keine Lust dazu, denn wir wollen ja nicht, daß die Leute Hunde halten, sondern, daß sie Kirchenmitglieder sind – sie sollen also vom Gegenteil keinen Vorteil haben.«
   Den letzten Satz, mit dem die Katze aus dem Sack gehüpft wäre, sagte sie freilich nicht – aber der Rest gibt ihre Ausführungen inhaltlich treffend und unparteilich wieder. Dazu kam noch ein weiteres: Da das BVG, um die Kirchensteuer für konfessionslose Arbeitslose zu retten, vor längerer Zeit sehr willkürlich und durchaus verfassungswidrig entschieden hatte, sie sei diesen konfessionslosen Arbeitslosen durchaus zuzumuten, so lange eine deutliche Mehrheit der Erwerbstätigen Kirchenmitglieder seien, ein Tatbestand, den es für in saecula saeculorum für gesichert hielt, verdrehte jetzt, wo er gar nicht mehr besteht – die bis zu unserem Eingreifen de facto geheimgehaltenen 57% sind erstens keine »deutliche Mehrheit«, zweitens inzwischen noch viel weiter gesunken –, nicht nur unsere Richterin, sondern auch ein Sack voller ranghöherer Apparatleute des Bundessozialgerichts (BSG) das BVG-Urteil dahingehend, eine Kirchensteuer, egal ob »fiktiv« genannt oder nicht, sei konfessionslosen Arbeitslosen erst dann nicht mehr zuzumuten, wenn die konfessionslosen Erwerbstätigen eine deutliche Mehrheit bilden.
   Mindestens viermal hielt RA Niemietz der Richterin diese Verdrehung unter die Nase; mindestens viermal tat sie, als wenn sie nichts gehört hätte. Endlich sagte sie dümmlich: »Das glaub' ich nicht, lesen Sie das mal vor!« – ganz wahrscheinlich ist es ja nicht gerade, daß man ein BVG-Urteil sofort griffbereit hat. RA Niemietz hatte es aber doch, und so las er eben vor, daß das BVG für die Zumutbarkeit einer entsprechenden Kirchensteuererhebung eine deutliche Mehrheit der Kirchenmitglieder forderte, nicht etwa für deren Unzumutbarkeit eine der Konfessionslosen wie das BSG. Anmaßend zynische Reaktion der Richterin: »Bei mir steht das aber nicht!« – Dieses Logikniveau kennen wir historisch nur aus Inquisitionsprozessen, wo untersuchende Mönche die Existenz mißliebiger Bibelstellen einfach abstritten, selbst aus dem 3. Reich sind uns keine echten Parallelen bekannt.
   Nun führte Kläger Dr. Nittmann – sein Telefon war am Vorabend des Prozesses (und nur da!) ganz gestapomäßig blockiert, was neben dem Psychoterror eine erhebliche Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten (Anwalt!) bedeutete – deutlich aus, welche Absurdität die richterliche »Argumentation« ist: die von ihm gezahlte Kirchensteuer ist mitnichten »fiktiv«, denn sie wird ihm ja real entrissen, und nicht in Spielgeld, vor allem aber wird sie mit der Kirchenmitgliedschaft anderer – Arbeitender und sekundär auch Arbeitsloser – begründet, aus welcher einem Konfessionslosen natürlich nach dem Gebot der Verfassung kein Nachteil entstehen darf – wieso soll ein Nichtraucher Tabaksteuer vom Gehalt abgezogen bekommen, nur weil andere Leute rauchen, ein Nicht-Hundehalter finanzielle Nachteile durch den Staat erhalten, nur weil andere Leute, die ihn nichts angehen und auf die er keinen Einfluß hat, sich den Luxus der Hundehaltung gestatten?! Die Existenz von Religiösen darf nach dem glasklaren Verfassungsgebot, daß niemandem aus seiner Religion oder Weltanschauung ein Nachteil erwachsen darf, nicht zur Begründung eines Nachteils von Personen genommen werden, die sich von der Religion befreit haben. Wenn Religiöse oder sonstige Vereinsmitglieder unter sich Mitgliedsbeiträge einsammeln – oder durch ein Geschenk Hitlers an seinen ersten internationalen Unterstützer Pius XI. vom Staat einsammeln lassen –, so mögen sie das tun, sie haben ja auch etwas davon für ihre Zwecke; aber es ist sowohl verfassungswidrig wie einfach unsittlich, mit Hinweis auf deren teures Privatvergnügen Unbeteiligten die gleichen Gelder für beliebige oder sogar sie verhöhnende Zwecke abzunehmen. Denn der Einzug von Kirchensteuer von Personen, die diese Organisation ablehnen und deren Existenz ganz und gar nicht wünschenswert finden, ist genau die gleiche Unsittlichkeit wie die mittelalterliche Besteuerung von Juden zum Bau von Kirchen, Klöstern und Inquisitionsgefängnissen.
   Natürlich hat in einem Unrechts- und noch dazu Kirchenstaat auch die zwingendste Argumentation, hat Argumentation schon an sich keine Chance; denn die Urteile stehen ja längst vor dem allerersten Wort der Verhandlung fest. Das rutschte unserer Richterin sogar heraus, als sie ausplauderte, daß sich kurze Zeit vor unserem Prozeß alle mit der Materie befaßten, sozusagen »betroffenen« Sozialrichter der BRD zwecks einheitlicher »Rechtsprechung« getroffen hätten (es hatte nämlich, nicht nur in Chemnitz, auch ein paar rechtsstaatskompatible, verfassungstreue Urteile gegeben); »berufliche Fortbildung« heißt das offiziell und orwelldeutsch, im 3. Reich gab es derlei auch, und im großwestdeutschen Kirchenstaat wurde schon vor Jahren unter diesem Titel der Justiz flächendeckend und systematisch beigebracht, daß im Falle diskriminierter Religionsgemeinschaften das Grundrecht der Religionsfreiheit immer zu ignorieren sei. Das anfängliche pikierte Getön unserer Richterin von »der Unabhängigkeit eines deutschen Gerichtes!!« hätte sie also um keinen Preis in einem Hühnerstall ablassen dürfen, denn das hätte den massenhaften Tod der Hühner durch unabstellbare Lachkrämpfe bedeuten können.
   Das Urteil – das Geld bleibt geraubt und darf durchaus Kirchensteuer genannt werden – kam also wie erwartet. War unser Einsatz daher sinnlos und Don-Quixote-mäßig, wäre alles a priori fressender Fatalismus daher weise gewesen?
   Es gibt ein Gegenargument. Natürlich sprang die Presse sofort dem Kirchenstaat BRD bei – denn der Einzug von Kirchensteuer von konfessionslosen Arbeitslosen, ganz egal ob davon Serben getötet, Richter besoldet oder aber Konfessionsschulen und Kirchentage bezuschußt oder direkt Pfaffen bezahlt werden, hat trotz seiner Milliardenhöhe im Laufe der Jahre primär nicht den Sinn, den Kirchen noch mehr Geld zuzuschustern – sie schwimmen schon längst in Geld, sie holen sich zusätzlich noch alles vom kollaborierenden Staat, was sie haben wollen, sie könnten ohne ein einziges einfaches Mitglied ihren ganzen Klerus einschließlich dessen billigeren Sekretärinnen und Mesnern schon aus den Erträgen ihres riesigen, weil unrechtmäßig erworbenen Besitzes bezahlen, in voller, gewohnter Luxushöhe –, aber es soll vor allem möglichst niemand von der Charakterstärke einen praktischen Vorteil haben, die ihm ermöglicht hat, sich von ihrem direkt oder durch Ausnutzung emotionaler Abhängigkeiten ausgeübten Psychoterror zu lösen. So lange dieser flächendeckend funktionierte, war der Kirche das Hitlergeschenk der Kirchensteuer sehr angenehm; denn außer auf Geld sieht das tatsächlich größte Wirtschaftsunternehmen der Welt vor allem auf Prozentsätze der Mitgliedschaften in der Gesamtbevölkerung – nur diese erlauben ernsthaft auftrumpfenden Psychoterror und Gehirnwäsche, warum sollst'n Duuu grad'... usw., aber mit dem Aufkommen von Schlupflöchern und Freistätten funktioniert er seit kurzer Zeit deutlich schlechter (erst Studentenbewegung, dann DDR).
   Darum war es der Kirche gar nicht recht, daß 43 % aller Erwerbstätigen ihr entkommen sind – ihr psychologisch entscheidendes »Argument«, das Totschlagsargument vom riesigen Prozentsatz, war gefährdet, und darum hielt die Presse eisern dicht. Von den 43 %, von der Unsittlichkeit des Steuerraubs an konfessionslosen Arbeitslosen, von den hunderten Prozessen Betroffener erfuhr das Volk nichts, kein Sterbenswörtchen.

BIS WIR KAMEN.

   Erst nachdem wir durch einen Zufallsfund auf die verschwiegenen Tatsachen aufmerksam geworden waren, wurde uns klar, auf welches Riesenunrecht wir gestoßen waren; es war, nur KB-Leser (Nr. 108 + 109) wissen das, extrem schwierig, auch nur die praktisch geheimgehaltenen Urteile der höheren Gerichte aufzuspüren, in denen – als deren einzige Quelle überhaupt! – die ominöse Zahl 43 bzw. 57 (Prozent der Erwerbstätigen) einmal auftaucht. Als wir dann unter großen Opfern mit bundesweit verteilten Massenflugblättern auf die jahrzehntelang verschwiegenen Tatsachen aufmerksam machten, DA KAMEN AUF EINMAL DIE ERSTEN MELDUNGEN DARÜBER IN DER PRESSE – nur nicht in Freiburg natürlich, da man uns dort am besten kennt –, und zwar auf den Titelseiten. Denn der Glaube des Volkes an die Presse ist den Machthabern mit Recht wichtiger als der Glaube desselben an irgendeinen, egal welchen Gott.
   Im Mittelalter war die Kirche das wichtigste Herrschaftsinstrument – sie verdankte ihre eigene Macht ihrem Dienst bei der Feudalisierung Europas und deren Aufrechterhaltung; heute ist das wichtigste Herrschaftsinstrument Presse und Fernsehen. Geriet im Mittelalter der religiöse Glaube in Gefahr, dann war das Unrecht des Mittelalters gefährdet; geriete heute der Glaube an Presse und Fernsehen in Gefahr, so wäre das Unrecht der Gegenwart gefährdet. Das heißt aber nicht, daß die Kirche auf einmal unwichtig und für die Machthaber unnütz geworden wäre; erstens ist sie für die Basisneurotisierung der Kinder und späteren Untertanen sowie zur allgemeinen Gehirnerweichung nach wie vor unverzichtbar, zweitens aber stellt sie für die kommende Zeit, in welcher die von der Französischen Revolution noch immer fortwirkenden originalen Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten gänzlich abgestorben sind, die schwere ideologische Reserve dar, die jederzeit wie ein chemotherapeutisch unterdrückter Krebs wieder ausbrechen kann – wer z.B. hätte vor Khomeini mit der knallharten Wiederkehr eines echten islamischen Staates gerechnet?! Welcher Europäer vor dreißig Jahren mit der säkularen Affenschande von Sektenverfolgungen, und das in jenem Kontinent, der 250 Jahre zuvor den religiösen Toleranzgedanken hervorbrachte? Für derlei manchen Unrechtsnutzern hilfreichen Schweinkram und vieles ähnliche muß die Kirche in Reserve gehalten, gehegt, gepäppelt und gemästet werden.
   Darum war es ein großer Erfolg, daß, einzig durch unsere Aktivität, die Presse ihr Schweigen über die vielen, nämlich 43 %, konfessionslosen Erwerbstätigen sowie die in Nachrichtensperren erstickenden Prozesse gegen den verfassungswidrigen und unsittlichen Steuerraub brechen mußte. Denn das andernfalls unvermeidliche »größere Übel« für die Nutznießer wäre gewesen, daß der gewöhnliche Mensch sich für uns, d.h. eine unbestechliche, zähe und unkontrollierte Linksopposition, als Nachrichtenquelle zu interessieren beginnt, statt die Nachrichten schläfrig aus Presse und Glotze zu saugen (oder auch nur auf das so extrem leicht zensierbare Internet statt die bedeutend schwerer kontrollierbaren Flugblätter seine Aufmerksamkeit zu lenken!).
   Das war vor dem Prozeß; es erklärt, warum die sonst so eisern schweigende Lokalpresse (»Badische Zeitung« = BZ) im Gegensatz zu den ihr also wohlbekannten »hunderten zuvor« über unseren Prozeß dreispaltig berichtete. Natürlich ging es ihr in erster Linie darum, die Kirche aus dem Schneider zu kriegen, deshalb auf den weniger leicht faßbaren Staat abzulenken und schließlich Resignation und Fatalismus zu stärken. Hier ihr dreispaltiger Artikel:


Bz-Artikel
Badische Zeitung vom 21.11.2002

Man erkennt den Prozeßverlauf gar nicht so leicht wieder! (Auch die Verplapperung der Richterin über das »berufsfortbildende« zentrale Treffen aller einschlägig befaßten Sozialrichter zwecks Gleichschaltung der Urteile verfällt wohlwollendem Schweigen, erst recht ihr törichtes Gerede über den Staat, der erstens wir alle sind und den es zweitens gar nicht gibt.) Entscheidend ist die Reduktion des ganzen doch nur auf dem Hitlergeschenk der Kirchensteuer entstandenen Sachverhalts auf die Aussage: der Staat holt sich immer, was ihm nicht zusteht, und wenn er es unter einer gewissen irreführenden Bezeichnung nicht mehr kann, dann macht er eben einen neuen Willkürakt – »eine Frage der Berechnung« eben, nicht der Sache.
   Natürlich kommt jede Menge fehlleitender Suggestion: »ein« Bund gegen Anpassung, na ja, so viele gibt es nun gerade nicht, und eine Woche zuvor, als sie wegen unserer antikolonialistischen Umfunktionierung einer von den Drahtziehern pro-imperialistisch geplanten »Anti«-Kriegsdemonstration üble Hetze gegen uns verbreiten ließ, setzte die gleiche BZ die volle Bekanntheit des Bundes gegen Anpassung bei jedermann voraus, in Freiburg durchaus zu Recht; Schizophrenie ist das nicht, sondern Methode. Auch hat keineswegs nur das Chemnitzer Sozialgericht die analoge Klage angenommen und verfassungskonform entschieden – mutmaßlich deshalb war das »berufsfortbildende« Gleichschaltungstreffen überhaupt nötig geworden. Die eigentliche journalistische Schweinischkeit steckt jedoch in einem herrenlosen Pronomen – ob in Ehestreitigkeiten oder Weltanschauungszoff, Entlassungsdrohung oder abstraktester Philosophie: herrenlose Pronomina bedeuten immer Schweinischkeit, kündigen immer Schweinisches an, dienen immer Schweinischem.
   Das herrenlose Pronomen ist diesmal das »das« im zweiten Satz des letzten Absatzes: WAS muß WER »finanzieren«?!? Sollte damit etwa angedeutet sein, daß der arme deutsche Staat pleite geht, wenn er nicht unter Lüge und Zweckentfremdung den Ärmsten der Armen noch ein paar zusätzliche Kröten aus den löchrigen Taschen zerren darf, dann haben wir für den bankrottgeängstigten Kanzler einen sehr guten Rat:

SCHRÖDER, HOL' DIR DEIN GELD VON DEN KIRCHEN, NICHT VON DEN ARBEITSLOSEN! VERZICHTE NICHT AUF IHRE GRUNDSTEUER UND GRUNDERWERBSSTEUER, AUF DIE DU SONST SO GIERIG BIST!


Wenn es nur einen Federstrich kostet, das Arbeitslosengeld noch weiter zu senken, dann kostet es auch nur einen Federstrich, die die Kirche gegenüber allen anderen gemeinnützigen Vereinen unverschämt bevorzugende Befreiung von der Grundsteuer, der Grunderwerbssteuer und der Grundveräußerungssteuer aufzuheben. Die Kirche ist nicht nur der größte Grundbesitzer der BRD, auch nach Abzug aller Kultgebäude, sondern auch der größte Grundstücksspekulant. Spekuliert ein Kleinbürger mit dem Ergebnis seiner vielleicht sehr anstrengenden Lebensarbeit, um seinen Lebensabend »eigenverantwortlich« zu sichern, dann wird er gnadenlos geschröpft; die fette, von Geld stinkende Kirche kommt fein umsonst raus. Allein wenn sie ganz normal nur Grunderwerbssteuer zahlen müßte, käme vielleicht mehr Geld rein, um »das« (?!?) zu »finanzieren«, als die von der BZ propagandistisch gebahnte zusätzliche Plünderung der Arbeitslosen einbringt.

Darum muß die Forderung aller anständigen und selbstachtenden Menschen lauten:

SCHRÖDER, HOL DIR DEIN GELD VON DER KIRCHE,
SCHMEISS' NICHT UNSER GELD DEN PFAFFEN HINTERHER!

Und ansonsten gilt unverändert:

WEG MIT DEM HITLERKONKORDAT!
KEINE STAATSGELDER FÜR DIE KIRCHEN!
KEIN EINZUG KIRCHLICHER MITGLIEDSBEITRÄGE DURCH DEN STAAT!

Wer das Unrecht haßt und kein Knecht sein will, wird den Weg zu uns schon finden.



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Steuerraub an Millionen konfessionsloser Arbeitsloser!



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