Bund gegen Anpassung



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Juni 2008


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WIR RUFEN AUF ZUR SOLIDARITÄT MIT LUIGI TOSTI

Berufung gegen Haftstrafe abgelehnt – Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geplant


Am 23. Mai 2007 fand vor dem Berufungsgericht in L'Aquila die Verhandlung gegen die Verurteilung des italienischen Richters Luigi Tosti statt. Dieser war im November 2005 wegen »Pflichtverletzung im Amt« zu 7 Monaten Haft und einem Jahr Suspendierung von allen öffentlichen Ämtern verurteilt worden war, da er sich weigerte, unter dem Kruzifix Recht zu sprechen. Die Berufung – eine Schmierenkomödie, die erneut unter dem Kruzifix stattfand und somit Luigi Tosti nötigte, nach Verlesung einer ausführlichen Begründung den Gerichtssaal zu verlassen – wurde abgelehnt. Tosti hat nun Revision beim Kassationsgericht in Rom eingelegt und gleichzeitig eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet.

Zu den Hintergründen, die wir ausführlich in unserem Periodikum Ketzerbriefe dokumentiert haben (Nr. 135):
Tosti lehnt es ab, Sitzungen unter dem Kruzifix abzuhalten und dadurch in seiner Funktion als Richter Propaganda für die katholische Religion zu betreiben. Er verweigert seit dem 9. Mai 2005 den Vorsitz aller Gerichtsverhandlungen, nachdem seine Forderung nach Entfernung des Kruzifixes aus dem Gerichtssaal abgelehnt worden war. Seine Klage stützt sich auf mehrere Artikel der italienischen Verfassung, die die weltanschauliche Neutralität des Staates, Glaubens-, Meinungs- und Gewissensfreiheit sowie Gleichbehandlung aller Religionen garantieren, und auf Artikel 9 und 14 der Konvention der Menschenrechte, die die Religionsfreiheit gewährleisten.

Es begann am 28. Oktober 2003, als Richter Tosti beim Eintritt in den Sitzungssaal für Zivilverhandlungen in Camerino (Provinz Marken) von zwei Anwälten auf ein großes und auffälliges Kruzifix aufmerksam gemacht wurde, das diese, durchaus zu Recht, als Provokation verstanden. Angesichts der berechtigten Beschwerde nahm der Richter das Kreuz von der Wand, legte es auf den Aktenwagen und verließ wegen anderer Aufgaben den Raum. Bei seiner Rückkehr fand er das Kreuz erneut an der Wand vor, wobei sich der Gerichtsschreiber, der es – die Macht im Rücken spürend – wieder aufgehängt hatte, auf ein ominöses Gesetz berief; solange dieses existiere, könne das Kruzifix nicht abgenommen werden. Eine Beschwerde beim Gerichtspräsidenten verlief im Sande. Bei seinen eigenen Nachforschungen stieß Tosti auf ein einziges gerichtliches Rundschreiben aus dem Jahre 1926, also aus der Zeit des italienischen Faschismus, das ein Anbringen des Kreuzes im Gerichtssaal vorschrieb. Diese Anordnung widerspricht jedoch eindeutig der seit 1947 geltenden Verfassung und damit einem übergeordneten Prinzip des italienischen Staates, der Trennung von Staat und Kirche. Tosti informierte seine Vorgesetzten über das Ergebnis seiner Nachforschungen, u.a. den Gerichtspräsidenten und den Justizminister. In einem Brief vom 31.10.2003 forderte Tosti gleichzeitig vom Justizministerium, der obersten Weisung gebenden Behörde, die Entfernung der Kruzifixe aus sämtlichen Gerichtssälen in Camerino, was natürlich auch die endgültige Abschaffung der faschistischen Verordnung implizierte.

Die Aufhebung dieser Anordnung wurde bereits im Jahre 2000 in einem anderen Gerichtsurteil wegen ihrer Unvereinbarkeit mit mehreren Verfassungsartikeln gefordert (Laizitätsprinzip, Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, Gleichheit vor dem Gesetz, Religions- und Bekenntnis- sowie Meinungsfreiheit). Damals wurde nach 6 Jahren und einem uns wohl bekannten Instanzenspiel Marcello Montagnana endlich freigesprochen, der zunächst zu 400 000 Lire Geldstrafe verurteilt worden war, weil er sich weigerte, seiner Aufgabe als rekrutierter Wahlhelfer unter dem Kruzifix nachzukommen.

Der Gerichtspräsident reagierte auf Tostis Forderung mit absurden Ausflüchten, das Justizministerium überhaupt nicht. Mitte Dezember wiederholte Tosti sein Anliegen nach Entfernung aller Kreuze gegenüber den zuständigen Institutionen mit dem Zusatz, daß, wenn schon religiöse Kultgegenstände zur Einrichtung eines Gerichtssaals gehörten, wenigstens zugunsten der Gleichberechtigung auch andere Religionen vertreten sein sollten und somit z.B. die Menorah, der siebenarmige Leuchter der Juden, im Gerichtssaale Platz finden müsste. Schließlich sei er in der augenblicklichen Situation gegen seinen Willen der Propagandist einer bestimmten Religion und unterstütze damit auch speziell deren Kult. Sein Vorschlag wurde, wie nicht anders zu erwarten, abgelehnt. Der Gerichtspräsident von Camerino antwortete darauf nur, der faschistische Erlaß sei nach wie vor gültig.

Auch der Hinweis Tostis auf den Gleichheitsgrundsatz der Internationalen Menschenrechtskonvention aus dem Jahre 1975, womit die unterzeichnenden Staaten verpflichtet wurden, ihren Bürgern gleiche Rechte und Freiheiten zu gewährleisten, darunter die der Religionsfreiheit, wurde ignoriert. Die einzige Reaktion darauf war die Verfügung einer gerichtlichen Untersuchung durch den Justizminister, um zu überprüfen, ob gegen den protestierenden Richter nicht ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei.

Nun brachte der Richter das Emblem des größte Freidenkerverbandes Italiens im Gerichtssaal an, der Unione Atei Agnostici Razionalisti (UAAR), der er kürzlich beigetreten war. Das Emblem wurde von der Verwaltung sofort entfernt, beschlagnahmt und »im Panzerschrank verwahrt«.

Das Kalkül, Tosti durch Einschüchterung und Ignoranz zum Schweigen zu bringen, ging nicht auf. Am 9. Mai 2005 stellte er ein Ultimatum: Wenn nicht innerhalb einer Woche die Kruzifixe in sämtlichen Gerichtssälen verschwinden würden oder ihm nicht wenigstens gestattet würde, sowohl die Menorah als auch das Emblem der UAAR anzubringen, würde er in seiner Eigenschaft als Richter keinerlei Sitzung mehr abhalten. Ihn als Spinner und Eigenbrötler hinstellend, kam daraufhin der Vorschlag des Gerichtspräsidenten, die Zivilverhandlungen doch in seinem eigenen Büro oder in einem Raum ohne Kruzifix abzuhalten, der ausschließlich von ihm genutzt werden sollte. Diese Ghettoisierung lehnte Tosti auch mit dem Hinweis darauf ab, es gehe hier um eine Grundsatzentscheidung, nicht daß er gezwungen sei, bei jeder Versetzung (womit ein Richter nun einmal rechnen müsse) erneut den Kampf führen zu müssen.

Nun wurden von der Staatsanwaltschaft L'Aquila drei Strafverfahren gegen ihn eröffnet, die den Vorwurf des »Pflichtversäumnisses« enthielten, und am 18.11.2005 verurteilte das Gericht von L'Aquila den Richter Luigi Tosti aufgrund seiner Weigerung, Gerichtverhandlungen in Anwesenheit des Kruzifixes durchzuführen, zu 7 Monaten Haft und einem Jahr Suspendierung von allen öffentlichen Ämtern.

Die Staatsanwaltschaft am Kassationsgericht eröffnete darüber hinaus ein Disziplinarverfahren gegen ihn und forderte vom Magistrat, der für die Einsetzung der Richter zuständig ist, ihm alle seine Richterfunktionen abzusprechen und sein Gehalt zu streichen. Am 31. Januar 2006 entsprach der Justizrat dieser Forderung, so daß Tosti seit dem 1. Februar 2006 seine richterlichen Funktionen nicht mehr ausüben darf und auch kein Gehalt mehr bekommt. Groteskerweise hat der Magistrat in der Kruzifixfrage inzwischen Tosti Recht gegeben, was aber keinerlei praktische Konsequenzen hatte.

Proteste gegen die aufdringliche Präsenz des Kruzifixes in Schulen, Gerichten und anderen öffentlichen Gebäuden gibt es in Italien immer wieder. Der dort bekannteste Fall ist der bereits erwähnte des inzwischen verstorbenen Marcello Montagnana. Auf das damals nach jahrelangem zermürbendem Kampf, den Montagnana ohne die Hilfe atheistischer und antiklerikaler Unterstützer nie durchgestanden hätte, erstrittene Urteil beruft sich Tosti. Dies sei jedoch etwas gaaanz anderes, behauptet das Gericht, da es sich im einen Fall um einen Wahlhelfer und dieses Mal um einen Richter handle, für den andere Rechtgrundlagen gälten (andere Rechtgrundlagen als die Verfassung – das faschistische Rundschreiben also?).
     Die Berufung gegen seine Verurteilung wurde, wie bereits erwähnt, abgewiesen. In einem Grundsatzurteil hat der italienische Staatsrat am 15. Februar 2006 die Richtung gewiesen, wie in Zukunft Proteste gegen die penetrante Präsenz des Kruzifixes abgeschmettert werden sollen. Vorausgegangen war der Protest einer Finnländerin gegen das Schulkreuz im Jahre 2004 (!), deren Kinder in einem Ort bei Padua zur Schule gehen. Das angerufene Verwaltungsgericht hatte sich für »nicht zuständig« erklärt, und nun hat der Staatsrat eine Entscheidung gefällt, um das christliche Symbol an öffentlichen Orten zu rechtfertigen. Diese widerspricht nicht nur der italienischen Verfassung, sondern scheint darüber hinaus auch Logik und Verstand jedes Existenzrecht absprechen zu wollen, indem sie behauptet, das christliche Kreuz sei auch ein »wichtiges Symbol« für Nichtgläubige, denn es habe »an verschiedenen Orten verschiedene Bedeutung«, so eine religiöse nur in der Kirche. Woanders aber, in der Schule z. B., stünde es für Werte von allgemein menschlicher Bedeutung, wie »Toleranz, gegenseitigen Respekt oder Bestätigung der Persönlichkeitsrechte«. Es sei also ein »Symbol, das geeignet ist, das (...) Fundament der bürgerlichen Werte auszudrücken, welche die Laizität in der heutigen Staatsordnung verdeutlichen«.

Bleibt dieser freche Wortdreck italienischer Gerichte bestehen, ist Italien – und die restliche EU wird früher oder später nachfolgen – dem Mittelalter wieder ein wesentliches Stück nähergerückt. Die bürgerlichen Rechte der Atheisten und anderer Nicht-Mehrheitsreligionen werden aufgehoben, bis es wieder undenkbar wird, daß es etwas anderes als Christen, gar Ungläubige gibt. Dann gilt das christliche Begräbnis wieder für alle, und eine mögliche Abschaffung des Religionsunterrichts, die in Italien noch diskutiert wird, wird endgültig erwürgt. Für Luigi Tosti – der einen Prozess nach dem anderen über sich ergehen lassen muß, da jedes einzelne Verfahren, das er unter dem Kreuz abzuhalten, sich weigerte, auch einzeln verhandelt wird, wodurch seine Haftstrafe inzwischen auf ein Jahr erhöht wurde (mit einer weiteren Steigerung ist zu rechnen) – bedeutet diese Entscheidung, daß damit gerechnet werden muß, daß auch das Kassationsgericht dem Rechtsmittel gegen das Hafturteil nicht stattgeben wird. Einzig und allein die Unterstützung durch eine breite internationale Öffentlichkeit kann so viel Druck auf die italienische Regierung und Justiz ausüben, daß sie sich gezwungen sehen, ihre von ihnen selbst bespuckte Verfassung wieder einzuhalten und Tosti wieder in seine »garantierten« Rechte einzusetzen. Erfreulich ist es daher, daß wir auf dem Kongress der Libre Pensée in Paris anlässlich ihres 160. Bestehens im März dieses Jahres über 100 Protestunterschriften sammeln konnten, die an das italienische Kassationsgericht geschickt wurden.

Wir fordern daher auch unsere Leser auf, höfliche Protestbriefe an das Kassationsgericht in Rom zu schicken, damit die italienische Justiz sich gezwungen sieht, ihre von ihr selbst verletzte und missachtete Verfassung wieder einzuhalten (bitte eine Kopie an uns).


Corte di Cassazione
Sesta Sezione Penale
Palazzo di Giustizia
Piazza Cavour
00193 Roma (RM)
Italien

Bitte das Aktenzeichen nicht vergessen:

Oggetto: R.G.n. 2007/03482400


WIR FORDERN DIE AUFHEBUNG ALLER ÜBER LUIGI TOSTI VERHÄNGTEN URTEILE, SEINEN FREISPRUCH UND DIE WIEDERHERSTELLUNG DER ITALIENISCHEN VERFASSUNG




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