Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
20.Dezember 2024

Unrechts-Urteil ist gefällt:

1 Jahr und 10 Monate für Dr. Walter Weber im „Maskenprozeß“

Am 9. Dezember 2024 wurde vor dem Landgericht Hamburg der 80-jährige Dr. Walter Weber, Internist, zu einer Strafe von 1 Jahr und 10 Monaten mit einer Bewährung von 4 Jahren verurteilt. ­Die Strafe beinhaltet außerdem das mehr als merkwürdige Verbot, in den nächsten 3 Jahren erneut Maskenatteste auszustellen, sowie selbstverständlich die enormen Verfahrenskosten, die sämtlichst Dr. Weber aufgebrummt wurden. Nach 27 unendlich zähen Prozeßtagen, die sehr kostenintensiv (allein 3000 € Anwaltskosten pro Tag) und nervenaufreibend waren, da im Prinzip der Verurteilungswille der Richterin und ihrer Kammer schon im Vorfeld zu bemerken war, kam es nun zu diesem Urteil, das im wesentlichen der Staatsanwaltschaft folgte, die die Bewährungsfrist allerdings „nur“ auf 3 Jahre festlegte. Die Umstände der Urteilsverkündung sind, ähnlich wie der gesamte Verlauf des Verfahrens, eine bemerkenswerte Farce: Der Prozeß wurde aus dem normalen Gerichtsgebäude in den Hochsicherheitstrakt des Landgerichts Hamburg verlegt, also dorthin, wo normalerweise Schwerverbrecher verurteilt werden. Das Publikum wartete bereits seit dem frühen Morgen bei Kälte und strömendem Regen stundenlang, bis die zeitraubenden, schikanösen „Sicherheitskontrollen“ beendet waren und man dann gnädigerweise Einlaß in den mit Panzerglas gesicherten Zuschauerraum bekam. Bei über hundert Zuschauern zog sich diese Prozedur verständlicherweise über Stunden hin. Im Saal selbst zeigte sich zum ersten Mal seit Prozeßbeginn wieder die Lückenpresse, die mit entsprechenden Buh-Rufen sowie Rufen „Wo wart Ihr die ganze Zeit?“ begrüßt wurde. Eine Schweigeminute des Publikums für Dr. Weber noch vor Beginn der Urteilsverkündung wurde von einer Fernsehreporterin mit den Worten kommentiert, was das eigentlich solle, sie jedenfalls würde jetzt gerne ein fröhliches Lied singen.

Einen letzten Beweisantrag der Verteidigung noch vor der Urteilsverkündung schrie die Richterin mit durchdringender Stimme nieder, so wie sie bereits während des gesamten Verfahrens zahlreiche, wenn nicht fast alle, Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte, was im Publikum immer schon sarkastische Bemerkungen und sogar Wetten hervorrief.

Dann, nach fast einer Stunde Verspätung, endlich die Verkündung des Urteils durch die sich auch bis dahin nicht mit Ruhm bekleckernde Richterin, Dr. Nele Behr, das im Publikum mit großer Empörung und vielen Tränen aufgenommen wurde. Circa die Hälfte der Anwesenden verließ unter Protest den Saal.

Die Richterin leitete die Begründung des Urteils damit ein, es habe sich „um ein vermeintlich politisches Verfahren“ gehandelt, aber sämtliche Maßnahmen während der Coronerei hätten immer der „demokratischen Zustimmung“ unterlegen, außerdem habe man auch immer „auf das Leid der Kinder hingewiesen“. Heuchel, Heuchel! Nach dieser Einstimmung der Richterin fuhr sie in ihrer üblichen, üblen Publikumsbeschimpfung fort: Niemals habe sie bis dato eine derartige Mißachtung des Gerichtes erlebt, die im übrigen auch, nachdem sie ins Publikum geschaut habe, „nicht altersadäquat“ sei – was für eine Unverschämtheit!! Außerdem habe sie zahlreiche Protestbriefe von außerhalb erhalten, was wiederum für sie ein Stein des Anstoßes war – an dieser Stelle unseren Dank an alle Protestbriefschreiber, die unserem Aufruf gefolgt sind – so hatte sie sich das nicht vorgestellt, daß selbst im In- und Ausland der Prozeß aufmerksam verfolgt wurde. Aber kurzum – „es ging um 57 Fälle von Maskenattesten, nicht mehr, nicht weniger“! So, so! Doch dann kam der Griff zum "zweierlei Maß", das bei keinem Unrecht fehlt: Was tut´s, daß die Ärzte während der Corona-Diktatur etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonanruf, also natürlich ohne Untersuchung des Patienten, ausstellen durften und sogar sollten, ja dazu offiziell aufgefordert wurden, weil die Patienten schließlich ihren staatlich erzwungenen Wohnungs-Coronaknast nicht verlassen sollten? Die von Dr. Weber ausgestellten Maskenatteste seien jedenfalls "falsch", weil er die Patienten nicht untersucht habe! Und darauf basierte dann das ganze Urteil! Was sie allerdings besonders hervorhob und tadelte, waren die Auftritte Dr. Webers bei Demonstrationen während der Coronerei, bei denen er betonte, daß Masken nicht sinnvoll seien. An dieser Stelle sei an den Corona-Säulenheiligen Prof. Dr. Drosten erinnert, der höchstpersönlich am 29. Januar 2020 im RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) verkündete: „Mit der Maske hält man das Virus nicht auf“.

Bei Dr. Weber habe es sich um eine „systematische Unterlaufung der Maßnahmen“ durch unrichtige Gesundheitszeugnisse aufgrund fehlender „einschlägiger Untersuchungen“ gehandelt. Nebenbei bemerkt, empfahl sie z.B. ein kostspieliges MRT, in dessen Genuß ein „normaler“ Patient selbst bei Krankheitsverdacht oft nicht kommt! Das damals im Rahmen der „Corona-Eindämmungsverordnung“ den Ärzten befohlene Prinzip der „Fernbehandlung“ reiche nicht aus – meint die Juristin, dem Arzt diktieren zu können.

Besondere Schwere der Schuld lud Dr. Weber nach Ansicht der „Spruchkammer“ auf sich, indem er immer wieder betonte, er habe „nichts Falsches getan“ und außerdem denke er nach ihrem Dafürhalten, als „Arzt sei er unantastbar“. Er habe vorsätzlich gehandelt und zeige bis auf den heutigen Tag keine Einsicht und keine Reue.

Zum schlechten Schluß wandte die Richterin sich noch an die verteidigenden Rechtsanwälte, um sie ebenfalls zu beschimpfen und zu bedrohen: Sie habe ein solches Verhalten bei Anwälten bisher noch nicht erlebt, und die Vorwürfe der Verteidigung an die Staatsanwaltschaft seien eventuell strafrechtlich (!) zu prüfen. Die Verteidigung hatte nämlich der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Absprachen bezüglich des entscheidenden, für den Angeklagten verheerenden, wissenschaftlich aber nicht haltbaren Gutachtens mit den beauftragten Rechtsmedizinern getätigt zu haben. In einem Prozeß, in welchem dem Angeklagten mangelnde Sorgfalt bei der Ausstellung von Attesten vorgeworfen wird, verschwinden Akteneinträge, Treffen werden nicht protokolliert oder „erinnert“, auch das beteiligte Landeskriminalamt weiß von nichts, dort gibt es ebenfalls keine Akteneinträge – ein Schelm, wer Böses hierbei denkt!

Dr. Weber betonte in seinem Schlußwort, er habe in seiner bald 55-jährigen ärztlichen Tätigkeit circa 70 000 Atteste ausgestellt – keines davon wurde bis dato beanstandet, außerdem sei ihm nie eine unrechte Handlung vorgeworfen worden. Schon zu Beginn des Corona-„Maskenzwangs“ sei er von der Geheimpolizei observiert, seine Atteste bereits zu einem frühen Zeitpunkt „kassiert“ worden, und das alles aufgrund seiner Funktion als Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“.

Seiner ersten Patientin mit einer Borderline-Erkrankung wurde seitens der Polizei gedroht, sie solle das Attest aushändigen, „sonst stellen wir die Bude auf den Kopf“. Recht früh gab es auch die „schwarze Liste“ der Maskenatteste ausstellenden Ärzte, die wiederum zu 90% von Hausdurchsuchungen betroffen waren, teilweise bis zu achtmal! Bei Dr. Weber wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen 15 schwerbewaffnete Polizisten frühmorgens in seine Praxis kamen.

Zum Schluß las er, unter großer emotionaler Beteiligung des Publikums, das „Genfer Gelöbnis für Ärzte“ vor, das als oberste Maxime enthält: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. (…) Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden“.

Dem ist nichts hinzuzufügen – das Hohe Gericht interessierte es allerdings nicht, der einzig mögliche Urteilsspruch, nämlich ein Freispruch erster Klasse, blieb aus.

Die Verteidigung hat Revision eingelegt, der BGH wird das endgültige Urteil fällen.

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Wir empfehlen das ausführliche Interview mit Dr. Walter Weber in der aktuellen Ausgabe Nr. 248 der Ketzerbriefe und den vorherigen Artikel zum Prozeß gegen Dr. Weber.

 

 

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