Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
20.Dezember 2024

Unrechts-Urteil ist gefällt:

1 Jahr und 10 Monate für Dr. Walter Weber im „Maskenprozeß“

Am 9. Dezember 2024 wurde vor dem Landgericht Hamburg der 80-jährige Dr. Walter Weber, Internist, zu einer Strafe von 1 Jahr und 10 Monaten mit einer Bewährung von 4 Jahren verurteilt. ­Die Strafe beinhaltet außerdem das mehr als merkwürdige Verbot, in den nächsten 3 Jahren erneut Maskenatteste auszustellen, sowie selbstverständlich die enormen Verfahrenskosten, die sämtlichst Dr. Weber aufgebrummt wurden. Nach 27 unendlich zähen Prozeßtagen, die sehr kostenintensiv (allein 3000 € Anwaltskosten pro Tag) und nervenaufreibend waren, da im Prinzip der Verurteilungswille der Richterin und ihrer Kammer schon im Vorfeld zu bemerken war, kam es nun zu diesem Urteil, das im wesentlichen der Staatsanwaltschaft folgte, die die Bewährungsfrist allerdings „nur“ auf 3 Jahre festlegte. Die Umstände der Urteilsverkündung sind, ähnlich wie der gesamte Verlauf des Verfahrens, eine bemerkenswerte Farce: Der Prozeß wurde aus dem normalen Gerichtsgebäude in den Hochsicherheitstrakt des Landgerichts Hamburg verlegt, also dorthin, wo normalerweise Schwerverbrecher verurteilt werden. Das Publikum wartete bereits seit dem frühen Morgen bei Kälte und strömendem Regen stundenlang, bis die zeitraubenden, schikanösen „Sicherheitskontrollen“ beendet waren und man dann gnädigerweise Einlaß in den mit Panzerglas gesicherten Zuschauerraum bekam. Bei über hundert Zuschauern zog sich diese Prozedur verständlicherweise über Stunden hin. Im Saal selbst zeigte sich zum ersten Mal seit Prozeßbeginn wieder die Lückenpresse, die mit entsprechenden Buh-Rufen sowie Rufen „Wo wart Ihr die ganze Zeit?“ begrüßt wurde. Eine Schweigeminute des Publikums für Dr. Weber noch vor Beginn der Urteilsverkündung wurde von einer Fernsehreporterin mit den Worten kommentiert, was das eigentlich solle, sie jedenfalls würde jetzt gerne ein fröhliches Lied singen.

Einen letzten Beweisantrag der Verteidigung noch vor der Urteilsverkündung schrie die Richterin mit durchdringender Stimme nieder, so wie sie bereits während des gesamten Verfahrens zahlreiche, wenn nicht fast alle, Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte, was im Publikum immer schon sarkastische Bemerkungen und sogar Wetten hervorrief.

Dann, nach fast einer Stunde Verspätung, endlich die Verkündung des Urteils durch die sich auch bis dahin nicht mit Ruhm bekleckernde Richterin, Dr. Nele Behr, das im Publikum mit großer Empörung und vielen Tränen aufgenommen wurde. Circa die Hälfte der Anwesenden verließ unter Protest den Saal.

Die Richterin leitete die Begründung des Urteils damit ein, es habe sich „um ein vermeintlich politisches Verfahren“ gehandelt, aber sämtliche Maßnahmen während der Coronerei hätten immer der „demokratischen Zustimmung“ unterlegen, außerdem habe man auch immer „auf das Leid der Kinder hingewiesen“. Heuchel, Heuchel! Nach dieser Einstimmung der Richterin fuhr sie in ihrer üblichen, üblen Publikumsbeschimpfung fort: Niemals habe sie bis dato eine derartige Mißachtung des Gerichtes erlebt, die im übrigen auch, nachdem sie ins Publikum geschaut habe, „nicht altersadäquat“ sei – was für eine Unverschämtheit!! Außerdem habe sie zahlreiche Protestbriefe von außerhalb erhalten, was wiederum für sie ein Stein des Anstoßes war – an dieser Stelle unseren Dank an alle Protestbriefschreiber, die unserem Aufruf gefolgt sind – so hatte sie sich das nicht vorgestellt, daß selbst im In- und Ausland der Prozeß aufmerksam verfolgt wurde. Aber kurzum – „es ging um 57 Fälle von Maskenattesten, nicht mehr, nicht weniger“! So, so! Doch dann kam der Griff zum "zweierlei Maß", das bei keinem Unrecht fehlt: Was tut´s, daß die Ärzte während der Corona-Diktatur etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonanruf, also natürlich ohne Untersuchung des Patienten, ausstellen durften und sogar sollten, ja dazu offiziell aufgefordert wurden, weil die Patienten schließlich ihren staatlich erzwungenen Wohnungs-Coronaknast nicht verlassen sollten? Die von Dr. Weber ausgestellten Maskenatteste seien jedenfalls "falsch", weil er die Patienten nicht untersucht habe! Und darauf basierte dann das ganze Urteil! Was sie allerdings besonders hervorhob und tadelte, waren die Auftritte Dr. Webers bei Demonstrationen während der Coronerei, bei denen er betonte, daß Masken nicht sinnvoll seien. An dieser Stelle sei an den Corona-Säulenheiligen Prof. Dr. Drosten erinnert, der höchstpersönlich am 29. Januar 2020 im RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) verkündete: „Mit der Maske hält man das Virus nicht auf“.

Bei Dr. Weber habe es sich um eine „systematische Unterlaufung der Maßnahmen“ durch unrichtige Gesundheitszeugnisse aufgrund fehlender „einschlägiger Untersuchungen“ gehandelt. Nebenbei bemerkt, empfahl sie z.B. ein kostspieliges MRT, in dessen Genuß ein „normaler“ Patient selbst bei Krankheitsverdacht oft nicht kommt! Das damals im Rahmen der „Corona-Eindämmungsverordnung“ den Ärzten befohlene Prinzip der „Fernbehandlung“ reiche nicht aus – meint die Juristin, dem Arzt diktieren zu können.

Besondere Schwere der Schuld lud Dr. Weber nach Ansicht der „Spruchkammer“ auf sich, indem er immer wieder betonte, er habe „nichts Falsches getan“ und außerdem denke er nach ihrem Dafürhalten, als „Arzt sei er unantastbar“. Er habe vorsätzlich gehandelt und zeige bis auf den heutigen Tag keine Einsicht und keine Reue.

Zum schlechten Schluß wandte die Richterin sich noch an die verteidigenden Rechtsanwälte, um sie ebenfalls zu beschimpfen und zu bedrohen: Sie habe ein solches Verhalten bei Anwälten bisher noch nicht erlebt, und die Vorwürfe der Verteidigung an die Staatsanwaltschaft seien eventuell strafrechtlich (!) zu prüfen. Die Verteidigung hatte nämlich der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Absprachen bezüglich des entscheidenden, für den Angeklagten verheerenden, wissenschaftlich aber nicht haltbaren Gutachtens mit den beauftragten Rechtsmedizinern getätigt zu haben. In einem Prozeß, in welchem dem Angeklagten mangelnde Sorgfalt bei der Ausstellung von Attesten vorgeworfen wird, verschwinden Akteneinträge, Treffen werden nicht protokolliert oder „erinnert“, auch das beteiligte Landeskriminalamt weiß von nichts, dort gibt es ebenfalls keine Akteneinträge – ein Schelm, wer Böses hierbei denkt!

Dr. Weber betonte in seinem Schlußwort, er habe in seiner bald 55-jährigen ärztlichen Tätigkeit circa 70 000 Atteste ausgestellt – keines davon wurde bis dato beanstandet, außerdem sei ihm nie eine unrechte Handlung vorgeworfen worden. Schon zu Beginn des Corona-„Maskenzwangs“ sei er von der Geheimpolizei observiert, seine Atteste bereits zu einem frühen Zeitpunkt „kassiert“ worden, und das alles aufgrund seiner Funktion als Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“.

Seiner ersten Patientin mit einer Borderline-Erkrankung wurde seitens der Polizei gedroht, sie solle das Attest aushändigen, „sonst stellen wir die Bude auf den Kopf“. Recht früh gab es auch die „schwarze Liste“ der Maskenatteste ausstellenden Ärzte, die wiederum zu 90% von Hausdurchsuchungen betroffen waren, teilweise bis zu achtmal! Bei Dr. Weber wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen 15 schwerbewaffnete Polizisten frühmorgens in seine Praxis kamen.

Zum Schluß las er, unter großer emotionaler Beteiligung des Publikums, das „Genfer Gelöbnis für Ärzte“ vor, das als oberste Maxime enthält: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. (…) Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden“.

Dem ist nichts hinzuzufügen – das Hohe Gericht interessierte es allerdings nicht, der einzig mögliche Urteilsspruch, nämlich ein Freispruch erster Klasse, blieb aus.

Die Verteidigung hat Revision eingelegt, der BGH wird das endgültige Urteil fällen.

* * *

Wir empfehlen das ausführliche Interview mit Dr. Walter Weber in der aktuellen Ausgabe Nr. 248 der Ketzerbriefe und den vorherigen Artikel zum Prozeß gegen Dr. Weber.

 

 

10. Dezember 2024

Syrien von Islamisten überrollt, und deren Westblock-Freunde jubeln – Pfui Teufel!

Bis gestern war Syrien ein durch eingeschleuste Söldner halb zerhacktes, halb besetztes, durch Sanktionen halb erwürgtes, aber in dem vom gewählten Präsidenten Assad regierten Rest unter russischem Schutz ein leidlich laizistisches Land, in dem die Religion seiner Bewohner keine Rolle spielte und Frauen ohne Schleier und mit kurzen Röcken sicher waren. Dieses Syrien gibt es nicht mehr, es wurde von islamistischen "Rebellen" aus umgetaufter ISIS und Al Qaida überrollt, die dafür natürlich durch die USA (via Türkei) hochgerüstet wurden und jetzt auf deren Befehl zuschlugen, unter Ausnutzung der Schwäche Rußlands, dessen Kräfte in der Ukraine gebunden sind (US-Militärkommandos befinden sich seit Jahren auf syrischem Gebiet). Und unsere Wahrheitspresse jubelt darüber, daß nach Afghanistan, Irak und Libyen nun das nächste Land ins Mittelalter zurückgebombt, auch das syrische Volk nun wieder unter Scharia und Tschador gezwungen wird. (Man vergesse nie, daß mit der US-Besetzung des Iraks dort die Verordnung 137 eingeführt wurde, die die Frauen, die unter Saddam auch dort in kurzen Röcken die Universitäten besuchen konnten, wieder unter den Schleier zwang.)

Die Besetzung des Landes durch die umlackierten ISIS-Islamisten von US-Gnaden wird Syrien in einen grauenvollen Blutsumpf verwandeln – man möge sich an die aufgeschlitzten Bäuche, abgehackten Hände, abgeschnittenen Köpfe und Kreuzigungen erinnern, die seinerzeit vereinzelt an der Pressezensur vorbei bekannt wurden!

 

November 2024

Bravo, Donald! Wir gratulieren – und sind erst einmal erleichtert…

Mit dem gegen die röhrenden, weltweit an den gleichen Strippen tanzenden, milliardenschweren Medien der herrschenden Klasse der USA – von ihren örtlichen Gegnern »the swamp«, sich selbst »the Good Club« genannt – errungenen Wahlsieg Donald Trumps, der Attentaten wie Wahlfälschungsversuchen und einer außer Rand und Band delirierenden Justiz in den Diensten besagten »Good Clubs« trotzte, hat das US-amerikanische Volk gegen seine herrschende Klasse gesiegt (welche die Zeit gekommen sah, ihrerseits die erste totale Weltherrschaft zu errichten und dann in dieser Welt das Lohn- und Lebensniveau auch für das US-Volk auf den niedrigsten Stand für alle abzusenken). Das hat Trumps Standhaftigkeit vorerst vermasselt, vor allem aber die beginnende Entwicklung von Antikörpern gegen die Hirnverseuchung durch die Einheitsmedien der herrschenden Klasse im US-Volk. Davon sind die Europäer leider noch sehr weit entfernt, sie stehen noch voll unter der Hypnose durch die S/R-Bande bzw. der von dieser kontrollierten Einheitsmedien. Ein Erwachen des Volkes aus der Medienhypnose hat in den USA gerade erst begonnen, genau wie das Erwachen vieler Europäer aus der katholischen Hypnose erst in der Reformations-, dann der Aufklärungszeit. Unsere heutigen Europäer, als Bewohner des »Schaufensters des Westens«, d.h. des US-dirigierten Militärblocks, sehr lange Zeit zum ideologischen Scheißefressen dressiert (weil sie direkt auf den totgerüsteten, d.h. durch militärische Überbelastung unansehnlich bleibenden Ostblock herabschauen und sich über ihn dummstolz erheben konnten), wachen erst sehr, sehr langsam und tapsig aus ihrer jahrzehntelangen Hypnose auf, und die zu ihren Lokalmachthabern gemachten Heinzelmännchen der S/R-Bande (»the Good Club«), die vom Springer-Konzern bis zum SPIEGEL alle Medien besitzt oder kontrolliert, werden nervös, überschlagen sich vor Hysterie und Kriegsgeilheit zugunsten ihrer Herren und steuern deshalb stracks einen neuen Totalitarismus an, dessen Lückenlosigkeit demjenigen Hitlers und Theodosius II., d.h. der ausgereiften christlichen Antike, nicht nachstehen soll. Aber auch auf das vorläufig vom schlimmsten Alpdruck befreite US-Volk kommen schwere Kämpfe zu; möge es Verstand und Konsequenz bewahren und jede Lüge rechtzeitig bekämpfen!

Dann kann es den verkommenen Europäern ein Vorbild sein. Deshalb versucht die Soros/Rockefeller/Gates-Bande bis zu Trumps Amtsantritt, "Fakten zu schaffen". Bisher lautete ihre Strategie "Rußland langsam ausbluten lassen", nämlich nach dem Vorbild Rest-Jugoslawiens, nur in größerem Format; jetzt hetzt sie zur schnellen militärischen Totalvernichtung, notfalls mit Atomkrieg – den dann die "bösen" Russen natürlich selber angefangen haben sollen, was den nibelungentreuen und dafür verstrahlten Europäern freilich wenig nützt. Jedenfalls müssen diese jetzt alleine in ihr Stalingrad marschieren, wie es Leute verdienen, die sich feige und willig hypnotisieren lassen, was man ja einem Teil der Europäer, nämlich etwa der Hälfte der Deutschen beim ersten Stalingrad, heute noch übelnimmt, gar unter die Nase reibt (nämlich daß sie sich von den von Dr. Goebbels, dem praktisch methodengleichen Vorläufer unseres Prof. Aronson, »designten« Medien so lange hatten hypnotisieren lassen, woraus sie erst eine saftige militärische Niederlage wiedererweckte, ein Teilerwachen, das den inneren Terror der NS-Regierung noch mindestens vervierfachte – KPD-Wähler und -Mitglieder waren freilich gegen Goebbels′ Medien immer immun geblieben, d.h. mindestens ein Fünftel der Bevölkerung).

Aber das Volk der USA, des einzigen wirklich souveränen Staates des Westblocks und daher von weniger knechtischer Mentalität als dasjenige langjähriger Vasallenstaaten, kann jetzt der ganzen Welt eine Chance eröffnen.

Die wichtigste Aufgabe aller Europäer wird sein, ihr unter dem Verfassungsbrecher Brandt (Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 2+3 und Art. 5 Abs. 1) exemplarisch verlorengegangenes höchstes Gut zurückzuerobern, nämlich die MEINUNGSFREIHEIT, d.h. den Schutz jeder Argumentation und Diskussion vor Gewalt, organisierter Störung und staatlicher Unterdrückung (also auch Gewalt). Denn sie ist die einzige definitive Voraussetzung möglicher Demokratie (= Gehorsam gegen unbehinderte Abstimmungsergebnisse, im Optimalfall Volksabstimmungen; etwas anderes kann und darf das viel verdrehte Wort nicht heißen und hieß es jahrtausendelang auch nicht). Aber alle Abstimmungen sind sinnlos bis pervers, wenn deren Gegenstände nicht ungehindert und ohne Furcht diskutiert und bekannt gemacht werden können.

Mit Trumps Wahlsieg in den USA haben sich die Chancen zur Wiedererrichtung von Demokratie verbessert; in den Vasallenstaaten, die ja noch unter direkter Kontrolle des »Good Club« und seiner Retortenkinder stehen, wird der Staatsterror dagegen zunächst noch zunehmen, das ihn flankierende Mediengekreische noch schriller und hetzerischer, falls letzteres überhaupt möglich ist.

18. September 2024

Aktuelle Prozeßnachrichten zu
Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber

Rachejustiz im "Maskenpozeß" gegen Dr. Walter Weber

(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)

Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.

Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)

Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.

Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.

Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.

Wir fordern:

Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!

Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:

am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr
am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr
am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr
am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr
am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr
am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.

Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns):
An den
Präsidenten des Landgerichts Hamburg
Herrn Bernd Lübbe
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.

* * *

Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!

Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird! 

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!

Wir fordern nach wie vor:

Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:

https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte: 

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"

 [1]  siehe dazu:
·        Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)
·        Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).

 * * *

Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).

4. September 2024

COMPACT-Verbot – letzte Meldung

Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!

Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.

Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!

Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!

Unsere Forderung bleibt unverändert:

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

30. August 2024

Revisionsverhandlung im Schandurteil gegen Richter Dettmer

Prozess DettmarZur Erinnerung: Im April 2021 – also mitten in der Coronerei, in der uns während mehr als zwei Jahre sämtliche essentiellen Grundrechte entzogen wurden – tat sich der Weimarer Familienrichter Christian Dettmer beispielhaft rechtsstaatlich hervor, indem er in einem Gerichtsentscheid die Masken-, Abstands-, und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verbot. Welch eine mutige Tat von dem Richter, einer Ausnahmeerscheinung seines Berufsstands!
Man erinnere sich (hoffentlich!) noch an die Bilder, wie Schulkinder im Winter bei weit geöffneten Fenstern ("Lüften! Lüften!!") dick eingemummt mit dem entpersönlichenden Zwangslappen im Gesicht vor sich hinfroren; dazu "paßten" die Polizeiüberfälle auf Kindergeburtstage, vor denen das Corona-Regime schändlicherweise nicht zurückschreckte (siehe Ketzerbriefe Nr. 225).
Der Polizei- und Justizapparat wurde daraufhin aktiviert, damit solch eine mutige Tat auf gar keinen Fall "Schule" mache: Es gab polizeiliche Durchsuchungen von Wohnungen und Büroräumen von Richter Dettmer, ferner bei dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie den Gutachtern. Handys, Computer und Unterlagen wurden beschlagnahmt! Das von Richter Dettmer gefällte Urteil zur Wahrung des Kindeswohls wurde aufgehoben und statt dessen gegen ihn selbst ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung" eingeleitet. Im August 2023 fand das Verfahren gegen ihn in Erfurt statt, in dem ihm in einer Perversion der Logik, wie sie wohl nur "auf dem Boden der fdGO" gedeiht, vorgeworfen wurde, die Kinder seien für ihn nur "Mittel zum Zweck" gewesen, es sei ihm nicht um das Kindeswohl, sondern um "Zeichensetzung" gegen die "Corona-Regeln", mithin um "Rechtsbeugung" gegangen! Er wurde zu zwei (!) Jahren Gefängnis verurteilt. Angesichts dieser Unrechts- und Rachejustiz drängen sich einem die Worte des Malers Max Liebermann vor etwa 90 Jahren auf: Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte.
Richter Dettmer legte Revision gegen das Verfahren ein, die Staatsanwaltschaft ebenso, denn letztere fordert drei (!) Jahre Gefängnis.
Nun kam es am 28.8.2024 zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Publikumsandrang war enorm, und so kam es, wie es kommen mußte: längst nicht alle, die sich ansehen wollten, wie nun der BGH entscheiden werde, kamen auch wirklich in das Hochsicherheitstrakt-ähnliche Gerichtsgebäude. Man habe eben nun einmal keinen größeren Raum, der mehr als 75 Plätze faßt. Auch eine live-Übertragung sei nicht möglich, da dazu das nötige Equipment nicht vorhanden sei (bei Personenerkennung klappt das komischerweise immer problemlos). Lange Schlangen, die höchstens im Schneckentempo vorankamen, erst an der Anmeldestelle, an der man seinen Paß abgeben mußte, um dann einen Besucherausweis für das hochheilige Gebäude erhielt. Nächste Schlange vor dem "Sicherheits-Check", an dem angeblich eine Person in 3 Minuten durchleuchtet wird, was aber in Wirklichkeit ewig dauerte. Aufkommende Unruhe bei der zu Recht empörten und schikanemäßig zum Besten gehaltenen Besuchermenge. Nur ein junges Bürschchen vom Lügengewerbe drängte sich frech vor der ganzen Schlange hindurch und wurde vom "Sicherheitspersonal" freundlichst behandelt, beide Seiten waren immer zu einem Scherzchen bereit. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Polizisten immer mehr erhöht.
So konnten wir also wie viele andere, die teils von weither angereist waren, die Gerichtsverhandlung nicht verfolgen, deren Urteilsverkündung "im Namen des – ausgesperrten! – Volkes erfolgen wird. Wir erfuhren aber aus verschiedenen Portalen, daß das Urteil am 20. November verkündet werde (Az.: 2 StR 54/24) – dem durchsichtigen Kalkül folgend, daß mit der rausgeschundenen Zeit die Vergeßlichkeit zunehmen möge.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist also nach wie vor gefordert und darf nicht erlahmen.

 

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