Der Fall Mila
Zehntausende Morddrohungen und Haßaufrufe gegen junge Französin wegen Kritik am Islam
Die 16jährige Mila hatte sich in Videos auf Instagram, nachdem sie am 18.1.2020 wegen eines Liveaustauschs mit Freunden über ihre sexuellen Vorlieben von weiteren Teilnehmern, v.a. Moslems, in obszönster Weise als "dreckige Lesbe", "französische Schlampe", "dreckige Nutte" usw. beleidigt worden war und von denen manche dazu aufforderten, man solle ihr die Kehle durchschneiden, geäußert: "Ich hasse die Religion...im Koran ist nichts als Haß, der Islam ist Scheiße, ich sage, was ich denke... Ich bin keine Rassistin, überhaupt nicht. Man kann nicht gegen eine Religion Rassist sein... Eure Religion ist Scheiße, Euer Gott, ich stecke ihm den Finger in den Arsch, ich habe gesagt, was ich denke...". Man sollte nicht die Form gegen die Sache nehmen, obwohl sie angesichts des Tones der Angreifer die einzig angemessene ist: wer die Menschenwürde millionenfach bespeit und mit Füßen tritt – Genitalverstümmelung und Zwangsverschleierung mögen als Stichworte genügen – der darf sich nicht über den höchst angemessenen Ton der Kritik beschweren: auf den groben Klotz der religiösen Zumutung, erst recht der obszönen und zugleich dämlichen Beschimpfung, gehört immer ein grober Keil. Auch wenn die moslemischen Hätschelchen es schlecht ertragen: ertragen müssen sie es, sie haben mehr als angefangen. Daraufhin wurde Mila von zehntausenden Schmähungen, Aufrufen zu Gewalt und Vergewaltigung bis zu Mordaufrufen, überschüttet. Ihre persönlichen Daten, Adresse, Handynummer und der Name ihrer Schule wurden ins Internet gestellt, so daß sie die Schule aus Angst um ihr Leben verlassen und untertauchen mußte. Zustände wie in Saudi-Arabien oder unter den Taliban – allerdings jetzt im Stammland der originalen Menschenrechte...
Nur dank einer großen Öffentlichkeit und Tausenden von Unterstützungskommentaren auf dem hashtag #jesuisMila v.a. von Einzelpersonen, dann aber auch von Vertretern sogenannter "rechter" Parteien, wie beispielsweise Marine le Pen vom Rassemblement National und Nicolas Dupont-Aignant von Debout la France – während die sog. "Linken" und v.a. auch die französischen Freidenker (außer dem Comité Laïcité République) und Feministen wieder einmal mucksmäuschenstill blieben (oder wie die LGBT-Aktivisten sie sogar aufforderten, deren Flagge von ihrem Instagram-Profil zu entfernen) –, mußten Regierung und Medien reagieren.
Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: eines gegen die Haß- und Mordaufrufe, aber auch eines gegen das Opfer selbst wegen "Aufstachelung zu religiösem Haß". Das letztere mußte aufgrund der massiven Empörung im Volk wieder eingestellt werden, und auch die Justizministerin Nicole Belloubet, die in einer ersten Stellungnahme geäußert hatte, daß "Religionsbeleidigung offensichtlich ein Angriff auf die Gewissensfreiheit" sei, mußte zurückrudern, indem sie ihre Äußerung zunächst als "Ungeschicklichkeit", dann als "Fehler" bezeichnete, da überall Rufe zur Verteidigung des laïzistischen Staates laut wurden.
In Frankreich wurde das Delikt der "Gotteslästerung" durch die Französische Revolution mittels der Annahme der Artikel 10 und 11 der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft und nach der Restauration erneut durch das Gesetz vom 29. Juli 1881 bezüglich der Pressefreiheit bestätigt. Leider sind diese heroïschen, opferreichen Tage der 'Grande Nation' Geschichte, und so versucht die Regierung schändlicherweise, ob man mit dem Verfahren gegen das Opfer über den Umweg der "Aufstachelung zum Haß" zum Schutz des Islam und gegen das Gesetz einen Präzedenzfall schaffen kann. Aber das französische Volk ist dieser Tage wachsam, in erster Linie dank der Gelbwestenbewegung, muß es aber auch bleiben, denn die zehntausenden Haßmailschreiber sind keineswegs nur vereinzelt und unorganisiert: Beispielsweise hat sich auch Abdallah Zekri, Generaldelegierter des "Conseil français du Culte musulman" (CFCM; 2003 von Sarkozy gegründeter "Französischer Rat des muslimischen Kultus"), der die Muslime in Frankreich beim Staat repräsentiert, und der auch das "Observatoire national contre l'islamophobie" ("Nationale Beobachtungsstelle gegen Islamophobie") leitet, zu Wort gemeldet: "Sie hätte schweigen sollen!! Man darf die Religion kritisieren, aber nur im Rahmen des Respekts [als hätten Handabhacker und Vergewaltiger Respekt verdient!]... Aber man darf sie nicht beleidigen... Beleidigungen akzeptiere ich nicht... Wer Wind sät, wird Sturm ernten... Jetzt muß sie die Konsequenzen ihrer Worte tragen."
Ein kackfreches Plädoyer für talibanisch-saudische Stinkezustände und eine wohlverdiente Ohrfeige für den angeblich säkularen Staat! Was mit dem Präzedenzfall Salman Rushdie begann, wird heute Realität: Auch in Europa ist der Mordstandard für Religionskritik wieder eingeführt. Das Opfer dieses 30-jährigen Kniefalls vor dem Islam postete hingegen: "Ich habe weder eine Person beleidigt, noch bedroht, noch zur Gewalt gegen wen auch immer aufgerufen. Es war Blasphemie, das ist eine generelle Kritik der Religionen und nichts anderes."
Und die muß erlaubt bleiben und sollte es endlich auch in Deutschland werden, wo nach wie vor der schändliche mittelalterliche Diktaturparagraph, wie Tucholsky ihn nennt, § 166 StGB, existiert und vor gar nicht allzu langer Zeit auch gerne angewendet wurde (siehe Ketzerbriefe Nr. 65). In Deutschland wäre Mila mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht und vielleicht schon längst verurteilt worden, die islamischen Hetzer haben ja auch in Deutschland grünes Licht. Selbst im erzkatholischen Irland dagegen wurde im Oktober 2018 per Volksabstimmung der Gotteslästerungsparagraph abgeschafft. Deshalb fordern wir auch für Deutschland: Weg mit dem Gotteslästerungsparagraphen! Wenn es einen Gott gibt, soll er sich selber verteidigen!
Unterschreiben Sie auch die Petition für Mila:
Protection policière pour Mila, 16 ans, en danger de mort pour avoir critiqué l’islam
Übersetzung der Forderungen aus der oben verlinkten Petition:
Polizeischutz für Mila, 16, in Lebensgefahr, weil sie den Islam kritisiert hat. Wir fordern deshalb:
· Daß ein ständiger Polizeischutz eingerichtet wird, um Milas Leben langfristig zu schützen...
· Daß das Nationale Bildungsministerium exemplarische Maßnahmen gegen die Schüler ergreift, die Mila belästigt haben.
· Exemplarische Bestrafung aller Personen, die Todesdrohungen, Drohungen von Vergewaltigung und körperlicher Gewalt ausgestoßen haben sowie gegen die sozialen Netzwerke, die Milas Peinigern eine große Öffentlichkeit beschert haben.
Religiöse Fundamentalisten, die das Leben eines jungen Mädchens für ihre Vorstellungen von Religion bedrohen, müssen bestraft werden. Die Republik muß die Meinungsfreiheit garantieren und das Leben derer schützen, die sie ausüben.