Aktuelle Prozeßnachrichten zu Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber
Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.
Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)
Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.
Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.
Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.
Wir fordern:
Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!
Weitere Termine im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:
am 25.09.2024 9.00-12.30 Uhr, am 30.09.2024 ab 9.15 Uhr, am 02.10.2024 ab 9.15 Uhr, am 07.10.2024 ab 9.15 Uhr. Am 05.11.2024 ab 9.15 Uhr ist die Urteilsverkündung angekündigt.
Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns): An den Präsidenten des Landgerichts Hamburg Herrn Bernd Lübbe Sievekingplatz 1 20355 Hamburg E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.
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Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird!
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!
Wir fordern nach wie vor:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"
[1] siehe dazu:· Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)· Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).
Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).
Corona-Helden
Diese verdienstvolle Dokumentation schildert beispielhaft an 14 Ärzten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die finstere und gnadenlose Entschlossenheit, mit der sich der Unrechtsstaat an all denjenigen rächt, die sich jemals gegen die Corona-Diktatur gestellt haben. Es ist ein wertvolles Antidot gegen das Vergessen oder, schlimmer noch, die nachträgliche Verharmlosung der Entrechtung, Demütigung und des alltäglichen Terrors unter dem verfassungsbrecherischen Corona-Regime.
COMPACT-Verbot – letzte Meldung
Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!
Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.
Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!
Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!
Unsere Forderung bleibt unverändert:
Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!
Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!
Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.
Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!
Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.
Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.
Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:
Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!
Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!
Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:
Art. 5 Abs.1 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:
1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."
2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:
„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.
Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.
Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."
Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)
„... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)
Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:
„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“
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Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.
Zur Neugestaltung unserer Website im Juli 2023
Seit kurzem präsentiert sich unsere Website in neuer Gestaltung: Wir haben ihr Layout aufgefrischt, uns um eine bessere Anordnung der Beiträge bemüht und unsere Übersichtsrubrik »Themen« aktualisiert. Nach wie vor bietet unsere Website mit über 200 Texten, davon mehr als 100 unserer möglichst bundesweit verteilten Flugblätter, und etlichen Video- und Bildbeiträgen dem Interessierten die Möglichkeit, sich aus erster Hand ein unverfälschtes Bild von den Zielen, Ansichten und Analysen unserer Organisation zu bilden. Anders als die Websites so vieler gefälschter »Oppositions«parteien von »dieBasis« bis zu »Die Linke« ist in die unsrige kein Cent aus »N«GO-Kanälen, also dem Soros- oder Gates-Stiftungsimperium, oder Steuergeldern geflossen, sondern sie ist unter nicht geringen Opfern ausschließlich mit eigenen Mitteln erstellt.
Vielleicht noch ein grundsätzliches Wort zum Internet: Kein Medium ist leichter zu überwachen und zu zensieren als dieses, und was darin mit einer potenten mißliebigen Gegenstimme geschieht, hat, unter unzähligen anderen Beispielen, das totalitäre Verbot von RT und Sputnik gezeigt. Das Internet ist gewiß immens informations-, aber nicht minder propagandahaltig, in ihm gilt außerdem immer »Feind liest mit!«, und es wirkt sich zerebral noch weitaus aggressiver aus als die schon genügend gehirnzermanschende Glotze. Darum empfehlen wir das klassische Buch, vorzugsweise ältere Bücher, und besonders natürlich unsere eigenen Schriften. Ansonsten ist am besten, man unterhält sich einfach mal direkt mit sprachlicher Disziplin, am allerbesten ohne Feindsender in der Hosentasche – wer uns sucht, wird uns finden.
Dokumentarfilm zu PEGIDA Weil
ACHTUNG: Die von der Bullerei Durchsuchten und Erniedrigten sind die friedlichen Anmelder der Pro-PEGIDA-Demonstration; die aggressiven Schreier und Gewaltbereiten werden in Ruhe gelassen wie die SA in der Weimarer Republik auch. Unser Staat an der Leine des US-Kapitals zeigt seine Parteilichkeit. Ach wie »links« kann doch der Gewaltapparat eines europäischen US-Protektorats sein! Und seit wann sind dessen Schreier- und Schlägertrupps »links«, wieso sind Verteidiger unserer Unabhängigkeit beleidigender- und absurderweise »rechts«, sogar vogelfreie »Nazis«?! Betrachten Sie die Parteilichkeiten selbst ...
Freiheit für Julian Assange!
Wenn es nach den Regierungen des Westblocks – vorab der englischen – geht, soll Julian Assange lebendigen Leibes in einem US-Gefängnis verfaulen. Grotesker- und zynischerweise der "Spionage" beschuldigt, hat Assange einen Bruchteil, freilich einen repräsentativen und bezeichnenden Bruchteil, der US-Kriegsverbrechen in Irak und Afghanistan der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – und Mörder in Regierungsämtern haben es wie Mafia-Bosse nicht gern, wenn man ihnen auf die Schliche kommt und ihre Verbrechen dokumentiert.
Schauen Sie sich das Kurzvideo eines feigen Mordes an irakischen Zivilisten (aus dem Helikopter heraus) einfach an und behalten Sie dabei im Gedächtnis, daß es in Bagdad, Basra und Falludscha keine "humanitären Korridore" gab, sowenig wie bei den NATO-Angriffskriegen gegen Jugoslawien und Libyen und den wochenlangen Bombardements von Belgrad und Tripolis.
Drohen am »Tag des Sieges über den Faschismus« antirussische Anschläge?
Im Mai 1945 erklärten die Reste der Hitler’schen Armeen die endgültige Kapitulation vor den alliierten Truppen des 2. Weltkrieges, zunächst am 7. im französischen Reims gegenüber denen der »Westmächte«, am Tag danach, dem 8. Mai, dann gegenüber der Roten Armee in deren Hauptquartier in Berlin-Karlshorst.
Auch wenn der englische Premier Churchill wenig später befand, mit Hitler »das falsche Schwein geschlachtet« zu haben, statt der Sowjetunion nämlich, gegen die der Westblock in den Folgejahrzehnten den erbitterten Kalten Krieg* führen sollte: Militärisch war der deutsche Faschismus zu diesem Zeitpunkt erst einmal besiegt, der nach der Kapitulation symbolträchtige 8. bzw. 9. Mai 1945 (das Datum nach Moskauer Zeit) ist seither als »Tag des Sieges« über den Faschismus in die europäische Geschichte eingegangen.
Doch im Nachfolgestaat Hitlers wird wie in der gesamten EU heute eine Meldung wie die folgende unterdrückt, wiederum durch das schweinische und jeder Rechtsgrundlage entbehrende Verbot des – in Goebbels Worten – »Feindsenders«, dem der Beitrag dieser Rubrik vom 11.4.2022 gewidmet war.
Zwei Tage später wurde im Internet (then24.com) berichtet, daß in geschlossenen Telegramkanälen ein Terroranschlag für den 9. Mai auf die traditionelle Siegesfeier über den Faschismus im Treptower Park in Berlin angekündigt und dazu aufgerufen wurde, »prorussische« Deutsche und Russen in Deutschland zu »lynchen« und »hinzurichten«.
»I suppose not to spare anyone on May 9th. Stab the (swear word) in public so that the 'holiday' becomes a day of mourning. Death to the Russians, this country must be wiped off the face of the earth forever!«
Diesen Aufruf soll der anonyme Betreiber des Kanals mit dem bezeichnenden Namen »Tiere Berlins« unter einen Chat geschrieben haben, in dem sich zwei Personen auf Russisch offenbar in finsterer Absicht verabredet hatten, an der zentralen Siegesfeier am 9.Mai im Berliner Treptower Park teilzunehmen.
Es wird weiter berichtet, daß dieser Kanal »Tiere Berlins« von sogenannten ukrainischen »Patrioten« dazu genutzt werde, persönliche Daten von Russen in Deutschland und solchen Deutschen, die mit Rußland sympathisieren, zu sammeln. U.a. würden die Kennzeichen von Pkw gezeigt, die an Autokorsos gegen Russenfeindlichkeit teilgenommen haben und dazu aufgerufen, die »ermittelten Rußlandfreunde« aufzusuchen und zu lynchen. »Jeden dieser Tiere« solle man finden und aufsuchen, Fotos und Videos »der Hinrichtung« sollten dem Betreiber des Kanals zugesandt werden. Haben Sie davon jemals gehört?
Haben Sie vor allem jemals davon gehört, daß irgendeine deutsche Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde dieser Volksverhetzung und diesen Drohungen nachgehen, gar versuchen würde, die Täter dingfest zu machen? (Nur zur Erinnerung: Auch die Verabredung zu einem Verbrechen ist strafbar, von der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wie einem Terroranschlag ganz zu schweigen – und die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich zur Verfolgung jeder Straftat verpflichtet!)
Auch vergleiche man dies mit den jüngsten angeblichen »Entführungsplänen« ominöser Internetnutzer gegen einen Gesundheitsminister Lauterbach (oder kurz vorher gegen den Sachsenpolitnik Kretzschmer), unter welchen Vorwänden jedes Mal sofort unter ungeheurem wochenlangen Pressegedröhn bundesweit Razzien durchgeführt, zahllose Durchsuchungen veranstaltet und jedes Mal auch viele »Verdächtige« verhaftet wurden (obwohl derartige behauptete »Pläne« so offensichtlich erfunden und abwegig waren, daß schnell Witze darüber aufkamen, nach denen für einen Lauterbach doch kein Mensch Lösegeld bezahlen würde und es doch auch schon ganz unzumutbar wäre, den längere Zeit beaufsichtigen zu müssen).
Auch die von uns dokumentationshalber ausführlich zitierte unterdrückte Meldung ist ein Grund, warum die Bewohner der gesamten EU bei Strafandrohung im Meer der Gleichschaltung die andere Seite nicht mehr hören dürfen, gerade so wie Hitlers Reichsdeutsche mit ihren Volksempfängern die »Feindsender« ihrer Zeit.
Im Übrigen: Das Ehrenmal für die im Kampf gegen den Faschismus gefallenen Soldaten im Berliner Treptower Park wurde seit Beginn des russischen Versuchs, sich aus der immer enger zugezogenen Schlinge der Nato-Umzingelung in letzter Minute militärisch zu befreien, vielfach straflos beschmiert und geschändet. In einer Zeit, in der die Umschreibung der Geschichte so weit geht, daß heute in einem Kampfblatt des Westblocks Rußland unwidersprochen als »das Weltzentrum des Faschismus« bezeichnet werden kann (so in der sich ultraseriös gebenden Neuen Zürcher Zeitung vom 12.4.2022, S. 18) – die Sowjetunion hatte mit 27 Millionen Opfern des Naziüberfalls den bei weitem höchsten Blutzoll des 2. Weltkriegs überhaupt zu tragen, aber anything goes! – ist damit zu rechnen, daß auch größere Anschläge wie die angekündigten ungehindert und ungestraft erfolgen können.
* Wer sich heute daran nicht mehr erinnert, dem sei das außerordentlich instruktive, im Ahriman-Verlag erschienene Werk von Peter Priskil mit eben diesem Titel empfohlen.
Zum Artikel als PDF
Die Polizei und die Faschisten arbeiten Hand in Hand!
Angriff auf den Querdenker-Rechtsanwalt Markus Haintz auf der Demonstration unter dem Motto "Wie viel kann man euch noch glauben? - Medienkritik und Kulturerhalt" am 11. April 2021 in Frankfurt. Man beachte, wie schnell die Polizei den Angegriffenen Markus Haintz brutal überfiel, während die Provokateurin und Gewalttäterin nicht belangt worden ist.
Neues von den Todesschwadronen: nach Bremen und Stuttgart wird es noch blutiger
Aus den Plakatabreißern und Krakeelern der »Spontis«, die im Windschatten des Feminismus als staatlich wohlgelittenes anti-leninistisches Zerfallsprodukt aus der Dekadenz der halbgaren »Studentenbewegung« hervorgingen, haben sich inzwischen staatlich erst recht wohlgelittene Mordkommandos entwickelt – die waschechte neue SA, die sich mit grimmigem Mut zur Perversion »Antifa« nennt. Nach den Mordanschlägen auf den AfD-Abgeordneten Frank Magnitz in Bremen oder den oppositionellen (und als Arbeiterführer gegen den Konzern relativ erfolgreichen) Gewerkschaftler Andreas Ziegler in Stuttgart, zuletzt dem Überfall auf den AfD-Abgeordneten Stephan Schwarz in Schorndorf jetzt ein weiterer, gesteigerter Fall des krebsartig wuchernden Terrors:
Die neue Aktion von »Vesti« und AHRIMAN: »Gebt Dorin zurück, was ihm weggenommen wurde!«
Nach Dorins Festnahme waren die Leser der »Vesti« dem Aufruf unserer Redaktion und des Verlagshauses AHRIMAN, das sein Buch veröffentlicht hatte, gefolgt und schickten eine beträchtliche vierstellige Zahl an Briefen und Postkarten an die zuständigen Behörden in der Schweiz mit der Aufforderung, Dorin unverzüglich freizulassen. Die Aktion »Eine Million Postkarten für Dorin« hat seinerzeit gewirkt, und nun ist die Gelegenheit gekommen, ihm erneut Unterstützung zuteil werden zu lassen angesichts des Prozesses, der ihn erwartet.
Protestieren Sie also und verlangen Sie in Ihrem Schreiben, daß man ihm als erstes das gesamte widerrechtlich weggenommene Eigentum zurückgibt. Schicken Sie die Forderung: »Vratite Dorinu oteto«/»Gebt Dorin zurück, was ihm weggenommen wurde!« in der Sprache Ihrer Wahl an die
E-Mail-Adresse des Basler Gerichts: stg.kanzlei@bs.ch oder an das Strafgericht Basel-Stadt, Schützenmattstrasse 20 CH-4009 Basel.
Die Übersetzung des vollständigen Artikels aus der »Vesti« vom 5. März 2021 finden Sie in den Ketzerbriefen 227: »Vesti rettete mich aus der Hölle«.