Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!
Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal:
Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!
Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).
Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!
Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:
Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.
Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!
Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.
Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.
Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)
Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).
Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…
Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.
Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.
Nach wie vor fordern wir:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«
*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245