Attentat auf Salman Rushdie
Am 13. August 2022 wurde der britische Schriftsteller Salman Rushdie auf offener Bühne Opfer der gegen ihn vor 33 Jahren ausgesprochenen »Fatwa« – ein Mordaufruf des iranischen Ajatollahs und damaligen Staatsoberhaupts Khomeini, den die Unisono-Medien beschwichtigend-verlogen mit »Rechtsgutachten« übersetzen (was ja im strengen Wortsinne stimmt, aber tja, solche »Gutachten« wurden auch für die Inquisition und die Nazis, die Juden und Ketzer betreffend, geschrieben!). Anlaß war Rushdies Werk ›Die Satanischen Verse‹. Der Attentäter verletzte Rushdie schwer durch diverse Messerstiche, und sehr wahrscheinlich wird er ein Auge verlieren!
Raif Badawi endlich aus saudischem Foltergefängnis entlassen!
Nach 10 Jahren Haft und einer unbekannten Anzahl von Peitschenhieben wurde nun endlich am 12.3.2022 der saudische Blogger Raif Badawi aus der Haft entlassen. Sein einziges »Verbrechen« war sein öffentliches Auftreten für Säkularismus, Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Demokratie gewesen, wofür er 2014 zu einer 10jährigen Haftstrafe, umgerechnet 238.000,-€ Geldstrafe sowie unüberlebbaren 1000 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nachdem er an den ersten 50 öffentlich erteilten Peitschenhieben beinahe gestorben wäre, wurden die weiteren vorläufig ausgesetzt, allerdings war es bislang nicht zu erfahren, wie viele Hiebe er hinter verschlossenen Gefängnismauern in den langen Jahren doch noch zu erleiden hatte und wie sein Gesundheitszustand insgesamt ist. Darüber hinaus ist er mit einem 10jährigen Reise- und Publikationsverbot belegt worden, das bislang keineswegs aufgehoben ist und auch schon gar nicht wird, solange er nicht die für ihn unaufbringbare Summe von 238.000,-€ zahlen kann. Er kann also keineswegs zu seiner Frau und Kindern nach Kanada auswandern, sondern ist nach wie vor Gefangener eines der menschenverachtendsten Regimes der Welt, in dem religiöser Terror, ekelhafteste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie Genitalverstümmelung Alltag sind. Trotz zahlreicher internationaler Proteste wurde ihm kein einziger demütigender, mörderischer Hafttag erlassen.
Tja, solch vorbildliche Handelspartner sind ganz nach dem Geschmack unserer kriegsgeilen Politiker jeder Couleur, der Gaskauf von handabhackenden Stinkemonarchen ist offenbar »politisch korrekter« respektive gewünschter als das Einhalten der Verträge mit dem sich gegen die NATO-Umzingelung wehrenden Rußland. Der Energieminister von Katar, al-Kaabi, konnte sich übrigens über die naive Milchmädchenrechnung unseres vor den USA kriechenden, ihr »dienen wollenden« Habeck bei dessen Anfrage nach Gasverkäufen zum Ersatz des russischen Erdgases nicht genug beömmeln. So führte er aus, daß das alles doch nur ein PR-Trick sei, um der Bevölkerung vorzugaukeln, daß man Sanktionen gegen Rußland problemlos verkraften könne (unter anderem ist das gesamte Gas aus Katar bis 2026 durch anderweitige, bereits bestehende Lieferverträge gebunden): »Zu sagen, ich kann heute auf Rußland verzichten und zu behaupten, Katar oder andere könnten das ersetzen, ist lächerlich. Das ist Blödsinn. Das wird nicht passieren.« Was für verächtliche Figuren zahlen wir doch mit unseren Steuergeldern!
Letzte Meldung im Fall Mila
Am 7. Juli 2021 wurde das Urteil gegen 11 der 13 angeklagten Täter, die Mila mit Morddrohungen und Haßkommentaren verfolgt hatten (siehe KB 220 und 226), nach einem durchdesignten Schandprozeß verkündet. Die lächerlichen Strafen sind, ganz wie in Deutschland auch, wie geplant eine einzige Ermutigung ihrer Verfolger und nehmen den Islam aus dem Schußfeld. Und siehe da, der erste der »Verurteilten« greift sie im Internet schon wieder an. Die Täter feixen, und das Opfer ist bedauerlicherweise dem enormen Druck und sicher auch dem Köder der medialen Öffentlichkeit erlegen. Erstmals nach eineinhalb Jahren eisernen Schweigens berichten auch alle großen Massenmedien hierzulande darüber, allerdings wie zu erwarten völlig verlogen und irreführend.
Nachtrag: Einen ausführlichen Prozeßbericht haben wir in den Ketzerbriefen 229 (Oktober/November 2021) veröffentlicht. Wir waren als Prozeßbeobachter anwesend.
Scharia-Gericht in Nigeria: Todesurteil gegen den Musiker Yahaya Sharif-Aminu wegen Blasphemie
Am 10. August 2020 hat ein Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano in Nigeria den jungen Musiker Yahaya Sharif-Aminu nach einem viermonatigen Prozeß hinter verschlossenen Türen wegen angeblicher Blasphemie zum Tod durch den Strang verurteilt. Der Anhänger des Sufi-Ordens Tidschaniya soll in einem Lied, das er bei WhatsApp verbreitet habe, einen Imam über Mohammed gestellt und den Propheten damit beleidigt haben. Der Gouverneur von Kano, Dr. Abduallahi Umar Ganduje, hatte schändlicherweise – ganz wie in Zeiten der Inquisition im finstersten Mittelalter – bereits signalisiert, daß er das Todesurteil sofort unterzeichnen würde, falls Herr Sharif-Aminu keine Berufung einlegen würde, was dieser aber mittlerweile getan hat. Seine Verteidigung soll allerdings unmöglich gemacht werden. Deshalb hat der Richter des Scharia-Gerichts umgehend angeordnet, daß jeder muslimische Anwalt, der Sharif-Aminu verteidigt, als Nicht-Muslim betrachtet werden soll – eine offene Todesdrohung!
Islamische Fanatiker hatten auch das Haus der Familie von Sharif-Aminu in Brand gesetzt und fordern lautstark die Vollstreckung des Todesurteils. Aber nicht nur dies: Wie wir dem offenen Protestbrief des mutigen Christen Nnamdi Abana vom 9.9.2020 an die Christliche Vereinigung Nigerias (CAN; eine Organisation innerhalb des Dachverbands der Christen in Nigeria) entnehmen konnten, hat diese sich schändlicherweise dem islamischen Mob angeschlossen und ebenfalls die Hinrichtung des Sängers gefordert! Abana schreibt in seinem Brief, daß Adeolu Samuel Adeyemo, der Vorsitzende des Bundesstaates Kano der CAN, gegenüber 'The Guardian' äußerte: "Für uns in der CAN entspricht das Urteil des Scharia-Gerichts dem islamischen Recht, und deshalb haben wir keine Einwände dagegen, weil es der Position des Islam entspricht ... Unsere Einmischung ist also nicht relevant ... Und der Herr Jesus sagte, Blasphemie gegen den Heiligen Geist sei eine schwere Sünde, für die es keine Vergebung gibt. Das ist die Position des Christentums"(1). Eine Ökumene der Glaubensfanatiker also wie seinerzeit, als der Papst Khomeini beim Mordaufruf gegen Salman Rushdie offen unterstützte, da die Religionen bei der "Beleidigung religiösen Gefühle" zusammenhalten müßten.
In Nigeria, das sich laut dem Zeitgeistportal Wikipedia seit 1998 auf dem Wege der "Demokratisierung" befindet, hat seitdem der Einfluß des fanatischen Islams, insbesondere des Wahhabismus saudischer Prägung, extrem zugenommen, der die Einführung der islamischen Scharia in ganz Nigeria und das Verbot "westlicher" Bildung fordert; dies hatte die Verfolgung der traditionellen Sufi-Orden und auch von Christen (48% der Bevölkerung) zur Folge. Seither sind Tausende von Menschen religiösen Pogromen zum Opfer gefallen. Mittlerweile wurden bereits in 12 der 19 Bundesstaaten Nigerias Scharia-Gerichte eingeführt, deren "Rechtsprechung" sich seitdem immer mehr verschärft.
Das schändliche Todesurteil gegen Yahaya Sharif-Aminu verletzt eindeutig die Verpflichtungen Nigerias gegenüber dem 'Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte' (ICCPR) und die 'Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker', die in Art. 8 Religionsfreiheit und in Art. 9 Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.
Wir fordern die sofortige Freilassung und Freisprechung von Yahaya Sharif-Aminu! Link zu unserem Protestbrief vom 7. Oktober 2020 an den Präsidenten von Nigeria sowie den Gouverneur von Kano.
Bitte schicken Sie Ihre Protestbriefe an:
President Muhammadu BuhariFederal Republic of NigeriaRadio House, Herbert Macaulay Way (South)Area 10, P.M.B. 247, Garki – AbujaNigeria
Dr. Abdullahi Umar Ganduje OFRKano State GovernmentMinistry of Information, Youth and CultureAudu Baco Secretariat, KanoNigeria
Wie immer bitte mit Kopie an uns.
(1) Zit. aus: "An Open Letter to the Christian Association of Nigeria: Will The Leadership of Can Escape Judgment if Yahaya Aminu Sharif is Executed? By Nnamdi Abana", 9 September 2020 (http://saharareporters.com/2020/09/09/open-letter-christian-association-nigeria-will-leadership-can-escape-judgment-if-yahaya).
Der Fall Mila
Die 16jährige Mila hatte sich in Videos auf Instagram, nachdem sie am 18.1.2020 wegen eines Liveaustauschs mit Freunden über ihre sexuellen Vorlieben von weiteren Teilnehmern, v.a. Moslems, in obszönster Weise als "dreckige Lesbe", "französische Schlampe", "dreckige Nutte" usw. beleidigt worden war und von denen manche dazu aufforderten, man solle ihr die Kehle durchschneiden, geäußert: "Ich hasse die Religion...im Koran ist nichts als Haß, der Islam ist Scheiße, ich sage, was ich denke... Ich bin keine Rassistin, überhaupt nicht. Man kann nicht gegen eine Religion Rassist sein... Eure Religion ist Scheiße, Euer Gott, ich stecke ihm den Finger in den Arsch, ich habe gesagt, was ich denke...". Man sollte nicht die Form gegen die Sache nehmen, obwohl sie angesichts des Tones der Angreifer die einzig angemessene ist: wer die Menschenwürde millionenfach bespeit und mit Füßen tritt – Genitalverstümmelung und Zwangsverschleierung mögen als Stichworte genügen – der darf sich nicht über den höchst angemessenen Ton der Kritik beschweren: auf den groben Klotz der religiösen Zumutung, erst recht der obszönen und zugleich dämlichen Beschimpfung, gehört immer ein grober Keil. Auch wenn die moslemischen Hätschelchen es schlecht ertragen: ertragen müssen sie es, sie haben mehr als angefangen. Daraufhin wurde Mila von zehntausenden Schmähungen, Aufrufen zu Gewalt und Vergewaltigung bis zu Mordaufrufen, überschüttet. Ihre persönlichen Daten, Adresse, Handynummer und der Name ihrer Schule wurden ins Internet gestellt, so daß sie die Schule aus Angst um ihr Leben verlassen und untertauchen mußte. Zustände wie in Saudi-Arabien oder unter den Taliban – allerdings jetzt im Stammland der originalen Menschenrechte...
Nur dank einer großen Öffentlichkeit und Tausenden von Unterstützungskommentaren auf dem hashtag #jesuisMila v.a. von Einzelpersonen, dann aber auch von Vertretern sogenannter "rechter" Parteien, wie beispielsweise Marine le Pen vom Rassemblement National und Nicolas Dupont-Aignant von Debout la France – während die sog. "Linken" und v.a. auch die französischen Freidenker (außer dem Comité Laïcité République) und Feministen wieder einmal mucksmäuschenstill blieben (oder wie die LGBT-Aktivisten sie sogar aufforderten, deren Flagge von ihrem Instagram-Profil zu entfernen) –, mußten Regierung und Medien reagieren.Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: eines gegen die Haß- und Mordaufrufe, aber auch eines gegen das Opfer selbst wegen "Aufstachelung zu religiösem Haß". Das letztere mußte aufgrund der massiven Empörung im Volk wieder eingestellt werden, und auch die Justizministerin Nicole Belloubet, die in einer ersten Stellungnahme geäußert hatte, daß "Religionsbeleidigung offensichtlich ein Angriff auf die Gewissensfreiheit" sei, mußte zurückrudern, indem sie ihre Äußerung zunächst als "Ungeschicklichkeit", dann als "Fehler" bezeichnete, da überall Rufe zur Verteidigung des laïzistischen Staates laut wurden.
In Frankreich wurde das Delikt der "Gotteslästerung" durch die Französische Revolution mittels der Annahme der Artikel 10 und 11 der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft und nach der Restauration erneut durch das Gesetz vom 29. Juli 1881 bezüglich der Pressefreiheit bestätigt. Leider sind diese heroïschen, opferreichen Tage der 'Grande Nation' Geschichte, und so versucht die Regierung schändlicherweise, ob man mit dem Verfahren gegen das Opfer über den Umweg der "Aufstachelung zum Haß" zum Schutz des Islam und gegen das Gesetz einen Präzedenzfall schaffen kann. Aber das französische Volk ist dieser Tage wachsam, in erster Linie dank der Gelbwestenbewegung, muß es aber auch bleiben, denn die zehntausenden Haßmailschreiber sind keineswegs nur vereinzelt und unorganisiert: Beispielsweise hat sich auch Abdallah Zekri, Generaldelegierter des "Conseil français du Culte musulman" (CFCM; 2003 von Sarkozy gegründeter "Französischer Rat des muslimischen Kultus"), der die Muslime in Frankreich beim Staat repräsentiert, und der auch das "Observatoire national contre l'islamophobie" ("Nationale Beobachtungsstelle gegen Islamophobie") leitet, zu Wort gemeldet: "Sie hätte schweigen sollen!! Man darf die Religion kritisieren, aber nur im Rahmen des Respekts [als hätten Handabhacker und Vergewaltiger Respekt verdient!]... Aber man darf sie nicht beleidigen... Beleidigungen akzeptiere ich nicht... Wer Wind sät, wird Sturm ernten... Jetzt muß sie die Konsequenzen ihrer Worte tragen."Ein kackfreches Plädoyer für talibanisch-saudische Stinkezustände und eine wohlverdiente Ohrfeige für den angeblich säkularen Staat! Was mit dem Präzedenzfall Salman Rushdie begann, wird heute Realität: Auch in Europa ist der Mordstandard für Religionskritik wieder eingeführt. Das Opfer dieses 30-jährigen Kniefalls vor dem Islam postete hingegen: "Ich habe weder eine Person beleidigt, noch bedroht, noch zur Gewalt gegen wen auch immer aufgerufen. Es war Blasphemie, das ist eine generelle Kritik der Religionen und nichts anderes."Und die muß erlaubt bleiben und sollte es endlich auch in Deutschland werden, wo nach wie vor der schändliche mittelalterliche Diktaturparagraph, wie Tucholsky ihn nennt, § 166 StGB, existiert und vor gar nicht allzu langer Zeit auch gerne angewendet wurde (siehe Ketzerbriefe Nr. 65). In Deutschland wäre Mila mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht und vielleicht schon längst verurteilt worden, die islamischen Hetzer haben ja auch in Deutschland grünes Licht. Selbst im erzkatholischen Irland dagegen wurde im Oktober 2018 per Volksabstimmung der Gotteslästerungsparagraph abgeschafft. Deshalb fordern wir auch für Deutschland: Weg mit dem Gotteslästerungsparagraphen! Wenn es einen Gott gibt, soll er sich selber verteidigen!
Unterschreiben Sie auch die Petition für Mila: Protection policière pour Mila, 16 ans, en danger de mort pour avoir critiqué l’islamÜbersetzung der Forderungen aus der oben verlinkten Petition: Polizeischutz für Mila, 16, in Lebensgefahr, weil sie den Islam kritisiert hat. Wir fordern deshalb: · Daß ein ständiger Polizeischutz eingerichtet wird, um Milas Leben langfristig zu schützen...· Daß das Nationale Bildungsministerium exemplarische Maßnahmen gegen die Schüler ergreift, die Mila belästigt haben.· Exemplarische Bestrafung aller Personen, die Todesdrohungen, Drohungen von Vergewaltigung und körperlicher Gewalt ausgestoßen haben sowie gegen die sozialen Netzwerke, die Milas Peinigern eine große Öffentlichkeit beschert haben. Religiöse Fundamentalisten, die das Leben eines jungen Mädchens für ihre Vorstellungen von Religion bedrohen, müssen bestraft werden. Die Republik muß die Meinungsfreiheit garantieren und das Leben derer schützen, die sie ausüben.
Nackt gegen die Vollverschleierung!
Der Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland demonstriert gegen die Kunstausstellung #Munaqabba in Köln, bei der die Burka und die Vollverschleierung als Kunstobjekt gefeiert wird. Das NRW Kulturministerium fördert die Ausstellung, bei der Teilnehmer auch selbst die Burka anprobieren dürfen, mit 11.000 € Steuergeldern!
IS-Terroristen und -Sympathisanten finden ein gemachtes Nest in Deutschland
In vielen deutschen Städten Deutschlands fanden im Juni Demonstrationen und Mahnwachen von Syrern für den religiösen Fanatiker und Schlächter, den sogenannten "Sänger und Torwart der Revolution" Abdelbaset al-Sarout statt. Sekundiert von der Presse feiern hier Syrer ihren "Märtyrer". Er war im Kampf gegen die syrische Armee getötet worden. Aber um wen handelt es sich eigentlich? Unter der Überschrift "Vom Mandela zum Che Guevara" schreibt die NZZ am 11.6.2019: "Dass der singende Revolutionär schliesslich zur Waffe griff, erstaunt indes nicht...Er sang etwa vom Jihad und davon, dass man den ungläubigen Alewiten (zu denen auch Assad gehört) die Kehle durchschneiden solle." Bilder zeigen ihn mit der IS-Flagge, er war in mehreren von den USA bewaffneten Terrorgruppen aktiv, rief zum Abschlachten von Schiiten und Christen auf. O-Ton: "Wenn sie Terrorist sagen, ist es mir eine Ehre. Unser Terrrorismus ist ein Segen und ein göttlicher Ruf. ...Oh Alawiten. Wir kommen, um Euch ohne Erbarmen abzuschlachten... Wir sind alle Dschihadisten! Homs hat die Entscheidung getroffen. Wir wollen die Alawiten ausrotten. Die Schiiten müssen gehen!....Wir wissen, daß diese beiden Gruppen [Jabhat al-Nusra und ISIS] das gleiche Ziel wie wir haben und für Gott arbeiten und daß sie sich um den Islam und die Muslime kümmern....Diese Botschaft richtet sich an den Islamischen Staat und unsere Brüder in der Jabhat al-Nusra: daß wir alle, wenn wir aus [Homs] herauskommen, eins sein werden, die Christen mit unseren Händen bekämpfen und nicht gegeneinander kämpfen werden."
Und mitten in Deutschland geht es weiter. Schauen Sie selbst:
"Trauermarsch" in Saarbrücken, 15.06.2019
Originalaufnahmen aus Syrien
Solidarität mit den Opfern der eingeschleusten Vergewaltiger und Mörder, Solidarität mit der AfD! Falsche Flüchtlinge raus!
Zum Flugblatt als PDF
»Das Kopftuch und die weltliche Schule«
Eine Stellungnahme zur Frage »Kopftuch in der Schule« von 1989 aus KETZERBRIEFE 17.
In Frankreich gibt es in letzter Zeit eine heftige und heikle Auseinandersetzung: fanatisch islamische Schülerinnen tragen in provozierender Weise Kopftücher und werden deshalb von den Schulen verwiesen. Kern dieser Schulordnung und daher auch dieser Schulausschlüsse ist das strikte Verbot, den von der Französischen Revolution erkämpften »laizistischen«, d.h. weltlichen bzw. konfessionslosen Charakter der französischen Schule durch religiöse Propaganda irgendwelcher Art zu beeinträchtigen, insbesondere und vor allem durch Religionsunterricht oder das Tragen religiöser Symbole. Das islamische Kopftuch ist zweifellos ein solches religiöses Symbol, es wird von seinen Verfechterinnen auch ganz deutlich und offensiv so bezeichnet und getragen, und insofern geschehen die Schulausschlüsse wegen demonstrativen Kopftuchtragens zweifellos auf der Basis geltenden Rechts und haben darüber hinaus, als Verteidigungsmaßnahme einer der wertvollsten, teuersterkauften Errungenschaften der mit Aufklärungsgütern nicht gerade gesegneten Menschheitsgeschichte auch ihre unverächtliche moralische Grundlage. Auf der anderen Seite werden sie aber von gewissen Gruppen als »rassistisch« attackiert, weil die umstrittenen Kopftücher, obwohl von ihren Trägerinnen religiös und nicht nationalistisch begründet, in erster Linie ein nationales und weniger ein religiös-missionarisches Symbol seien; ihre Unterdrückung laufe daher nicht auf diejenige religiöser Werbung oder Provokation, sondern einer Nationalität oder Nationalitätengruppe heraus. Bevor wir nun die heikle Frage selber diskutieren, drucken wir zur Übersicht über Tatsachen und Argumentationslinien einen repräsentativen Artikel der westdeutschen Presse nach, der den Leser vorab informieren mag: ...
Zum vollständigen Artikel als PDF
»Ich bin Moslem. Ich darf das!«
(Der falsche Flüchtling Hakim B. 2017 in Dresden vor Gericht; angeklagt wegen mehrerer Körperverletzungen, u. a. biß er einem Polizisten ins Bein.)
Der Dreisam-Mörder
Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft (...) benachteiligt oder bevorzugt werden. Grundgesetz, Art. 3 Abs. 3(Hervorhebung von uns)
Freiheit für Badawi!
Saudi-Arabien zählt mit Abstand zu den menschenverachtendsten Regimen der Welt. Religiöser Terror, Folter, stinkendste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie die barbarische Genitalverstümmelung zählen zum Alltag der mittelalterlichen Ölmonarchie. Doch unter dem Atomschirm des US-Imperialismus und dem Hätschelkurs dessen europäischer Ableger agieren die Despoten am Golf dreister denn je: Trotz massiver internationaler Proteste kündigten sie Mitte Oktober 2016 an, die kurzfristig unterbrochene Auspeitschung des Gefangenen Raif Badawi unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortzuführen.Der unter menschenunwürdigen Bedingungen eingekerkerte Raif Badawi wurde vor über 5 Jahren zu 10 Jahren Haft, 200.000 Euro Geldstrafe und zu der erniedrigenden und lebensbedrohlichen Körperstrafe von 1000 Peitschenhieben verurteilt, weil er öffentlich für Demokratie, Säkularismus und Gleichberechtigung der Geschlechter eintritt.
Wir fordern Sie auf, gegen die verachtenswerten, rekordhaft barbarischen Praktiken des saudischen Mittelalter-Regimes sowie die widerwärtige Komplizenschaft der westlichen Regierungen zu protestieren. Letztere sind aufgefordert, sich für die sofortige Freilassung von Raif Badawi einzusetzen, auch mit dem Nachdruck von Sanktionen, die ihnen sonst so locker sitzen, wenn es gegen Syrien oder Rußland geht.
Senden Sie Ihr Protestschreiben an die: Botschaft des Königreiches Saudi ArabienTiergartenstr. 33-34D-10785 Berlin (bitte mit einer Kopie an uns) Zum Protestaufruf als PDF
* * *
Zur Aufzeichnung des Vortrags von Peter Priskil »Badawi, oder: Wie Mittelalter stinken kann« auf der Buchmesse Wien im November 2015 als CD: