Bund gegen Anpassung
Bund gegen Anpassung
Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Frankreich

6. Dezember 2023

Wir fordern die sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!

Nach uns vorliegenden Informationen wurden am 28. November 2023 der rumänische Yogalehrer Gregorian Bivolaru und mehrere Dutzend seiner Anhänger von 175 (!) Polizisten in ihren Anwesen nahe bei Paris und in Südfrankreich überfallen und in Gewahrsam genommen. Folgt man den Berichten der französischen Lügenpresse, dann wurden die vorgeblichen „Opfer“ – etwas über zwanzig – „befreit“, da sie angeblich „verschleppt“, „entführt“ und, man höre, „sexuell mißhandelt“ worden seien. Selbst „psychologische Manipulation“ soll es gegeben haben – so die Lügenpresse. Bei den Beschuldigten soll es sich – so abermals die Lügenpresse – um Führungspersönlichkeiten und Angehörige einer „tantrischen Sekte“ handeln – darunter kann man sich in der Regel nichts, also alles vorstellen. Entsprechend lauten die an die mittelalterlichen Hexenverfolgungen erinnernden Vorwürfe: Unzucht mit dem Leibhaftigen bei Orgienexzessen auf dem Blocksberg. Bezeichnenderweise konnten die angeblichen „Opfer“ zu keiner dieser abstrusen Beschuldigungen erpreßt werden, die Beschuldigten ohnehin nicht.

Wir erkennen in diesen skandalösen Vorgängen ein miserables Remake der Verfolgung von Bivolarus Religionsgemeinschaft in Rumänien im Jahre 2004 (siehe unsere Berichterstattung in den Ketzerbriefen Nr. 206, 200, 198, 181, 130, 128 wie auch unseren Protestaufruf vom März 2017 und unseren Kommentar vom Juli 2016 auf dieser Seite). Alle damals erhobenen Schmutzanwürfe haben sich – in teils jahrelang verschleppten Prozessen – als gegenstandslos erwiesen. Die einzigen Gesetzesbrüche wurden auch jetzt von den staatlichen Behörden, diesmal Frankreichs, begangen: Entführung, Erpressung, lügenhafte Falschbeschuldigung. Nachdem die angeblichen „Opfer“ sich nicht „kooperativ“ gezeigt hatten, wurden sie ohne die beschlagnahmten Telefone und Bargeld auf die Straße gesetzt. Nun ja, die Nazis hätten sie in „Schutzhaft“ behalten, wie jetzt die fälschlich Beschuldigten.

Die Erklärung der authentischen Menschen- und Bürgerrechte als unmittelbare Folge der Französischen Revolution bestanden im Kern in der Gewährung der Glaubensfreiheit, der religiösen Toleranz im Sinne des großen Voltaire; unmittelbare Konsequenz war die Judenemanzipation nach jahrhundertelanger Verfolgung und Demütigung, auch den Hugenotten durfte man nicht mehr straflos die Ohren abschneiden und sie öffentlich verbrennen. Diese Zustände sollen in der „Grande Nation", die sich vor über 100 Jahren zum säkularen Rechtsstaat erklärt hatte, offenkundig wieder Einzug halten. Die in der Verfassung des Landes festgeschriebenen Grundrechte sind keinen Eurocent wert, wenn sie nicht für alle gilt. Die kleinen Religionsgemeinschaften – seien es nun Scientologen, Sanyasins oder Yogaübende – sind der Prüfstein dafür.

Wir wissen, daß sich die europäischen Zöglinge der Soros/Rockefeller-Bande wie der französische Präsident um die originären Menschen- und Bürgerrechte einen feuchten Kehricht scheren. Wir kennen Herrn Macron seit der Protestbewegung der „Gelbwesten“ als Präsidenten der Gummigeschosse und Blendgranaten, als Präsident der ausgeschossenen Augen und abgerissenen Hände. Nun will er sich offensichtlich zum Großinquisitor mausern.

Wir wissen aber auch, daß nicht alle diesen widerwärtigen Grad an demonstrativer Verachtung der demokratischen Rechte und der Menschenwürde teilen. An diese ergeht unsere Aufforderung:

Protestieren Sie beim französischen Justizminister und fordern Sie die bedingungslose Einhaltung der Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie die französische Verfassung vorsieht!

Schluß mit der Verfolgung angeblicher „Sekten“, weg mit diesem Mittelalterdreck!


Sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!


Richten Sie Ihr Protestschreiben an:
Ministre de la Justice
Éric Dupond-Moretti
13 Place Vendôme
F – 75042 Paris Cedex 01

Bitte mit einer Kopie Ihres Schreibens an uns!

 

Juli 2022

Kurz-Nachrichten aus Frankreich

Freispruch für Bordeaux-Gruppe!

Die 8 Angeklagten der Bordeaux-Gruppe, die 2019 in vier Rathäusern (im Departement Gironde), Macron-Portraits abgehängt hatten und zu Geldstrafen zwischen 250 und 600 Euro verurteilt worden waren (s. Ketzerbriefe 229), sind vom Berufungsgericht Toulouse freigesprochen worden – dies nach 4 durchgestandenen Gerichtsprozessen. Ihr Mut und Durchhaltevermögen hat auch ein bißchen angesteckt:

Nach Macrons ausfälligen verbalen Attacken gegen die Nichtgeimpften hat der Bürgermeister von Lavaurette (im Departement Tarn-et-Garonne), Nils Passedat, ein Macron-Portrait durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie künstlerische Reproduktionen von »La Marseillaise« und »Marianne« ersetzt – solche Volksrepräsentanten wünscht man sich!

Zeitung ›L'Opinion Indépendante‹ 06/04/2022

Unter Anspielung auf eine zynische Äußerung Macrons (während der Einweihung eines Startup-Unternehmen-Campus, der Station F in Paris am 29. Juni 2017: »diejenigen, die Nichts sind«) veröffentlichte der mutige Bürgermeister am 6. April 2022 einen Brief mit dem Titel: »Offener Brief von denen, die Nichts sind, an Emmanuel Macron« um »allen eine Stimme zu geben, die sich in diesen fünf Jahren der Macron-Präsidentschaft in ihrer Staatsbürgerschaft beleidigt gefühlt haben, bevor sie dazu aufriefen, ihn … nicht zu wählen«.

Man würde sich wünschen, daß des Bürgermeisters entschlossene Haltung seinen wankelmütigen Mitbürgern Mut macht, immerhin zeitigten die französischen Parlamentswahlen bessere Ergebnisse als vergleichbare deutsche: besser für alle Nicht-Superreichen. Siehe den Artikel in der Nummer 233 der Ketzerbriefe: »Besser als in Deutschland: Fast die Hälfte der Franzosen will keine Scheiße mehr fressen!«

Weitere Gerichtsprozesse sind noch anhängig.

Am 18. Mai 2022 hat der Kassationsgerichtshofs (des höchsten Gerichts Frankreichs) aber leider die Verurteilung durch die Berufungsgerichte gegen 12 Macron-Abhänger aus Valence, Straßburg und Paris bestätigt. Diese sind somit rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 200 und 500 Euro, teils auf Bewährung, verurteilt. Sie wollen sich gegen dieses Unrechtsurteil nun wehren und ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen: schließlich sei die Meinungsfreiheit ein Recht, das von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Mal sehen... Aber vielleicht haben sie aufgrund des Ausgangs der französischen Parlamentswahlen dort ja wirklich eine (wenn auch nur kleine) Chance auf ein gerechtes Urteil, also Freispruch.

Wir wünschen ihnen viel Erfolg!

 

August 2021

Justizverfolgung französischer
Demonstranten aus dem Gelbwesten-Umfeld

Fordern Sie Freispruch für 18 Angeklagte, denen jetzt vor dem höchsten Gericht Frankreichs (Kassationshof) der Prozeß gemacht wird, weil sie Portraits von Macron abgehängt haben!

Rückblick: 2019/2020 hatten etwa 1100 Personen in 151 französischen Rathäusern die Portraits von Macron abgehängt. Es folgten drastische polizeiliche und juristische Repressionen, um diese Proteste schnell zu ersticken:

86 Durchsuchungen einschließlich Haussuchungen, 242 Verhöre, insgesamt 1467 Stunden Untersuchungshaft, juristische Verfahren gegen 83 Personen, angeklagt wegen »gemeinschaftlichen Raubes«, auch erschwerend »gemeinschaftlichen Raubes unter Anwendung von List«, teils auch »Verweigerung der DNA-Entnahme«. Diese Verfahren endeten oft mit Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro, meist auf Bewährung. Es kam auch zu einer Reihe positiver Entscheidungen: Im Namen der Meinungsfreiheit oder Berufung auf Notstandsnotwendigkeit gab es Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung einlegte. Aufgrund des Betreibens eines Abgeordneten der Regierungspartei LREM, Jean-Pierre Pont, mußte zudem der erste Richter, der es gewagt hatte, einen Freispruch auszusprechen, ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen – glücklicherweise wurde dieser Richter (am Strafgericht Lyon) vom Vorwurf der Rechtsbeugung entlastet.

(https://www.lci.fr/planete/amendes-fermes-et-avec-sursis-pour-des-decrocheurs-de-portraits-d-emmanuel-macronjassans-
riottier-ain-anv-cop-21-2123959.html)

Gegenwärtig laufen die Verfahren gegen 18 Aktivisten (Gruppen aus dem Umfeld der Gelbwesten), die 2019/2020 in Rathäusern Frankreichs, ohne Gewalt anzuwenden, Macrons Konterfei abgehängt haben, um u.a. auf die sozialen Ungerechtigkeiten und die von der Regierung betriebene Massenverelendung aufmerksam zu machen.

5. Februar 2020

Der Fall Mila

Zehntausende Morddrohungen und Haßaufrufe gegen junge Französin wegen Kritik am Islam

Die 16jährige Mila hatte sich in Videos auf Instagram, nachdem sie am 18.1.2020 wegen eines Liveaustauschs mit Freunden über ihre sexuellen Vorlieben von weiteren Teilnehmern, v.a. Moslems, in obszönster Weise als "dreckige Lesbe", "französische Schlampe", "dreckige Nutte" usw. beleidigt worden war und von denen manche dazu aufforderten, man solle ihr die Kehle durchschneiden, geäußert: "Ich hasse die Religion...im Koran ist nichts als Haß, der Islam ist Scheiße, ich sage, was ich denke... Ich bin keine Rassistin, überhaupt nicht. Man kann nicht gegen eine Religion Rassist sein... Eure Religion ist Scheiße, Euer Gott, ich stecke ihm den Finger in den Arsch, ich habe gesagt, was ich denke...". Man sollte nicht die Form gegen die Sache nehmen, obwohl sie angesichts des Tones der Angreifer die einzig angemessene ist: wer die Menschenwürde millionenfach bespeit und mit Füßen tritt – Genitalverstümmelung und Zwangsverschleierung mögen als Stichworte genügen – der darf sich nicht über den höchst angemessenen Ton der Kritik beschweren: auf den groben Klotz der religiösen Zumutung, erst recht der obszönen und zugleich dämlichen Beschimpfung, gehört immer ein grober Keil. Auch wenn die moslemischen Hätschelchen es schlecht ertragen: ertragen müssen sie es, sie haben mehr als angefangen. Daraufhin wurde Mila von zehntausenden Schmähungen, Aufrufen zu Gewalt und Vergewaltigung bis zu Mordaufrufen, überschüttet. Ihre persönlichen Daten, Adresse, Handynummer und der Name ihrer Schule wurden ins Internet gestellt, so daß sie die Schule aus Angst um ihr Leben verlassen und untertauchen mußte. Zustände wie in Saudi-Arabien oder unter den Taliban – allerdings jetzt im Stammland der originalen Menschenrechte...

Nur dank einer großen Öffentlichkeit und Tausenden von Unterstützungskommentaren auf dem hashtag #jesuisMila v.a. von Einzelpersonen, dann aber auch von Vertretern sogenannter "rechter" Parteien, wie beispielsweise Marine le Pen vom Rassemblement National und Nicolas Dupont-Aignant von Debout la France – während die sog. "Linken" und v.a. auch die französischen Freidenker (außer dem Comité Laïcité République) und Feministen wieder einmal mucksmäuschenstill blieben (oder wie die LGBT-Aktivisten sie sogar aufforderten, deren Flagge von ihrem Instagram-Profil zu entfernen) –, mußten Regierung und Medien reagieren.

Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: eines gegen die Haß- und Mordaufrufe, aber auch eines gegen das Opfer selbst wegen "Aufstachelung zu religiösem Haß". Das letztere mußte aufgrund der massiven Empörung im Volk wieder eingestellt werden, und auch die Justizministerin Nicole Belloubet, die in einer ersten Stellungnahme geäußert hatte, daß "Religionsbeleidigung offensichtlich ein Angriff auf die Gewissensfreiheit" sei, mußte zurückrudern, indem sie ihre Äußerung zunächst als "Ungeschicklichkeit", dann als "Fehler" bezeichnete, da überall Rufe zur Verteidigung des laïzistischen Staates laut wurden.

In Frankreich wurde das Delikt der "Gotteslästerung" durch die Französische Revolution mittels der Annahme der Artikel 10 und 11 der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft und nach der Restauration erneut durch das Gesetz vom 29. Juli 1881 bezüglich der Pressefreiheit bestätigt. Leider sind diese heroïschen, opferreichen Tage der 'Grande Nation' Geschichte, und so versucht die Regierung schändlicherweise, ob man mit dem Verfahren gegen das Opfer über den Umweg der "Aufstachelung zum Haß" zum Schutz des Islam und gegen das Gesetz einen Präzedenzfall schaffen kann. Aber das französische Volk ist dieser Tage wachsam, in erster Linie dank der Gelbwestenbewegung, muß es aber auch bleiben, denn die zehntausenden Haßmailschreiber sind keineswegs nur vereinzelt und unorganisiert: Beispielsweise hat sich auch Abdallah Zekri, Generaldelegierter des "Conseil français du Culte musulman" (CFCM; 2003 von Sarkozy gegründeter "Französischer Rat des muslimischen Kultus"), der die Muslime in Frankreich beim Staat repräsentiert, und der auch das "Observatoire national contre l'islamophobie" ("Nationale Beobachtungsstelle gegen Islamophobie") leitet, zu Wort gemeldet: "Sie hätte schweigen sollen!! Man darf die Religion kritisieren, aber nur im Rahmen des Respekts [als hätten Handabhacker und Vergewaltiger Respekt verdient!]... Aber man darf sie nicht beleidigen... Beleidigungen akzeptiere ich nicht... Wer Wind sät, wird Sturm ernten... Jetzt muß sie die Konsequenzen ihrer Worte tragen."

Ein kackfreches Plädoyer für talibanisch-saudische Stinkezustände und eine wohlverdiente Ohrfeige für den angeblich säkularen Staat! Was mit dem Präzedenzfall Salman Rushdie begann, wird heute Realität: Auch in Europa ist der Mordstandard für Religionskritik wieder eingeführt. Das Opfer dieses 30-jährigen Kniefalls vor dem Islam postete hingegen: "Ich habe weder eine Person beleidigt, noch bedroht, noch zur Gewalt gegen wen auch immer aufgerufen. Es war Blasphemie, das ist eine generelle Kritik der Religionen und nichts anderes."

Und die muß erlaubt bleiben und sollte es endlich auch in Deutschland werden, wo nach wie vor der schändliche mittelalterliche Diktaturparagraph, wie Tucholsky ihn nennt, § 166 StGB, existiert und vor gar nicht allzu langer Zeit auch gerne angewendet wurde (siehe Ketzerbriefe Nr. 65). In Deutschland wäre Mila mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht und vielleicht schon längst verurteilt worden, die islamischen Hetzer haben ja auch in Deutschland grünes Licht. Selbst im erzkatholischen Irland dagegen wurde im Oktober 2018 per Volksabstimmung der Gotteslästerungsparagraph abgeschafft. Deshalb fordern wir auch für Deutschland: Weg mit dem Gotteslästerungsparagraphen! Wenn es einen Gott gibt, soll er sich selber verteidigen!

Unterschreiben Sie auch die Petition für Mila:
Protection policière pour Mila, 16 ans, en danger de mort pour avoir critiqué l’islam

Übersetzung der Forderungen aus der oben verlinkten Petition:
Polizeischutz für Mila, 16, in Lebensgefahr, weil sie den Islam kritisiert hat. Wir fordern deshalb:
·    Daß ein ständiger Polizeischutz eingerichtet wird, um Milas Leben langfristig zu schützen...
·    Daß das Nationale Bildungsministerium exemplarische Maßnahmen gegen die Schüler ergreift, die Mila belästigt haben.
·    Exemplarische Bestrafung aller Personen, die Todesdrohungen, Drohungen von Vergewaltigung und körperlicher Gewalt ausgestoßen haben sowie gegen die sozialen Netzwerke, die Milas Peinigern eine große Öffentlichkeit beschert haben.
Religiöse Fundamentalisten, die das Leben eines jungen Mädchens für ihre Vorstellungen von Religion bedrohen, müssen bestraft werden. Die Republik muß die Meinungsfreiheit garantieren und das Leben derer schützen, die sie ausüben.

1. Dezember 2019

Frankreich hinter dem
Eisernen Vorhang

Aus der deutschen Wahrheitspresse erfährt man nach wie vor so gut wie nichts über die fortwährenden Gewaltakte der Polizei gegen die Gelbwesten in unserem Nachbarland Frankreich. Wenn überhaupt, geht es in den hiesigen Medien nur um Gewaltakte des – genauso wie bei uns die "Anti"-Fa eingeschleusten Schwarzen Blocks – die den gewaltlosen Demonstranten in die Schuhe geschoben werden, um die ganze Bewegung der Gelbwesten zu diskreditieren. Innerhalb eines Jahres wurden über 2500 Personen verletzt, 5 Menschen durch die völkerrechtswidrigen LBD-Hartgummigeschosse die Hand abgerissen und 25 Personen die Augen ausgeschossen.

Jetzt ist zum Jahrestag der Demonstrationen am 16. November in Paris wieder einem friedlich Demonstrierenden durch eine Tränengasgranate zielsicher ein Auge ausgeschossen worden. Auf dem Video sieht man den Gelbwestendemonstranten Manuel im ruhigen Gespräch mit anderen, als plötzlich eine Tränengrasgranate sein linkes Auge trifft!

Die meisten Anzeigen gegen diese monströse Polizeiwillkür und Terrorisierung der Gelbwesten werden regelmäßig eingestellt, während es schon über 2000 Verurteilungen von Gelbwesten gegeben hat, 40% davon mit Gefängnisstrafen. Protestieren Sie gegen diese Terrorakte auch auf der Petition von Laurent Thines!

Ausführliche Berichte über das, was in Frankreich wirklich vor sich geht, finden Sie auch in KETZERBRIEFE 217: "Wie der Eiserne Vorhang an den Rhein kam: Frankreich auf dem Weg in den Totalitarismus" von Peter Priskil.

 

5. Mai 2019

Für sofortiges Verbot verstümmelnder Polizeiwaffen bei den friedlichen
Demonstrationen in Frankreich!

Während die Unisono-Medien in nahtloser Zusammenarbeit mit der Macron-Regierung die Gelbwesten-Bewegung Frankreichs unablässig als »gewalttätig« diffamieren, erfährt man aus ihnen hierzulande gar nichts und in Frankreich, weil dort nicht komplett unterschlagbar, nur ganz vereinzelt von der massiven Polizeigewalt gegen friedliche Gelbwesten-Demonstranten, insbesondere durch den systematischen Einsatz verstümmelnder Waffen wie Gummigeschoß-Gewehre und Granaten mit Sprengstoff, Tränengas oder Metallsplittern und Hartgummi-Streuladung. Mit diesen in Deutschland (wie den meisten anderen EU-Staaten) verbotenen Waffen haben Macrons wie eine Besatzungsarmee gegen das eigene Volk hochgerüsteten Polizeischwadronen bei den Gelbwesten-Demonstrationen der letzten Monate inzwischen mehr als zwanzig (die Dunkelziffer dürfte hoch sein) französische Bürger lebenslang verstümmelt, über 150 schwer verletzt und mehr als zweitausend insgesamt ernsthaft verletzt. Dies hat inzwischen erbitterte Proteste aus der französischen Ärzteschaft hervorgerufen, von denen, durch die Unisono-Presse erst recht unterschlagen, nachstehend zwei Beispiele dokumentiert sind. Wie solche Verstümmelungen von der Polizei verübt werden, zeigt anschaulich folgende Aussage der 20jährigen Fiorina Lignier aus Amiens, der die Polizei am 8. Dezember 2018 bei einer Gelbwesten-Demonstration auf den Champs-Élysées in Paris mit einer Tränengas-Granate ein Auge ausschoß:

»Gegen 14 Uhr begannen Randalierer, Schaufensterscheiben einzuschlagen. Wir befanden uns gerade mit etwa einhundert völlig friedlichen Gelbwestlern am oberen Ende der Champs-Élysées. Dort gab es keine Randalierer, niemand hatte sein Gesicht verhüllt oder verhielt sich aggressiv. Jacob und ich trugen keine Gelben Westen; sie waren ausverkauft gewesen. Die Gendarmen hinderten uns daran, uns zurückzuziehen. Die Polizisten griffen an, und das war der Moment, in dem ich von einer Tränengas-Granate getroffen wurde. Ich fühlte, wie ein Schock durch meinen ganzen Körper ging. Ich verlor für einige Sekunden das Bewußtsein. Ich hatte eine erste Operation zur Rekonstruktion meines Auges, dann war ich 16 Tage lang im Krankenhaus in Paris, wo ich eine zweite Operation hatte, zur Wiederherstellung meines Gesichts. Sie sagten mir geradeheraus, daß ich mein Auge verlieren werde. Mein Auge wird entfernt werden, da es schmerzt, wenn es sich bewegt.«

7. März 2019

Notwehr als Straftatbestand

In der Nr. 213 der Ketzerbriefe veröffentlichte Max Roth einen fesselnden Artikel über Hintergründe, Verlauf und Zielsetzung des französischen Volksaufstands der »Gelbwesten«. Einen Hinweis dieses luziden Artikels aufgreifend, schickten wir einen Prozeßbeobachter nach Paris, wo der Ex-Profiboxer Christophe Dettinger vor Gericht stand, weil er einer von entfesselter Polizeimeute niedergeknüppelten Frau das Leben rettete, indem er die gut ausgerüsteten uniformierten Schläger mit bloßen Fäusten vertrieb. Christophe Dettinger steht für den Heroismus der gesamten Volksbewegung, deren Entschlossenheit bislang auch mit brachialster Staatsgewalt nicht gebrochen werden konnte. Umso ernüchternder und enttäuschender präsentierte sich der Prozeßverlauf. Als verhängnisvollster, von Illusionen getragener Fehler erwies sich der vorsätzliche Verzicht auf Öffentlichkeit seitens des Angeklagten und seiner engsten Angehörigen. Man kann sich unschwer vorstellen, daß hinter den Kulissen eine Erpressung im Spiel war, etwa in der folgenden Art: »Wenn Du Deinen Mann nochmal sehen willst, dann sorge dafür, daß ...« In der törichten Annahme, der Verzicht auf Gegenwehr und Öffentlichkeit habe die Milde der Staatsgewalt zur Folge, wurde Christophe Dettinger wehr- und schutzlos den unversöhnlichen Feinden der Volksbewegung ausgeliefert. Als Quittung dafür, daß keine einzige Gelbweste vor und im Gerichtssaal zu sehen war, erging ein niederträchtiges Willkürurteil. Insofern ist der Prozeß ein Lehrstück: daß sich Illusionen nicht lohnen, daß das Einknicken vor der Staatsgewalt deren Brutalität erst richtig anstachelt, daß schließlich der einzig wirksame Schutz gegen Willkür und Kriminalisierung in der Herstellung von Öffentlichkeit besteht. Insofern ist die nachfolgende atmosphärische Schilderung von unverächtlichem Wert für gegenwärtige und zukünftige Protestbewegungen der Besitzlosen.

Peter Priskil

 

Der Gelbwesten-Aktivist und Ex-Boxer Christophe Dettinger vor der französischen Gesinnungsjustiz

 – Ein Augenzeugenbericht – 

Für den 13.2.2019 war der Prozeß gegen den französischen Ex-Boxer Christophe Dettinger vor dem Pariser »Tribunal Correctionnel« (Pariser Strafgericht) anberaumt. Dettinger war angeklagt wegen eines tätlichen Angriffs auf zwei Polizisten, die auf der Demonstration der Gelbwesten am 5. Januar in Paris eine am Boden liegende Demonstrantin mit Fäusten und Füßen traktierten, und hatte sich seit dem 8. Januar, also bereits mehr als einem Monat, in Polizeigewahrsam befunden. Um bei dem Prozeß dabeizusein, fuhr ich kurzfristig am Dienstag, 12.2., nach Paris. Die Ausdauer und Hartnäckigkeit, mit der hunderttausende von der Staatswillkür ins Elend gedrängte Franzosen seit mittlerweile 13 Wochen in ganz Frankreich für ihre Interessen demonstrierten und kämpften, hatten mich sehr beeindruckt; die unglaublich brutale Gewalt der zu zigtausenden bei jeder Demonstration aufgebotenen schwerbewaffneten sog. »Sicherheitskräfte« auf der anderen Seite, die an die zweitausend durch Blendgranaten, Gummigeschosse und Tränengasbomben schwerverletzten Demonstranten und die eingesetzten Provokateure und faschistischen Schläger, die die friedlichen Demonstranten diskreditieren sollten, hatten mich sehr entsetzt...   Zum vollständigen Artikel als PDF
 

Nachtrag vom 10.7.2019:

Macrons Justiz läßt die Familie Dettinger am ausgestreckten Arm verhungern

Macrons Büttel verstehen sich nicht nur aufs Augenausschießen, sie sind auch in der Kunst des Verhungernlassens, der sogenannten sozialen Existenzvernichtung, bestens bewandert. Ein entsprechendes Willkürurteil gelangte durch 'Sputnik France' zu unserer Kenntnis (á propos: wo bleibt denn wieder mal unsere Wahrheitspresse?!). Nachfolgend geben wir den Artikel vom 20. Juni 2019 in vollständiger Länge und in deutscher Übersetzung wieder.

*

Die zur Unterstützung Dettingers eingesammelten Beiträge werden erst freigegeben, wenn das Pariser Bezirksgericht die Akte noch einmal überprüft hat. Der Richter muß entscheiden, wer der Bezugsberechtigte dieses Solidaritätsbeitrags ist.

Am 19. Juni hat der Richter im laufenden Verfahren den Versorgungsantrag der Familie von Christophe Dettinger abgelehnt, der darauf abzielte, die Blockierung der Solidaritätsbeiträge für den Ex-Boxer aufzuheben, so der 'Figaro', der die richterliche Verfügung zitiert. Das Verfahren muß am kommenden 9. Dezember vom Pariser Bezirksgericht noch einmal aufgenommen werden.
Der Richter hat entschieden, daß der ursprüngliche Bezugsberechtigte dieser Kollekte Christophe Dettinger und nicht seine Gattin Karine war. Dagegen hat die Anwältin der Familie, Laurence Léger, Einspruch erhoben.

„Wir sind der Ansicht, daß Karine Dettinger Bezugsberechtigte war, aber wir waren damit einverstanden, daß Christophe Dettinger das Geld erhält. Es läuft ja aufs selbe hinaus, denn die beiden sind verheiratet“, teilte sie dem 'Figaro' mit.

Zugleich beanstandete sie, daß „die Entscheidung nicht vor dem ersten Jahresdrittel 2020 fallen wird.“ Frau Léger zufolge hält der gegenwärtige Inhaber die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt in Beschlag, „ohne jedwedes Recht oder Anspruch“ darauf zu haben.
Die Rechtsanwältin der Plattform, Martine Samueli, stellt ihrerseits fest, daß die Beträge „bei [der Plattform] Leetchi verbleiben, bis die Justiz über den Vorgang befunden und entschieden hat, wer der Bezugsberechtigte ist“.

Die Solidaritätskasse für den Ex-Boxer, der bei der 8. Kundgebung der Gelbwesten am 5. Januar 2019 in Paris zwei prügelnde Polizisten mit Faustschlägen vertrieben hatte (wie auf Film festgehalten), wurde am Folgetag auf der Plattform Leetchi eingerichtet.
Die Familie von Christophe Dettinger fordert, daß ihm die von der Plattform seit dem 8. Januar zurückgehaltene Summe von 145.152,46 Euro ausgezahlt wird.
Darüber hinaus verlangen Christophe Dettinger und seine Gattin Karine drei Millionen Euro Schadensersatz von der Plattform Leetchi, insbesondere weil diese das Konto der Solidaritätsinitiative für weitere Einzahlungen zur Unterstützung des ehemaligen Boxers gesperrt hat.

*

Was für ein hinterfotziges Zusammenspiel einer parastaatlichen „Plattform“ und einer staatshörigen Justiz bei der sozialen Existenzvernichtung mißliebiger Personen. Aber noch einmal: Hat sich deren Wohlverhalten, d.h. der Verzicht auf Protestkundgebungen und politische Erklärungen bei der absehbaren Verurteilung von Christophe Dettinger, wirklich gelohnt? Ist das nicht der Tritt in den Hintern nach dem demonstrativen Kniefall?

 

Top