Kurz-Nachrichten aus Frankreich
Die 8 Angeklagten der Bordeaux-Gruppe, die 2019 in vier Rathäusern (im Departement Gironde), Macron-Portraits abgehängt hatten und zu Geldstrafen zwischen 250 und 600 Euro verurteilt worden waren (s. Ketzerbriefe 229), sind vom Berufungsgericht Toulouse freigesprochen worden – dies nach 4 durchgestandenen Gerichtsprozessen. Ihr Mut und Durchhaltevermögen hat auch ein bißchen angesteckt:
Nach Macrons ausfälligen verbalen Attacken gegen die Nichtgeimpften hat der Bürgermeister von Lavaurette (im Departement Tarn-et-Garonne), Nils Passedat, ein Macron-Portrait durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie künstlerische Reproduktionen von »La Marseillaise« und »Marianne« ersetzt – solche Volksrepräsentanten wünscht man sich!
Zeitung ›L'Opinion Indépendante‹ 06/04/2022
Unter Anspielung auf eine zynische Äußerung Macrons (während der Einweihung eines Startup-Unternehmen-Campus, der Station F in Paris am 29. Juni 2017: »diejenigen, die Nichts sind«) veröffentlichte der mutige Bürgermeister am 6. April 2022 einen Brief mit dem Titel: »Offener Brief von denen, die Nichts sind, an Emmanuel Macron« um »allen eine Stimme zu geben, die sich in diesen fünf Jahren der Macron-Präsidentschaft in ihrer Staatsbürgerschaft beleidigt gefühlt haben, bevor sie dazu aufriefen, ihn … nicht zu wählen«.
Man würde sich wünschen, daß des Bürgermeisters entschlossene Haltung seinen wankelmütigen Mitbürgern Mut macht, immerhin zeitigten die französischen Parlamentswahlen bessere Ergebnisse als vergleichbare deutsche: besser für alle Nicht-Superreichen. Siehe den Artikel in der Nummer 233 der Ketzerbriefe: »Besser als in Deutschland: Fast die Hälfte der Franzosen will keine Scheiße mehr fressen!«
Weitere Gerichtsprozesse sind noch anhängig.
Am 18. Mai 2022 hat der Kassationsgerichtshofs (des höchsten Gerichts Frankreichs) aber leider die Verurteilung durch die Berufungsgerichte gegen 12 Macron-Abhänger aus Valence, Straßburg und Paris bestätigt. Diese sind somit rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 200 und 500 Euro, teils auf Bewährung, verurteilt. Sie wollen sich gegen dieses Unrechtsurteil nun wehren und ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen: schließlich sei die Meinungsfreiheit ein Recht, das von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Mal sehen... Aber vielleicht haben sie aufgrund des Ausgangs der französischen Parlamentswahlen dort ja wirklich eine (wenn auch nur kleine) Chance auf ein gerechtes Urteil, also Freispruch.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg!
Justizverfolgung französischer Demonstranten aus dem Gelbwesten-Umfeld
Fordern Sie Freispruch für 18 Angeklagte, denen jetzt vor dem höchsten Gericht Frankreichs (Kassationshof) der Prozeß gemacht wird, weil sie Portraits von Macron abgehängt haben!
Rückblick: 2019/2020 hatten etwa 1100 Personen in 151 französischen Rathäusern die Portraits von Macron abgehängt. Es folgten drastische polizeiliche und juristische Repressionen, um diese Proteste schnell zu ersticken:
86 Durchsuchungen einschließlich Haussuchungen, 242 Verhöre, insgesamt 1467 Stunden Untersuchungshaft, juristische Verfahren gegen 83 Personen, angeklagt wegen »gemeinschaftlichen Raubes«, auch erschwerend »gemeinschaftlichen Raubes unter Anwendung von List«, teils auch »Verweigerung der DNA-Entnahme«. Diese Verfahren endeten oft mit Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro, meist auf Bewährung. Es kam auch zu einer Reihe positiver Entscheidungen: Im Namen der Meinungsfreiheit oder Berufung auf Notstandsnotwendigkeit gab es Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung einlegte. Aufgrund des Betreibens eines Abgeordneten der Regierungspartei LREM, Jean-Pierre Pont, mußte zudem der erste Richter, der es gewagt hatte, einen Freispruch auszusprechen, ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen – glücklicherweise wurde dieser Richter (am Strafgericht Lyon) vom Vorwurf der Rechtsbeugung entlastet.
(https://www.lci.fr/planete/amendes-fermes-et-avec-sursis-pour-des-decrocheurs-de-portraits-d-emmanuel-macronjassans-riottier-ain-anv-cop-21-2123959.html)
Gegenwärtig laufen die Verfahren gegen 18 Aktivisten (Gruppen aus dem Umfeld der Gelbwesten), die 2019/2020 in Rathäusern Frankreichs, ohne Gewalt anzuwenden, Macrons Konterfei abgehängt haben, um u.a. auf die sozialen Ungerechtigkeiten und die von der Regierung betriebene Massenverelendung aufmerksam zu machen.
Keine Gesinnungsjustiz gegen Étienne Chouard!
Am Freitag, den 3. Juli 2020, mußte sich der in Südfrankreich lebende pensionierte Lehrer Étienne Chouard, als eine geistige Leitfigur der französischen Gilets-Jaunes-Bewegung in unserem Nachbarland sehr bekannt, am Pariser Zentralsitz der französischen Polizei (bei der Police judiciaire) einem Verhör wegen in Frankreich (ähnlich wie hierzulande) strafbarer „Leugnung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ unterziehen. Hintergrund ist offenbar eine von der Macron-Regierung arbeitsteilig aufgegriffene, inhaltlich haltlose Strafanzeige einer sog. „Antirassismus-Nichtregierungsorganisation“ namens Ligue internationale contre le racisme et l’antisémitisme (LICRA), die Chouard wahrheitswidrig wegen „Leugnung des Holocaust“ denunziert hat. Als wir von diesem (hierzulande durch die „Medien“ natürlich unterschlagenen) Vorgang durch befreundete französische Gelbwestler erfuhren, sandten wir ein Protestschreiben an den französischen Innenminister und rufen jeden Freund der Meinungsfreiheit dazu auf, sich diesem Protest anzuschließen. Was war geschehen?... Zum vollständigen Artikel als PDF
Unser Protestbrief an den französischen Innenminister:
Zum Protestbrief als PDF Zur deutschen Übersetzung als PDF
Frankreich hinter dem Eisernen Vorhang
Aus der deutschen Wahrheitspresse erfährt man nach wie vor so gut wie nichts über die fortwährenden Gewaltakte der Polizei gegen die Gelbwesten in unserem Nachbarland Frankreich. Wenn überhaupt, geht es in den hiesigen Medien nur um Gewaltakte des – genauso wie bei uns die "Anti"-Fa eingeschleusten Schwarzen Blocks – die den gewaltlosen Demonstranten in die Schuhe geschoben werden, um die ganze Bewegung der Gelbwesten zu diskreditieren. Innerhalb eines Jahres wurden über 2500 Personen verletzt, 5 Menschen durch die völkerrechtswidrigen LBD-Hartgummigeschosse die Hand abgerissen und 25 Personen die Augen ausgeschossen.
Jetzt ist zum Jahrestag der Demonstrationen am 16. November in Paris wieder einem friedlich Demonstrierenden durch eine Tränengasgranate zielsicher ein Auge ausgeschossen worden. Auf dem Video sieht man den Gelbwestendemonstranten Manuel im ruhigen Gespräch mit anderen, als plötzlich eine Tränengrasgranate sein linkes Auge trifft!
Die meisten Anzeigen gegen diese monströse Polizeiwillkür und Terrorisierung der Gelbwesten werden regelmäßig eingestellt, während es schon über 2000 Verurteilungen von Gelbwesten gegeben hat, 40% davon mit Gefängnisstrafen. Protestieren Sie gegen diese Terrorakte auch auf der Petition von Laurent Thines!Ausführliche Berichte über das, was in Frankreich wirklich vor sich geht, finden Sie auch in KETZERBRIEFE 217: "Wie der Eiserne Vorhang an den Rhein kam: Frankreich auf dem Weg in den Totalitarismus" von Peter Priskil.
Zur Kundgebung der Gelbwesten in Genf
Solidaritätserklärung
Wir, der Bund gegen Anpassung, eine in Deutschland aktive marxistische Organisation, unterstützen den mutigen Kampf der Gelbwesten für Demokratie und Wahrung der Menschenwürde und erklären uns insbesondere mit dem Anliegen der Acte 42 in Genf solidarisch:
• Für ein sofortiges Verbot und die internationale Ächtung der menschenverachtenden und völkerrechtswidrigen Waffe LBD 40!
• Die politisch Verantwortlichen für den Einsatz dieser Bürgerkriegswaffe müssen sofort zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden!
• Die Opfer dieser abscheulichen Kriegswaffe müssen eine großzügige und lebenslange Entschädigung erhalten!
• Nieder mit der Regierung Macron! Der Präsident der ausgeschossenen Augen und abgerissenen Hände muß zur Verantwortung gezogen werden!
Manifestation des Gilets jaunes à la Frontière Suisse (Acte 42)
Déclaration de solidarité (PDF)
Zur Solidaritätserklärung als PDF
Für sofortiges Verbot verstümmelnder Polizeiwaffen bei den friedlichen Demonstrationen in Frankreich!
Während die Unisono-Medien in nahtloser Zusammenarbeit mit der Macron-Regierung die Gelbwesten-Bewegung Frankreichs unablässig als »gewalttätig« diffamieren, erfährt man aus ihnen hierzulande gar nichts und in Frankreich, weil dort nicht komplett unterschlagbar, nur ganz vereinzelt von der massiven Polizeigewalt gegen friedliche Gelbwesten-Demonstranten, insbesondere durch den systematischen Einsatz verstümmelnder Waffen wie Gummigeschoß-Gewehre und Granaten mit Sprengstoff, Tränengas oder Metallsplittern und Hartgummi-Streuladung. Mit diesen in Deutschland (wie den meisten anderen EU-Staaten) verbotenen Waffen haben Macrons wie eine Besatzungsarmee gegen das eigene Volk hochgerüsteten Polizeischwadronen bei den Gelbwesten-Demonstrationen der letzten Monate inzwischen mehr als zwanzig (die Dunkelziffer dürfte hoch sein) französische Bürger lebenslang verstümmelt, über 150 schwer verletzt und mehr als zweitausend insgesamt ernsthaft verletzt. Dies hat inzwischen erbitterte Proteste aus der französischen Ärzteschaft hervorgerufen, von denen, durch die Unisono-Presse erst recht unterschlagen, nachstehend zwei Beispiele dokumentiert sind. Wie solche Verstümmelungen von der Polizei verübt werden, zeigt anschaulich folgende Aussage der 20jährigen Fiorina Lignier aus Amiens, der die Polizei am 8. Dezember 2018 bei einer Gelbwesten-Demonstration auf den Champs-Élysées in Paris mit einer Tränengas-Granate ein Auge ausschoß:»Gegen 14 Uhr begannen Randalierer, Schaufensterscheiben einzuschlagen. Wir befanden uns gerade mit etwa einhundert völlig friedlichen Gelbwestlern am oberen Ende der Champs-Élysées. Dort gab es keine Randalierer, niemand hatte sein Gesicht verhüllt oder verhielt sich aggressiv. Jacob und ich trugen keine Gelben Westen; sie waren ausverkauft gewesen. Die Gendarmen hinderten uns daran, uns zurückzuziehen. Die Polizisten griffen an, und das war der Moment, in dem ich von einer Tränengas-Granate getroffen wurde. Ich fühlte, wie ein Schock durch meinen ganzen Körper ging. Ich verlor für einige Sekunden das Bewußtsein. Ich hatte eine erste Operation zur Rekonstruktion meines Auges, dann war ich 16 Tage lang im Krankenhaus in Paris, wo ich eine zweite Operation hatte, zur Wiederherstellung meines Gesichts. Sie sagten mir geradeheraus, daß ich mein Auge verlieren werde. Mein Auge wird entfernt werden, da es schmerzt, wenn es sich bewegt.«
Notwehr als Straftatbestand
In der Nr. 213 der Ketzerbriefe veröffentlichte Max Roth einen fesselnden Artikel über Hintergründe, Verlauf und Zielsetzung des französischen Volksaufstands der »Gelbwesten«. Einen Hinweis dieses luziden Artikels aufgreifend, schickten wir einen Prozeßbeobachter nach Paris, wo der Ex-Profiboxer Christophe Dettinger vor Gericht stand, weil er einer von entfesselter Polizeimeute niedergeknüppelten Frau das Leben rettete, indem er die gut ausgerüsteten uniformierten Schläger mit bloßen Fäusten vertrieb. Christophe Dettinger steht für den Heroismus der gesamten Volksbewegung, deren Entschlossenheit bislang auch mit brachialster Staatsgewalt nicht gebrochen werden konnte. Umso ernüchternder und enttäuschender präsentierte sich der Prozeßverlauf. Als verhängnisvollster, von Illusionen getragener Fehler erwies sich der vorsätzliche Verzicht auf Öffentlichkeit seitens des Angeklagten und seiner engsten Angehörigen. Man kann sich unschwer vorstellen, daß hinter den Kulissen eine Erpressung im Spiel war, etwa in der folgenden Art: »Wenn Du Deinen Mann nochmal sehen willst, dann sorge dafür, daß ...« In der törichten Annahme, der Verzicht auf Gegenwehr und Öffentlichkeit habe die Milde der Staatsgewalt zur Folge, wurde Christophe Dettinger wehr- und schutzlos den unversöhnlichen Feinden der Volksbewegung ausgeliefert. Als Quittung dafür, daß keine einzige Gelbweste vor und im Gerichtssaal zu sehen war, erging ein niederträchtiges Willkürurteil. Insofern ist der Prozeß ein Lehrstück: daß sich Illusionen nicht lohnen, daß das Einknicken vor der Staatsgewalt deren Brutalität erst richtig anstachelt, daß schließlich der einzig wirksame Schutz gegen Willkür und Kriminalisierung in der Herstellung von Öffentlichkeit besteht. Insofern ist die nachfolgende atmosphärische Schilderung von unverächtlichem Wert für gegenwärtige und zukünftige Protestbewegungen der Besitzlosen.
Peter Priskil
Der Gelbwesten-Aktivist und Ex-Boxer Christophe Dettinger vor der französischen Gesinnungsjustiz
– Ein Augenzeugenbericht –
Für den 13.2.2019 war der Prozeß gegen den französischen Ex-Boxer Christophe Dettinger vor dem Pariser »Tribunal Correctionnel« (Pariser Strafgericht) anberaumt. Dettinger war angeklagt wegen eines tätlichen Angriffs auf zwei Polizisten, die auf der Demonstration der Gelbwesten am 5. Januar in Paris eine am Boden liegende Demonstrantin mit Fäusten und Füßen traktierten, und hatte sich seit dem 8. Januar, also bereits mehr als einem Monat, in Polizeigewahrsam befunden. Um bei dem Prozeß dabeizusein, fuhr ich kurzfristig am Dienstag, 12.2., nach Paris. Die Ausdauer und Hartnäckigkeit, mit der hunderttausende von der Staatswillkür ins Elend gedrängte Franzosen seit mittlerweile 13 Wochen in ganz Frankreich für ihre Interessen demonstrierten und kämpften, hatten mich sehr beeindruckt; die unglaublich brutale Gewalt der zu zigtausenden bei jeder Demonstration aufgebotenen schwerbewaffneten sog. »Sicherheitskräfte« auf der anderen Seite, die an die zweitausend durch Blendgranaten, Gummigeschosse und Tränengasbomben schwerverletzten Demonstranten und die eingesetzten Provokateure und faschistischen Schläger, die die friedlichen Demonstranten diskreditieren sollten, hatten mich sehr entsetzt... Zum vollständigen Artikel als PDF
Nachtrag vom 10.7.2019:
Macrons Justiz läßt die Familie Dettinger am ausgestreckten Arm verhungern
Macrons Büttel verstehen sich nicht nur aufs Augenausschießen, sie sind auch in der Kunst des Verhungernlassens, der sogenannten sozialen Existenzvernichtung, bestens bewandert. Ein entsprechendes Willkürurteil gelangte durch 'Sputnik France' zu unserer Kenntnis (á propos: wo bleibt denn wieder mal unsere Wahrheitspresse?!). Nachfolgend geben wir den Artikel vom 20. Juni 2019 in vollständiger Länge und in deutscher Übersetzung wieder.
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Die zur Unterstützung Dettingers eingesammelten Beiträge werden erst freigegeben, wenn das Pariser Bezirksgericht die Akte noch einmal überprüft hat. Der Richter muß entscheiden, wer der Bezugsberechtigte dieses Solidaritätsbeitrags ist.
Am 19. Juni hat der Richter im laufenden Verfahren den Versorgungsantrag der Familie von Christophe Dettinger abgelehnt, der darauf abzielte, die Blockierung der Solidaritätsbeiträge für den Ex-Boxer aufzuheben, so der 'Figaro', der die richterliche Verfügung zitiert. Das Verfahren muß am kommenden 9. Dezember vom Pariser Bezirksgericht noch einmal aufgenommen werden. Der Richter hat entschieden, daß der ursprüngliche Bezugsberechtigte dieser Kollekte Christophe Dettinger und nicht seine Gattin Karine war. Dagegen hat die Anwältin der Familie, Laurence Léger, Einspruch erhoben.
„Wir sind der Ansicht, daß Karine Dettinger Bezugsberechtigte war, aber wir waren damit einverstanden, daß Christophe Dettinger das Geld erhält. Es läuft ja aufs selbe hinaus, denn die beiden sind verheiratet“, teilte sie dem 'Figaro' mit.
Zugleich beanstandete sie, daß „die Entscheidung nicht vor dem ersten Jahresdrittel 2020 fallen wird.“ Frau Léger zufolge hält der gegenwärtige Inhaber die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt in Beschlag, „ohne jedwedes Recht oder Anspruch“ darauf zu haben. Die Rechtsanwältin der Plattform, Martine Samueli, stellt ihrerseits fest, daß die Beträge „bei [der Plattform] Leetchi verbleiben, bis die Justiz über den Vorgang befunden und entschieden hat, wer der Bezugsberechtigte ist“.
Die Solidaritätskasse für den Ex-Boxer, der bei der 8. Kundgebung der Gelbwesten am 5. Januar 2019 in Paris zwei prügelnde Polizisten mit Faustschlägen vertrieben hatte (wie auf Film festgehalten), wurde am Folgetag auf der Plattform Leetchi eingerichtet. Die Familie von Christophe Dettinger fordert, daß ihm die von der Plattform seit dem 8. Januar zurückgehaltene Summe von 145.152,46 Euro ausgezahlt wird. Darüber hinaus verlangen Christophe Dettinger und seine Gattin Karine drei Millionen Euro Schadensersatz von der Plattform Leetchi, insbesondere weil diese das Konto der Solidaritätsinitiative für weitere Einzahlungen zur Unterstützung des ehemaligen Boxers gesperrt hat.
Was für ein hinterfotziges Zusammenspiel einer parastaatlichen „Plattform“ und einer staatshörigen Justiz bei der sozialen Existenzvernichtung mißliebiger Personen. Aber noch einmal: Hat sich deren Wohlverhalten, d.h. der Verzicht auf Protestkundgebungen und politische Erklärungen bei der absehbaren Verurteilung von Christophe Dettinger, wirklich gelohnt? Ist das nicht der Tritt in den Hintern nach dem demonstrativen Kniefall?