AHRIMAN-Verlag gewinnt Prozeß gegen "perspektive"! Verleumder verurteilt!
Der AHRIMAN-Verlag, in dem seit Jahrzehnten unsere »Flaschenpost für unangepaßte Gedanken« erscheint, hat gegen die Verleumder der Soros-nahen Internetplattform »perspektive« im Berufungsverfahren gesiegt und dazu eine Presseerklärung herausgegeben. Es war ein langer, teurer Kampf – das Verfahren zog sich über weit mehr als zwei Jahre hin –, und es war ein Kampf um Sein oder Nichtsein. Denn die maximal bösartige Verleumdung des Verlages und seiner Bücher als »antisemitisch« sollte fraglos der Startschuß für eine breite Diffamierungskampagne mit dem Ziel der Vernichtung des Verlages und damit auch der Ketzerbriefe sein. Dieser Anschlag konnte abgewehrt werden, und wir sind natürlich sehr erleichtert, daß das Berufungsgericht der Unterlassungsklage AHRIMANs endgültig – die Revision wurde nicht zugelassen – stattgegeben und ein rechtsstaatliches Urteil gefällt hat, was angesichts regelmäßiger Verfassungsbrüche und Rechtsverachtung in diesem Land längst nicht mehr selbstverständlich ist. Dabei dürfte die internationale Aufmerksamkeit, die mit großem Aufwand vom Verlag hergestellt werden konnte, wohl kriegsentscheidend gewesen sein – seit Trumps Regierungsantritt und der Rede von US-Vizepräsident Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz ist der internationale Blick auf die Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte in Deutschland ja durchaus geschärft. Auch die Protestbriefe, insbesondere aus dem Ausland, haben ihren Eindruck auf das Gericht sicher nicht verfehlt, aber auch die zahlreichen aus dem ganzen Bundesgebiet nicht, denn sie spiegeln die Stimmung im Volk wider (an den AfD-Wahlerfolgen sichtbar), das sich von den Lügen der Kartellpolitniks und deren »N«GO-Anhängseln zunehmend nicht mehr einseifen läßt, die gern heraustrompetete »Unabhängigkeit« des Justizapparates zu Recht bezweifelt und auch der gleichgeschalteten Wahrheitspresse nicht mehr so schafsdumm aus der Hand frißt wie noch vor wenigen Jahren. Apropos Wahrheitspresse: Es ist einmal mehr bezeichnend, daß diese über die lange Zeit des fraglos exemplarischen (!) Verfahrens – es ging um nicht weniger als infame »Antisemitismus«-Verleumdung zwecks gezielter Vernichtung politischer Opposition – kein Sterbenswörtchen berichtete. Den ersten und einzigen Artikel quetschte sich am Tag nach der Urteilsverkündung die örtliche »Badische Zeitung« ab, in dem das »Grrrrr!« beim Kreidefressen angesichts des AHRIMAN-Sieges nicht zu überhören war.
Näheres unter "Verleumdung – und Wahrheit" auf der Homepage des AHRIMAN-Verlags
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August 2026
AHRIMAN in eigener Sache: Schweinischste Verleumdung soll straffrei bleiben!
Der AHRIMAN-Verlag ist seit über 40 Jahren das Verlagshaus unserer Ketzerbriefe. Er ermöglicht damit einer kontinuierlich wachsenden Ketzer-Leserschaft die Kenntnisnahme von unangepaßten Gedanken und Analysen nicht nur zu aktualpolitischen, sondern auch zu geschichtlichen und grundsätzlichen Themen, die immer wieder Zensur- und Blöklücken über diesen inzwischen beachtlichen Zeitraum ausfüllen konnten, der ansonsten durch Gleichschaltung der Medien, planmäßige Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte und ebenso planmäßige Verelendung des Volkes gekennzeichnet ist.
Wir haben bereits dazu ausführlich in den Ketzerbriefen 254 und hier berichtet und fassen noch einmal kurz zusammen: Ausgerechnet der AHRIMAN-Verlag, der (abgesehen von rein konfessionsgebundenen Unternehmen) derjenige Verlag mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren ist, darüber hinaus publizistische Heimstatt sehr zahlreicher Autoren, die im Kampf gegen die Hitler-Diktatur ihr Leben in die Waagschale geworfen haben, wird von der Soros-nahen Internetplattform »perspektive« verleumdet, er "veröffentlicht regelmäßig antisemitische Bücher". – Eine infamere Lüge, eine bösartigere Verkehrung der Tatsachen ins genaue Gegenteil, die auf Vernichtung des Verlages und damit auch der Ketzerbriefe hinauslaufen sollen, ist nicht denkbar, denn auf den Abertausenden Seiten sämtlicher AHRIMAN-Publikationen findet sich keine einzige antisemitische Aussage, dafür unzählige gegenteilige zur Verteidigung der Aufklärung, Judenemanzipation und der bürgerlichen Grundrechte, insbesondere der Religions- und Meinungsfreiheit.
Das Freiburger Landgericht hat im Oktober 2025 die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen die Verleumder auf Unterlassung ihrer erstunken-erlogenen Aussagen mit der obszönen, den Gesetzen zuwiderlaufenden (!) Begründung abgewiesen hat, es handele sich dabei um »Werturteile«, die »keine Tatsachengrundlage« benötigen würden und angeblich von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der AHRIMAN-Verlag hat gegen dieses Schandurteil sofort Berufung beim OLG Karlsruhe eingelegt und wartete Monate auf einen gerichtlichen Bescheid bzw. die Terminierung der Berufungsverhandlung.
Während dieser ätzenden Wartezeit hat (im Mai 2026) die deutsche Geheimpolizei eine Broschüre veröffentlicht, die nicht nur einen neuerlichen Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Deutschland insgesamt darstellt, sondern darüber hinaus im Berufungsverfahren als »Schützenhilfe« (zugunsten der Verleumder) für das »unabhängige Gericht« dienen kann und wohl auch soll. Damit hier nicht im Dunkeln gemunkelt und gemeuchelt werden kann, hat der AHRIMAN-Verlag sofort, nachdem ihm dieses Pamphlet zur Kenntnis gelangte, im Juni 2026 eine Pressemitteilung an eine breite nationale und internationale Öffentlichkeit versendet. Kurz danach (Zufall oder Notwendigkeit…) hat das OLG Karlsruhe den Verhandlungstermin für den 8.09.2026 anberaumt.
Kommen Sie zahlreich! Es geht um die Zerstörung der Meinungsfreiheit!
Verhandlungstermin vor dem
OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat
8. September 2026, 14 Uhr
in Freiburg, Salzstr. 28
Protestbriefe/Emails an folgende Adresse:
OLG Karlsruhe
14. Zivilsenat in Freiburg
Salzstraße 28
79098 Freiburg
Email: poststelle@olgzsfreiburg.justiz.bwl.de
Bitte Aktenzeichen unbedingt angeben: 14 U 120/25
(Bitte mit Kopie an den AHRIMAN-Verlag, ahriman@t-online.de)
Ausführliche und aktualisierte Informationen finden Sie bei AHRIMAN-Home unter der Rubrik "Verleumdung und Wahrheit".
