Die Rachejustiz gegen Ärzte geht ungebremst weiter!
Aufruf zur Demonstration für Dr. Bianca Witzschel
„Heute ist ein schwarzer Tag für mich und meine Existenz“, so leitete am 16. Februar 2021 der noch sichtlich mitgenommene Hamburger Allgemeinmediziner, Dr. Marc Fiddike, seinen Bericht über den polizeilichen Überfall ein. Früh morgens hatte es Sturm geklingelt und gegen seine Wohnungstür gehämmert, dann stürmten 8 bewaffnete Polizisten in seine Privatwohnung, trampelten mit ihren dreckigen Schneematsch-Stiefeln auf seinen Teppichen herum und, während einer von ihnen dem verstörten Dr. Fiddike wie ein Bodyguard nicht von der Seite wich, durchsuchten sie 2 Stunden lang seine Privaträume bis in den hintersten Winkel. 15 private elektronische Geräte wurden beschlagnahmt, darunter auch alte und lange nicht mehr benutzte Laptops und PCs, außerdem seine beiden Handys. Dann wurde sein Auto durchsucht und anschließend mußte er mit in seine Praxis fahren, wo ein zweiter Polizeitrupp wartete, seine Praxisräume durchsuchte und, nach längeren Verhandlungen, die gesamten, digitalen Patientenakten „nur“ kopierte und nicht beschlagnahmte. Ein Zeuge spricht von ca. 12 Polizeiautos und 30 Polizisten vor Dr. Fiddikes Praxis. Vorwand für diese brachiale Polizeiaktion: 3 „falsche“ Maskenatteste! Glücklicherweise konnte Dr. Fiddike seinen Anwalt informieren, der ihm zur Seite stand, und spontan entwickelte sich vor der Praxis eine kleine Protestaktion mit ca. 50 Personen.
Seinem Kollegen, dem Onkologen Dr. Walter Weber, erging es nicht besser. Bei ihm klingelten zur gleichen Stunde früh um 8:00 Uhr 2 Damen, die um ein „Gespräch“ baten. Ihnen folgten 12-15 Polizisten, die zwar in zivil, aber bewaffnet und mit schußsicheren Westen auftraten und seine Privat- und Praxisräume durchsuchten. Sämtliche onkologischen Patientenakten, sein Handy und sein Laptop wurden beschlagnahmt. Über die Verfolgung und den Prozeß gegen Dr. Walter Weber haben wir in Ketzerbriefe Nr. 248 und hier auf dieser Seite ausführlich berichtet. Das Urteil des Hamburger Landgerichts vom Dezember 2024 zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie Übernahme der Verfahrenskosten wurde inzwischen durch den BGH bestätigt. Dr. Weber ist nun juristisch auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nun wurde im April 2026 Dr. Mark Fiddike, 61 Jahre alt, als nächster Hamburger Arzt vor die Schranken des dortigen Landgerichtes gezerrt. Ihm wird vorgeworfen, nach § 278 StGB 117 unrichtige Gesundheitszeugnisse – Maskenatteste – im Zeitraum zwischen dem 8. Mai 2020 und dem 21. Februar 2021 ausgestellt zu haben. Dem vorausgegangen waren die oben geschilderten Hausdurchsuchungen mit martialisch ausgerüstetem Polizeiaufgebot, zeitgleich bei Dr. Weber. Beide Ärzte sind Gründungsmitglieder der „Ärzte für Aufklärung“, und beide traten bei verschiedenen Demonstrationen als Sprecher auf, deshalb auch in beiden Fällen die gleiche unnachgiebige Verfolgung. Die Klageschrift datiert vom 1. September 2022, zugelassen wurde sie am 16. März 2026. Den quälend langen Zeitraum dazwischen nutzte die Staatsgewalt, um die Patienten von Dr. Fiddike wegen der „Anstiftung zur Ausstellung eines falschen ärztlichen Zeugnisses“ zu verfolgen und zu verurteilen.
Bereits am ersten Prozeßtag teilte der Staatsanwalt mit, daß man sich im Strafmaß an der Verurteilung von Dr. Weber – 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung – orientieren werde und ein Berufsverbot, also Entzug der Approbation, die ab einem Strafmaß von 2 Jahren droht, eher nicht im Raum stehe. Dr. Fiddike hat in der Mehrzahl der Fälle Maskenatteste für Kinder ausgestellt. Nur zur Erinnerung: Kinder waren – im Gegensatz zur „Spanischen Grippe“ – vom Corona-Virus in seinen verschiedenen Varianten kaum bedroht, alle Maßnahmen gegen sie – Lappenzwang auch im Sportunterricht und Pausenhof, Frieren in der Schule wegen Lüftungswahn, die Hölle der Vereinzelung und des „home-schoolings“ waren reine und ausschließliche Schikanen mit schweren schädlichen Folgen für die kindliche Psyche. Man vergesse auch nie die überfallenden Kindergeburtstage!
Am ersten Prozeßtag wurde bereits klar, daß beide Seiten keinen Prozeß im Ausmaß des Weber-Prozesses wünschten – damals 27 Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen. Zu Beginn des zweiten Prozeßtages erklärte Dr. Fiddike, er wolle sich zu jedem Fall einzeln äußern, insbesondere um den Sachverhalt im speziellen zu klären, da 95% der Patienten in seiner Praxis vorstellig gewesen seien. Der Richter wie auch der Staatsanwalt setzten aber auf ein baldiges Ende des Prozesses durch ein „Geständnis“ des Angeklagten, denn er habe schließlich gegen geltendes Recht und gegen ärztliche Normen verstoßen.
Hier noch einmal zur Klarstellung: Im Rahmen der Telemedizin, die insbesondere während der Coronerei massiv gefördert, ja, geradezu gefordert wurde, um die ach so gefährlichen Kontakte zu Patienten zu vermeiden, ist bis heute eine Krankschreibung – das häufigste Attest, das von Ärzten ausgestellt wird – aufgrund eines Telefongespräches oder eines Video-Calls möglich. Welchen Stellenwert der Maskenzwang hatte, kann man daran ermessen, daß bis dato kein Arzt aufgrund einer telefonischen oder telemedizinischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) vor Gericht gezerrt wurde, ganz im Gegensatz zu einem Maskenattest.
Dr. Fiddike handelte gemäß der Berufsordnung für Ärzte nach „bestem Wissen und der ärztlichen Überzeugung“ und hatte nur das Wohl seiner Patienten im Blickfeld. Er gab schon am ersten Prozeßtag zu Protokoll, daß bereits Studien vor 2020 gezeigt hätten, daß die Maske keinen Effekt bezüglich der Eindämmung von Viren habe, wie alle folgenden Studien dies auch eindrücklich belegten.
Hauptvorwurf der Anklage ist die „fehlende körperliche Untersuchung" vor Ausstellung des Attestes. Die körperliche Untersuchung als Voraussetzung für die Erstellung eines „rechtmäßigen“ Attestes, wurde erstmals im Weber-Prozeß in einem staatlich genehmen Gefälligkeits-Gutachten der Hamburger Gerichtsmedizin gefordert, auf das sich der Staatsanwalt immer wieder bezieht. Obszön das zweierlei Maß: man denke noch einmal an die Videosprechstunden und telephonischen Krankmeldungen.
Das mangelnde Interesse der Öffentlichkeit ist sehr drückend (und auch undankbar!), genauso wie der Umgang von Strafkammer und Staatsanwalt mit dem „Angeklagten“. Als Zuschauer hat man ständig das quälende Gefühl, im falschen Film zu sein und einem Kunstfehlerprozeß beizuwohnen, wobei der politische Aspekt der Rachejustiz völlig außen vor bleibt. Der Richter kommt als sehr jugendlich wirkender scheinbarer Softie mit verständnisvoller Stimme daher (der das Urteil wahrscheinlich schon in der Schublade hat), der ebenfalls jugendlich wirkende Staatsanwalt hat das Auftreten eines Hipsters auf dem Weg zum nächsten veganen Hafermilch-Latte Macchiato – allerdings behandelt er Dr. Fiddike teilweise dermaßen unverschämt, daß man als Zuhörer Schwierigkeiten hat, die Fassung zu bewahren: „So geht das nicht Dr. Fiddike, so kommen wir nicht weiter... Jetzt lügen Sie … Das ist jetzt ein Geständnis... das können wir uns hier sparen, das ist Zeitverschwendung...wir können uns diese ganze Befragung sparen, das ist einfach gelogen...“. Man fragt sich, ob er sich das auch bei den echten Verbrechern von der Reeperbahn erlaubt!
Aber auch der jugendlich-“sympathisch“ auftretende Richter ist knallhart und wird manchmal laut und unwirsch: „Wenn Sie zugeben, daß Sie Atteste pauschal erstellt haben, wird sich das strafmildernd auswirken. Dann ist es nur Betrug“ – nachdem Dr. Fiddike in erschöpfender Weise jeden einzelnen Patienten mit seinen entsprechenden Beschwerden durchgegangen ist. Dann fährt der Richter wieder mit seiner verständnisvollen Tour fort: „Ich fand das ja auch falsch damals mit den Masken für die Kinder. Aber Sie würden sich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn Sie zugeben, keine Untersuchungen durchgeführt zu haben“. Darauf Dr. Fiddike: „Wie soll ich überprüfen, was mit den Patienten unter der Maske passiert?“. (Die Folgen des Maskenzwangs hatte er vorher in extenso ausgeführt: Atemnot, Übelkeit, Schwindel, Panikattacken, Ohnmachtsanfälle). Darauf wieder Richter Verständnisvoll: „Sie müssen sich nicht schämen, keine Untersuchung durchgeführt zu haben“ - wie gesagt, es ist als Zuhörer noch schwerer ertragbar und quälender als der Dr.-Weber-Prozeß!
Ein zusätzlicher Termin wurde bereits anberaumt – mal schauen, wann endlich das Urteil aus der Schublade gezogen wird. Ohne fehlende öffentliche Aufmerksamkeit werden die aufrechten Ärzte – aber auch deren Patienten! - im dunkeln gedemütigt und juristisch erledigt.
Der Prozeß in Hamburg gegen Dr. Marc Fiddike geht weiter! Wir werden weiter berichten.
Nächster Prozeßtermin:9. Juni 2026 von 13.00 bis 16 UhrLandgericht HamburgSievekingplatz 1 20355 Hamburg
* * *
Freiheit für Dr. Bianca Witzschel, die Märtyrerin der fdGO!
Am Freitag, den 29. Mai 2026, findet um 18:00 Uhr vor der JVA Chemnitz, Thalheimer Strasse 29 in Chemnitz, eine Protestdemonstration gegen die zweite Inhaftierung von Frau Dr. Witzschel statt. Erscheinen Sie zahlreich und unterstützen Sie die mutige und unbeugsame Ärztin, Dr. Bianca Witzschel, mit ihrer Solidarität.
US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. richtet Meldestelle für in Deutschland verfolgte Ärzte und Patienten ein!
In den USA sind Regierungsbehörden, namentlich der Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr., auf die ungeheuerlichen Vorgänge in Deutschland aufmerksam geworden: „Berichte aus Deutschland zeigen, daß die Regierung die Selbstbestimmung der Patienten außer acht läßt und die Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu entscheiden. Deshalb habe ich am Freitag einen Brief an die deutsche Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geschickt. In meinem Brief habe ich deutlich gemacht, daß Deutschland die Möglichkeit und die Verantwortung hat, diesen Kurs zu korrigieren, die medizinische Autonomie wiederherzustellen, politisch motivierte Strafverfolgung zu beenden und die Rechte zu wahren, die jeder demokratischen Nation zugrunde liegen.“ Das ist der Post von Robert F. Kennedy jr. auf X am 11. Januar 2026.
Quentin Deranque
Wie in Deutschland nun auch in Frankreich blutiger und inzwischen mordgieriger Terror der neuen SA, die sich in von der Unisonopresse geförderter Perversion „Antifa“ nennt. Wie in Deutschland mit den Mordanschlägen auf den AfD-Abgeordneten Frank Magnitz in Bremen, den oppositionellen Gewerkschaftler Andreas Ziegler in Stuttgart und den NPD-Jugendorganisations-Vorsitzenden Paul Rzehaczek in Eilenburg nun in Lyon der kaltblütige Mord auf offener Straße an Quentin Deranque, 23 Jahre alt, Student der Mathematik und Informatik.
Die Deutschen, die bis zum Erbrechen wochen- und monatelang in Presse und Glotze mit Empörungsberichten über ein Opfer der US-Abschiebebehörde ICE traktiert werden, erfahren aus der Unisono-Wahrheitspresse praktisch nichts, was in ihrem unmittelbaren Nachbarland geschieht, wenn es die Staatspropaganda hier wie dort stören könnte. Dann hängt, wie damals bei den „Gelbwesten“, am nahen Rhein ein wahrhaft Eiserner Vorhang der Nachrichtenblockade.
Was ist geschehen?
Am Tag des Mordes hatten sieben junge Frauen der Frauengruppe Némesis friedlich, nur durch Ausrollen eines Transparents auf der Straße, vor dem Universitätsinstitut für Politik in Lyon gegen eine Veranstaltung protestiert, die dort von der Europaabgeordneten Rima Hassan von La France insoumise (LFI, entspricht der deutschen „Linken“, Vorsitzender ist Jean-Luc Mélenchon), abgehalten wurde – Universitätsräumen, die jeder als "rechts" diffamierten Ansicht seit Jahren eisern verschlossen sind, genauso wie in Deutschland.
Die jungen Frauen wurden, gerade als wäre es eine Veranstaltung der AfD bei uns, sofort von einem etwa 50köpfigen Mob der „Anti“-Fa angegriffen, der ihnen das Transparent wegriß und zwei der Frauen zu Boden schlug. Weil derartiges auch in Frankreich an der Tagesordnung ist und auch hier zu befürchten war – die französische „Anti“-Fa ist, ähnlich wie die deutsche mit der hiesigen „Linken“, engstens mit der LFI verbandelt, und mehr als das –, hielt sich eine Gruppe von etwa fünfzehn jungen Männern in der Nähe auf, die die Frauen schützen wollten, falls diese körperlich angegriffen würden. Zu dieser Gruppe gehörte Quentin Deranque – dies sollte sein Todesurteil sein.
Denn er und seine Freunde konnten den Frauen gar nicht helfen, weil der „Anti“-Fa-Mob sie sofort abdrängte und ebenfalls körperlich angriff. Die Frauen und Unterstützer von Némesis mußten vor dieser Übermacht an Schlägern nach kürzester Zeit fliehen, wurden nun aber von dem vermummten und mit Stöcken bewaffneten „Anti“-Fa-Mob durch mehrere Straßen verfolgt. Die Némesis-Frauen konnten sich schließlich in Sicherheit bringen, aber ihre – in eine andere Richtung geflohenen – Unterstützer wurden an einer Straßenecke von den „Anti“-Fa-Schlägern eingeholt. Sie konnten dort ihre Verfolger noch einmal kurz abwehren, mußten dann jedoch weiter fliehen, aber in dem Durcheinander in verschiedene Richtungen.
Quentin Deranque und zwei seiner Freunde versuchten, durch eine schmale, menschenleere Wohnstraße zu entkommen. Dort aber holten etwa 15 der „Anti“-Fa-Schläger sie wieder ein. Sie warfen die drei zu Boden und schlugen und traten auf die nun wehrlosen Opfer ein. Trotz der auf sie einprasselnden Tritte und Faustschläge (mutmaßlich mit Quarzsandhandschuhen) gelang es Quentins beiden Freunden gerade noch, wieder auf die Beine zu kommen und weiter wegzurennen. Quentin jedoch hatte keine Chance. Er wurde von den Tätern weiter zu Boden gepreßt und mit zahlreichen, gezielt gegen seinen Kopf geführten Fußtritten grausam getötet. Mit ihren Stiefeln zertrümmerten die Mörder seine rechte Schläfe und zerquetschten tödlich sein Gehirn. Anschließend flüchteten die Täter gemeinsam und ließen ihr Opfer reglos auf der Straße liegen. Zufällig jedoch filmte ein Anlieger den Mord von seinem Balkon aus. Die Filmaufnahme gelangte ins Internet und sorgte in Frankreich für ungeheure Empörung. Hier ist sie:
https://x.com/i/status/2022806028874608920
Ausschließlich wegen dieses erschütternden, zufälligen Beweisdokuments konnten die Monopolmedien den Mord in Frankreich selbst nicht verschweigen oder routiniert in eine „Schlägerei“ umlügen, wie es die deutschen Medien, so sie überhaupt berichteten, sofort taten. Dadurch wurde auch bekannt, daß die mutmaßlichen Mörder fast alle zu der „Anti“-Fa-Organisation Jeune Garde Antifasciste („Junge Antifaschistische Garde“) gehören, deren – selbst wegen Körperverletzung vorbestrafter – Anführer Raphaël Arnault für die LFI im Parlament sitzt und ein Vertrauter von Mélenchon ist. Offiziell ist seine Organisation zwar wegen ihrer seit Jahren verübten Gewalttaten vor ein paar Monaten von Macrons Regierung verboten worden, aber diese sah durch die Finger und tat nichts, um das Verbot durchzusetzen. Nur dadurch konnte die Jeune Garde jetzt auch den Mord von Lyon begehen. Drei der Tatverdächtigen konnte Arnault sogar als seine „parlamentarischen Assistenten“ anstellen lassen, zwei davon unter falschem Namen! Hier Arnault bei einer seiner Hetzreden:
Auch wenn die Spur von den Mördern zur LFI führt, die die Jeune Garde auch nach dem Mord an Quentin weiter als „Antifaschisten“ verherrlicht – ähnlich wie hierzulande z. B. das Hausblatt „junge Welt“ der „Linken“, das die blutigen Verbrechen von Lina Engel und ihrer „Hammer-Bande“ als „Antifaschismus“ hinstellte –, wird die gesamte „Anti“-Fa in Frankreich seit vielen Jahren von allen Regierungsparteien gefördert, von der Justiz mit Straflosigkeit belohnt und von der Unisono-Presse gedeckt – alles ganz genauso wie in Deutschland, und alles wie in der Weimarer Republik Hitlers SA. Aber über all dies erfahren wir aus der hiesigen, ach so „proeuropäischen“ Unisono-Presse so gut wie nichts.
Ein ausführlicher Bericht über den Mord an Quentin Deranque erscheint in der nächsten Ausgabe (April/Mai 2026) unserer Zeitschrift Ketzerbriefe.
Seit dem 5. Februar 2026 ist die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel nun wieder im Gefängnis – nach dem Willen der unermüdlichen Rachejustiz des Corona-Regimes mindestens für weitere fast eineinhalb Jahre, nachdem sie bis Juni 2024 bereits 16 Monate wie ein Schwerverbrecher in Untersuchungshaft gefangengehalten und schließlich in einem monatelangen Schauprozeß vom Landgericht Dresden verurteilt worden war.
Zum Schandurteil des Landgerichts Freiburg
Seit nunmehr 40 Jahren erscheinen die Ketzerbriefe, Flaschenpost für unangepaßte Gedanken, im AHRIMAN-Verlag. Wie das gesamte Verlagsprogramm stellen sie für eine stetig wachsende Leserschaft angesichts immer weiter perfektionierter Gleichschaltung eine wertvolle Zensurlücke dar, die aber den Gleichschaltern ein (offensichtlich schmerzhafter) Dorn im Auge und deshalb zunehmend gefährdet ist. Jeder auch nur flüchtige Blick in das breit gefächerte Verlagsspektrum – denken wir an die in der Tradition der unverfälschten Psychoanalyse Sigmund Freuds und Wilhelm Reichs stehenden Schriften, an die Werke in den Spuren von Marx und Engels, Lenin und Trotzki oder an die im Geiste echten (statt dreist erlogenen) Antifaschismus’ stehende Reihe "Unerwünschte Bücher zum Faschismus" usw. – zeigt die unerschütterliche Verankerung des Verlages in der europäischen Aufklärung, die für Vernunft und Wahrheitsliebe, für die Meinungs- und Religionsfreiheit und insbesondere für die Judenemanzipation steht, was auch daran deutlich wird, daß AHRIMAN (abgesehen von rein konfessionellen Verlagen) im deutschsprachigen Raum den höchsten Anteil jüdischer Autoren aufweist. Wes Geistes Kind die Gleichschalter sind, zeigt sich daran, daß der AHRIMAN-Verlag seit Jahrzehnten mittels Anzeigenzensur (1) boykottiert und gezielt geschädigt wird, inzwischen nachweislich auch mittels Post- und Telekomzensur , und auch Ankündigungsplakate für AHRIMAN-Veranstaltungen von parastaatlichen Plakatierfirmen frech-routiniert zensiert werden (zuletzt für den Vortrag auf der Frankfurter Buchmesse zum Buch "Lebe billig, stirb beizeiten! Die Zerstörung der Gesundheitsversorgung des Volkes – von der Rezeptgebühr zur W'H'O-Diktatur"). Dieser Boykott zielt vor dem Hintergrund seiner möglichst weitgehenden Isolierung nicht nur auf die maximale Schädigung des Verlages, sondern letztlich auf seine Vernichtung. Als offensichtliches Fanal dafür verbreitet in jüngerer Zeit die Soros-nahe Internetplattform "perspektive" die ungeheuerliche Lüge, AHRIMAN würde "regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen". Die infame Verleumdung und Beleidigung aller Verlagsmitarbeiter und Autoren ist an Absurdität und Bösartigkeit nicht zu überbieten und entspricht exakt dem Wahrheitsgehalt mittelalterlicher Ritualmordlegenden (Juden würden Christenkinder schlachten, deren Blut zum Backen ihrer Matzen verwenden und Hostienfrevel betreiben), die seinerzeit den Vorwand für Entrechtung und Pogrom abgaben. Lügen, Lügen und nochmals Lügen: delirant, machtgestützt, vernichtungswillig.
Für die Wiederbeachtung der Verfassung!
Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Angeheizt durch den Frankfurter Oberbürgermeister, stürmten Pogromisten auf der Frankfurter Buchmesse die Stände jener Verlage, deren Leiter sich bemühen, sich »rechts« zu fühlen, und zerstörten deren Auslagen. Ordnungskräfte griffen so wenig ein wie bei der wohlbekannten »Reichskristallnacht«, und von einer Bestrafung der Täter merkte man genausowenig.
Beide Vorgänge weisen Parallelen wie Unterschiede auf. Gemeinsam haben sie, daß der Sachschaden in beiden Fällen den Personenschaden (der beide Male vorkam) bei weitem überwog. Die »Reichskristallnacht« sollte als »Ausbruch des Volkszorns« über die Erschießung des deutschen Geschäftsträgers in Paris durch den jungen Juden Herschel Grynszpan hingestellt werden, dessen Eltern gerade von deutschen Hoheitsträgern säuisch behandelt worden waren. Tatsächlich aber war von dem per Massenmedien unermüdlich herbeigeplapperten »Volkszorn« nichts zu spüren; die Pogromarbeit besorgten fast ausschließlich angekarrte (aber nicht ganz kleine!) Parteiformationen der NSDAP und ein paar verkommene Subjekte als Plünderer in deren Gefolge. Ebenso wurde die Verwüstung der zum Pogromziel erkorenen Frankfurter Bücherstände durch Aktivisten der »Stiftungen« des US-Monopolkapitals und der mit Steuergeldern ihrer örtlichen Vasallenregierung unterstützten Politgruppen vollbracht, keineswegs von ungesteuerten Einzeltätern. So unterschiedlich der Umfang der solcherart angerichteten Schäden bei der Frankfurter Buchmesse und der »Reichskristallnacht« war, so strukturgleich sind beide Vorgänge. Ein wichtiger Unterschied besteht dennoch: kein Bürgermeister irgendeiner Stadt – und das waren damals sämtlich zuverlässige Nazis – heizte das Pogrom bzw. die Pogromvortäuschung unter Hitler öffentlich an, keiner gab den Startschuß. Denn noch war das rechtsstaatliche Bewußtsein in der Masse des deutschen Volkes nicht auf breiter Basis erloschen (was die sensationelle Gewalttätigkeit des 3. Reiches erklärt, die dieses Bewußtsein erst noch zu ersticken hatte; leider recht erfolgreich).
Das Demokratie-Theater der BRD geht zu Ende – Rheinland-Pfalz gibt den Startschuß
Demokratie bedeutet „Selbstherrschaft des Volkes“. So die wörtliche Übersetzung des griechischen Begriffs; denn in Griechenland war sie verwirklicht worden, wie immer (denn anders geht es nicht) mittels der Verfassung, und selbst die neugriechische Verfassung, die gegen den (echten, historischen) Faschismus entstanden ist, endet mit den treffenden Worten: „Diese Verfassung ist so viel wert wie die Wachsamkeit des griechischen Volkes.“ Nun, das gilt in der Sache genauso für andere Völker… wobei mit „Volk“ (δῆμος) immer „Gesamtheit aller mündigen Staatsbürger“ gemeint ist.
FREE MARINE LE PEN!
Nach dem ersten großen Wahlerfolg der seit Jahrzehnten diffamierten und diskriminierten, sogar von gewöhnlichen Bankkrediten abgeschnittenen Oppositionspartei Rassemblement National (RN) im letzten Sommer hat nun am 31. März 2025 das Tribunal de grande instance von Paris (vergleichbar einem deutschen Landgericht) ein skandalöses Strafurteil gegen diese Partei erlassen, das diese in beispielloser Weise kriminalisiert und, wird es nicht aufgehoben, nicht weniger bedeutet als das Ende freier Wahlen in unserem Nachbarland:
Was ist los in Rumänien? Teil III
Aktualisiert am 8. Mai 2025
Vorabdruck aus Ketzerbriefe 251
Online und in den Ausgaben 249 und 250 der Ketzerbriefe haben wir von dem Putsch in Rumänien (nicht durch eine Militärjunta, sondern durch ein die Verfassung beseitigendes Justizgremium) berichtet (1), d.h. den beiden Übergriffen des Bukarester »Verfassungsgerichtshofs« (=VGH): einerseits wurde am 5.10.2024 die Europaabgeordnete Diana Șoșoacă von den Präsidentschaftswahlen wegen EU- und NATO-Gegnerschaft (wovon in der Verfassung natürlich nichts steht) ausgeschlossen, andererseits wurde die gesamte Präsidentschaftswahl wegen unwillkommenem Ergebnis am 6.12.2024 für ungültig erklärt, wodurch der Wahlsieg des bis dahin recht unbekannten Verfechters der Souveränität Rumäniens und Gegner jeder weiteren militärischen Unterstützung der Ukraine Călin Georgescu verhindert wurde. Allerdings hatten die »Souveränisten« – so die Selbstbezeichnung von Călin Georgescu, George Simions AUR (Allianz für die Vereinigung aller Rumänen) und Anamaria Gavrilăs POT (Partei der jungen Menschen) – im Gegensatz zum Willkürstaat der »Sorosisten« und »Globalisten«, wie sie die rumänischen Handlanger der 400 gigareichen US-Familien und deren Führers Soros sowie die nachgeordneten EU-Wiesel bezeichnen – auf den ersten Verfassungsbruch nur kraftlos mit einer kurzen Stellungnahme gegen die Unterdrückung Șoșoacăs protestiert, anstatt sofort das zu Recht empörte Volk auf die Straße zu rufen. (2) Die Gegenseite setzte natürlich sofort mit der Annullierung der gesamten Präsidentenwahl am 6.12.2025 durch das »VGH« nach (die Stichwahl zwischen den bestplazierten Kandidaten fand also nicht statt). Simion rief törichterweise nach diesem zweiten Coup dazu auf, der Straße fernzubleiben und die Ruhe zu bewahren, wodurch er sich als geeigneter Vorkämpfer für die Wiedererrichtung eines rumänischen Rechtsstaats disqualifiziert hat.
Aber das rumänische Volk ließ sich dadurch doch nicht zurückhalten, und so demonstrierten am 12.1.2025 Zehntausende von Anhängern Georgescus vor dem Regierungssitz in Bukarest (in dem auch das »VGH« residiert) und forderten die sofortige Nachholung der Stichwahl. Dessen ungeachtet setzte die Sorosisten-Regierung die Wiederholung der annullierten Präsidentschaftswahlen auf den 4.5.2025 fest.
Auch als Călin Georgescu am 26.2.2025 auf dem Weg zur Abgabe seiner Kandidatur für die Wiederholungswahl verhaftet und erst nach vielen Protesten, sowohl der anderen Souveränistenführer als auch tausender seiner Anhänger, unter entwürdigenden Auflagen (3) wieder frei kam, war das rumänische Volk kämpferisch und entschlossen: Über 100 000 Rumänen aus dem In- und Ausland, davon ca. ein Drittel jünger als 30 Jahre, zogen am 1.3.2025 in einem eindrucksvollen Protestmarsch zum Regierungssitz und stellten sich vereint dem putschistischen Vasallenregime entgegen: »Zweiter Wahlgang sofort!«, »Călin Georgescu ist Präsident!«, »Wir sterben, wir sterben für Călin!«, »Predoiu [= Innenminister], ignorier uns nicht, du wirst es bereuen!«, »Raus, raus aus dem Land mit Soros!«, »Verräter!«, »Erhebe Dich, Rumänien!«, »Alle vereinigt werden wir die Verbrecher los.« Die Reden vom Podium waren leider lasch (4), und es folgte auch keinerlei Anleitung ans Volk, wie weiter vorzugehen sei; Simion ließ lediglich hyperklug verlauten, es gebe einen »Plan B«. Dann herrschte tagelanges Schweigen von seiten der Parteiführungen.
Sechs Tage später, am 7.3.2025 (5) reichte Georgescu schließlich in Begleitung von Simion und Gavrilă sowie zahlreicher vor dem Zentralen Wahlbüro versammelter Anhänger seine Kandidatur für die Wiederholungswahl zusammen mit über 324 000 Unterstützerunterschriften ein. Am Abend des 9.3.2025 unterdrückte das Zentrale Wahlbüro die Zulassung Georgescus zur Wahl schon wieder unter anderem mit der Begründung, daß jemand, der die Ursache für den Abbruch der vorherigen Wahl gewesen sei, keinesfalls wieder kandidieren dürfe… Und dann noch über das 3. Reich schimpfen, das ja genauso zynisch war, aber nun einmal auch nicht zynischer sein konnte…
Schon den ganzen Tag über hatten vor dem von einem massiven Polizeiaufgebot abgeschotteten Zentralen Wahlbüro zunächst einige Hundert, am Ende mehrere Tausend Menschen für Georgescus Zulassung demonstriert. Als die Menge mit wütendem, aber friedlichem Protest auf die Wahlunterdrückung Georgescus reagierte (u.a. mit dem Lied: »Wir gehen hier nicht weg, wir gehen nicht nach Hause, bevor die Freiheit nicht erkämpft ist!« und Parolen wie: »Wir geben nicht nach!« und »Wir wollen nicht von Verbrechern regiert werden!«), holte der Staatsapparat Provokateure aus dem schon lange präparierten Zylinder und ließ die friedlichen Georgescu-Anhänger, die zu fliehen versuchten, unter Schlagstock- und Tränengaseinsatz von seinen schwer bewaffneten Polizeikräften einkesseln und durch die Straßen jagen. Die matte Reaktion der Souveränisten-Führer auf diesen Gewaltakt bestand darin, daß Simion ein Telefongespräch mit Georgescu für den folgenden Tag ankündigte: »Und dann machen wir, was Georgescu sagt«. Seine Losung am nächsten Tag lautete, »alle demokratischen Mittel« ausschöpfen (aber wo war denn die Demokratie geblieben, wenn das Volk nicht mehr wählen darf, wen es will? Und was außer der Wahl einer entschlossenen Opposition soll denn das »demokratische Mittel« sein können, wenn es Volksabstimmungen, d.h. Originaldemokratie, sowieso nicht gibt? Welche »demokratischen Mittel« sollten z.B. gegen Hitler oder Pinochet helfen?!). Ach so: Es war damit der Gang zu jenem »VGH« gemeint, das die Verfassung gerade gebrochen hatte – übrigens durchaus kein »demokratisches«, sondern nur ein juristisches Mittel. Wie nicht anders zu erwarten, wiesen die Bukarester Zyniker zwei Tage später den Einspruch Georgescus gegen die Unterdrückung seiner Teilnahme an der Wiederholungswahl unter Verweis auf den Staatsstreich gegen Șoșoacă zurück, d.h. begründeten den erneuten Verfassungsbruch mit dem vorangegangenen. Anschließend ließen die Souveränisten das protestierende Volk auch noch wörtlich im Regen stehen: Mehrere Tausend Menschen, die trotz Kontrolle und Abphotographierens ihrer Ausweise vor dem durch Doppelketten bewaffneter Polizisten abgesperrten »VGH« Georgescus Zulassung zur Wahl forderten, verharrten dort in hilfloser Empörung. Daraufhin marschierten vermummte Spezialeinheiten (B.S.I.J. = Brigada Specială de Intervenție a Jandarmeriei) auf und kesselten die Menschenmenge ausweglos ein, während weitere bewaffnete Polizeieinheiten in zahllosen Mannschaftswagen vor und auf dem Parlamentsgebäude auf ihren Einsatz warteten. Aber die Demonstranten hielten standhaft durch und zerstreuten sich auch angesichts dieser Gewaltakte nicht, erst nach einer langen Zeit, weil weder Georgescu noch Simion noch Gavrilă zur Menge sprechen wollten…
Später am Abend wandte sich Georgescu über Facebook ans Volk, um in einer Art Abschiedsrede als Quintessenz mitzuteilen, seine Aufgabe sei gewesen, das rumänische Volk aufzurütteln, damit es sein Schicksal selbst in die Hand nehme. So, so… Da diese Mission jetzt erfüllt sei, bedanke er sich; es sei ihm eine Ehre gewesen, an der Seite des rumänischen Volkes zu kämpfen. Kenner erinnern sich jetzt gewiß an die Schlußszene des »Leben des Brian«, in der sich die Kämpfer (?) der »Befreiungsfront« von eben diesem, der jetzt am Kreuz hängt, verabschieden. Obwohl die Souveränisten zu diesem Zeitpunkt bereits diskutierten, ob Simion statt seiner kandidieren solle, überließ Georgescu es »dem Gewissen jedes Einzelnen, ob er einen anderen Kandidaten unterstützen« wolle, womit er de facto die (wackelige) Einheitsfront verließ. Vor allem am Vorabend, beim letzten gemeinsamen Auftreten von Georgescu, Simion und Gavrilă wirkte Georgescu sehr angeschlagen, farblos, sorgenvoll und innerlich abwesend. Da er sich seitdem vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat und wie vom Erdboden verschluckt zu sein scheint, liegt der Verdacht nahe, daß er mit diesem Rückzug irgendeiner Drohung nachgegeben hat. Sollte das stimmen, wäre das einzig Senkrechte natürlich gewesen, diese Erpressung öffentlich zu machen, statt seine Anhänger respektive die Kämpfer für die Souveränität Rumäniens im Stich zu lassen. Als Führer einer politischen Bewegung kann man nicht einfach sagen: »Macht’s gut«, wenn die Gegenseite sich nicht an die »Spielregeln« hält und zu offener Gewalt übergeht (kennt man den Laden, ja keineswegs unerwartet). Und wer nicht genauso stark und zielorientiert sein will wie seine Gegner, darf den Kampf nicht beginnen, denn nichts wirkt so verheerend und demoralisierend wie eine enttäuschte Hoffnung.
Am Tag darauf gaben Simion und Gavrilă bekannt, daß sie mit Georgescu übereingekommen seien, beide ihre Kandidatur einzureichen, um für den Fall, daß einer von ihnen unterdrückt werde, wenigstens ein Vertreter der Souveränisten zur Wahl stehe; wenn aber beide zugelassen würden, ziehe einer von beiden seine Kandidatur zurück, da es bei dieser Präsidentschaftswahl nicht um die Programme ihrer Parteien gehe, sondern um die Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im Fall eines Wahlsieges werde Georgescu, der eigentlich bereits gewählte Präsident, »eine seiner Bedeutung entsprechende wichtige Position« einnehmen, hieß es. Das war zweifellos o.k. Da beide Kandidaten nun 200 000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für ihre Kandidatur zusammenbekommen mußten, die Frist aber bereits drei Tage später, am 15.3.2025 um 24 Uhr ablief, riefen sie dazu auf, im In- und Ausland alle Kräfte zu mobilisieren, um in dieser extrem kurzen Zeit die nötigen Unterschriften zu sammeln. Nach der ohnmächtigen Wut und Verzweiflung vom Vortag folgte das Volk dankbar und prompt dem Aufruf: In Italien z.B. trafen sich die Stimmensammler an der Autobahn und übergaben die Unterschriften einer Rumänin, die damit noch in der Nacht nach Bukarest flog; in Wien unterschrieb das Volk in einem rumänischen Lebensmittelgeschäft usw., so daß durch diese Anspannung aller Kräfte Simion schon nach zwei Tagen, am 14.3.2025, seine Kandidatur mit 640 000 Unterschriften und Gavrilă einen Tag später mit über 400 000 Unterschriften beim Zentralen Wahlbüro einreichen konnte. Man halte die windelweichen Deutschen daneben, die sich widerstandslos verarschen und ausplündern lassen!
Das für seine Souveränität kämpfende rumänische Volk war auch nach dem Rückzug Georgescus entschlossen, der Gewalt zu widerstehen, aber wie zu erwarten, war die Menge, die Simion und Gavrilă zur Abgabe der Kandidatur begleitete, wesentlich kleiner als zuvor bei Georgescu; auch skandierte sie fast ausschließlich zwei Parolen: »Zweiter Wahlgang sofort!« und »Georgescu ist Präsident!« Zunehmend hörten wir aber Menschen sagen – die Demoralisierung breitete sich offenbar aus –, daß sie sich an der nächsten Präsidentenwahl nicht mehr beteiligen wollen, weil diese ohnehin illegal sei.
Während der »VGH« die Kandidaturen Simions und Gavrilăs am 16. bzw. 19.3.2025 durchwinkte, wurde im übrigen die Kandidatur von Diana Șoșoacă am 17.3.2025 unter Verweis auf den ersten gegen sie gerichteten Gewaltakt vom Oktober 2024 erneut unterdrückt. Sie hatte am 11.3.2025 in Boxhandschuhen ihre Kandidatur mit über 200 000 Unterschriften eingereicht und kritisierte dabei den Ausschluß Georgescus heftig, allerdings verhehlte sie nicht, daß sie – zu Recht – wütend auf ihn und all die anderen Souveränisten sei, die nach ihrem Ausschluß am 5.10.2024 nicht protestiert hatten. Șoșoacă erschien am Tag der Entschlußfassung der Bukarester Zyniker, zusammen mit etlichen Abgeordneten ihrer Partei S.O.S., in schwarzer Trauerkleidung mit einem Kranz, auf dessen Schleife treffend stand: »Tag der Hinrichtung der Demokratie«. Sie forderten Einlaß; als ihnen dieser verwehrt wurde, hängten sie den Kranz an die Tür des »VGH«, stimmten einen Trauerchoral an und hielten kleine Protestplakate in die Höhe, auf denen u.a. ein Henker abgebildet war, der mit seinem Richtbeil der Demokratie den Kopf abschlägt. Und abermals: »Denk ich an Deutschland in der Nacht…«
Am 20.3.2025, einen Tag nach der Zulassung von Simion und Gavrilă zur Präsidentschaftswahl, überfielen und durchsuchten maskierte Sondereinheiten die Wohnungen von 19 Unterstützern Georgescus in ganz Rumänien, analog zum COMPACT-Verbot vor den laufenden Kameras der vorab informierten gleichgeschalteten Medien (Antena 3, CNN etc.). Dabei wurden mehrere Personen verhaftet, beispielsweise der rumänische »Influencer« Bogdan Peșchir, der anschließend von Spezialeinheiten unter allerhand Demütigungen nach Bukarest verschleppt wurde (unter anderem zwang ihn die Polizei, vor der Hyänen-Meute der Mediengaffer seine Schirmmütze, seine Sonnenbrille und den hochgezogenen Kragen seines Pullis herunterzunehmen, auf daß ihn in Zukunft Pogromisten mühelos wiedererkennen können). Daraufhin wurde er unter der Anschuldigung in U-Haft gesteckt, Wähler durch seine TikTok-Auftritte »bestochen« zu haben, Georgescu zu wählen, hanebüchener Mist also. Wie eine solche Online-»Bestechung« in 30-Sekunden-Clips praktisch vonstatten gegangen sein soll, blieb das Geheimnis der Justiz-Handlanger, denn der einzige Zweck dieses Willkürakts bestand darin, dem Verfassungsbruch mit irgendeiner »ausländischen Einmischung« zu bemänteln und einzelne Unterstützer terroristisch herauszugreifen und unter dem Geheul der Medienmeute zu verurteilen.
Da nun sowohl Simion als auch Gavrilă zur Wiederholungswahl zugelassen waren, einigten sie sich dahingehend, daß Gavrilă ihre Kandidatur zurückzieht, damit nur ein Vertreter der Einheitsfront der Souveränisten zur Wahl steht. Alle Wahlumfragen gehen davon aus, daß Simion als Gewinner des ersten Wahlgangs in die Stichwahl kommen wird, und so warnte er umgehend und mehrfach zu Recht davor, daß jetzt von seiten der Sorosisten massiver Wahlbetrug insbesondere bei der Stichwahl drohe; er rief dazu auf, im Mai internationale Wahlbeobachter ins Land zu schicken. Besser hätte er freilich wie Trump das Volk mobilisiert, denn was »internationale Wahlbeobachter« an der EU-Leine »beobachten«, dürfte nicht schwer zu erraten sein.
Die Gegenseite hat noch weitere Terror-Karten in der Hinterhand: Gegen Simion hat der Justizapparat bereits ein Strafverfahren wegen »Anstiftung zu öffentlichem Aufruhr gegen Institutionen des Staates« eingeleitet. Es drohen ihm Kriminalisierung und Zuchthaus – wie so etwas in Rumänien läuft, kennt man zu Genüge aus den Inquisitionsprozessen gegen Gregorian Bivolaru (siehe diese Seite sowie Ketzerbriefe 128, 130, 181, 198, 200 und 206). Auf der anderen Seite umwirbt ihn jetzt plötzlich die Wahrheitspresse: Kurz nach Georgescus Wahlunterdrückung erschienen Interviews mit Simion von scheinbar wohlwollenden Vertretern der Westblock-Journaille u.a. im »Daily Telegraf«, der »Financial Times«, dem »France Soir«, der »Washington Post« und »Le Monde« – sandwiching nennt das der US-amerikanische Medienjargon. Interviews mit Georgescu wurden von dieser Seite hingegen nie geführt, dafür tönte unisono das schrille Mantra vom »rechtsextremen Putinfreund«, wenn es mit dem Totschweigen nicht so recht klappen wollte. Es ist zu befürchten, daß auf das leider schwächliche und eingeknickte Original jetzt Simion weichgespült oder andernfalls auf kaltem »juristischen« Wege ausgeschaltet wird.
Da die europäischen Regierungen als Büttel der Soros-Rockefeller-Bande selbst um den Preis einiger europäischer Hiroshimas versuchen, einen Krieg gegen Rußland zu erzwingen, werden sie eine rumänische Regierung – und damit die eines Frontstaates! –, die diesen nicht mitträgt, mit allen Mitteln verhindern.(6) Deshalb muß der Widerstand der rumänischen Bevölkerung und vor allem ihr Kampf für die Souveränität ihres Landes gebrochen werden, koste es, was es wolle. Gelobt und gepriesen sei die Standhaftigkeit des rumänischen Volkes (ähnlich wie des US-amerikanischen bei der letzten Präsidentenwahl)! Doch es ist unorganisiert, und seine unwilligen, gewiß auch illusionsbeladenen Führer wollen sich dem Unrechtsstaat maximal auf dem staatlich festgelegten Instanzenweg entgegenstellen, streichen beim kleinsten Windhauch die Segel und rufen die opferreich Protestierenden zur Mäßigung statt zur Entschlossenheit auf, statt wenigstens in das ungarische oder, besser noch, US-Exil zu gehen (das sie jetzt bestimmt aufnehmen würde und von wo aus sie den EU-Quislingen ihres Landes besser schaden könnten als in dessen Kerkern). Damit ist das Volk verraten und verkauft und wird früher oder später unter der fortgesetzten Gewalt enttäuscht und resigniert auseinanderlaufen. Mit so zaghaften, schwächlichen Volksvertretern kann der rumänische Verfassungsbruch jedenfalls nicht rückgängig gemacht werden, und der europäische Präzedenzfall, die Wahlteilnahme unbequemer Präsidentenkandidaten zu unterdrücken, wird als Modell genutzt (wenn er nicht sowieso eingefädelte Pionierstat in einem Randstaat war), wie das Beispiel von Le Pen in Frankreich zeigt. Wären die rumänischen Führer so entschlossen und kompromißlos gewesen wie Saddam Hussein oder gar Lenin, hätte der rumänische Widerstand durchaus Sand im Getriebe der finsteren Machenschaften der Bande und Vorbild für das restliche Europa sein können. Durch die nun mutmaßlich folgende Demoralisierung wird nichts anderes übrig bleiben, als wieder ganz von vorne anzufangen, mit einer Parole Lenins – »Geduldig aufklären!«
Michail Rodinescu & Beate Skalée
(1) Siehe »Was ist los in Rumänien?« Teil 1 und 2. Die vorangegangenen Verfassungsbrüche und ihre Folgen stellen wir hier zum leichteren Verständnis kurz voran, dadurch sind jedoch einige Überschneidungen unvermeidbar.(2) Das Prinzip »Wehret den Anfängen« lag ihnen also leider so fern wie 1972 der deutschen Bevölkerung bezüglich der Berufsverbote des Staatsheiligen Willy Brandt, mit dem unsere gesamtdeutsche Entrechtung und Verfassungsverachtung anfing.(3) So muß er sich wöchentlich bei der Polizei melden, muß jeden Wohnungswechsel anzeigen und sich umgehend einfinden, wenn er von einer Behörde vorgeladen wird, darf keine Waffe haben und in der Öffentlichkeit oder sozialen Medien bestimmte Äußerungen nicht tätigen, die »faschistisch«, »rassistisch«, »antisemitisch«, »fremdenfeindlich« etc. sind, aber was darunter fällt, legt ja bekanntlich die Lügenpresse oder die Staatsanwaltschaft willkürlich fest…(4) Eine Ausnahme bildete die kämpferische Rede des Vorsitzenden der bulgarischen Partei »Wiedergeburt«, Kostadin Kostadinow, der über das Verbot eines von seiner Partei eingeleiteten Referendums gegen die €-Einführung 2026 und der Demonstrationen gegen das Verbot des Referendums und die €-Einführung berichtete und damit zur Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte, auch länderübergreifend, aufrief. Haben Sie darüber in der Wahrheitspresse je etwas gehört?(5) Am 6.3.2025 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerde Georgescus gegen Rumänien wegen der Annullierung der Präsidentschaftswahl zurück mit der hanebüchenen Begründung, er sei nur für Parlamentswahlen zuständig! Tja, seit wann sind staatsbürgerliche Rechte auf Parlamentswahlen beschränkt?!? Nur zwei AfD-Abgeordnete des EU-Parlaments verurteilten übrigens den Putsch in angemessener Schärfe, aber die Mehrheit der EU-Schwatzbude weigerte sich, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen – Schweigen ist Gold oder wenigstens dreißig Silberlinge.(6) Somit scheinen die kriegsgeilen westeuropäischen Regierungen an Hitler und seinem »Unternehmen Barbarossa« eigentlich nur eines schlecht zu finden: nämlich daß er auf eigene Faust gehandelt hat und für die herrschende Klasse seines Landes und nicht auf Befehl fremder Herren aus Übersee. Sonst ist kein Unterschied erkennbar, oder finden Sie einen?
Dieser Artikel wurde vor der verstümmelten rumänischen Wahl verfaßt, deren Ausgang schwer vorauszusehen war, aber nun hat Simion 41% der Stimmen im ersten Wahlgang erhalten, fast doppelt so viele wie der nächstplazierte EU-hörige Kandidat. Damit darf man gespannt sein, ob wiederum die Stichwahl oder die gesamte Wahl annulliert werden, allerdings erfordert eine Regierung gegen 41% der Wähler schon eine waschechte Diktatur. Oder wird auf Dauer ein halbherziger oder bestochener oder von Anfang an unechter Oppositionskandidat das Wahlvolk verraten? Warten wir das Ergebnis ab, aber es ist in gewisser Hinsicht weniger interessant als seine Vorgeschichte.
Was ist los in Rumänien? Teil II
Vorabdruck aus Ketzerbriefe 250
Hartnäckiger Verfassungsbruch im Vorfeld der rumänischen Präsidentschaftswahl und Treibjagd auf demokratische Demonstranten. Was die "Wahrheitspresse" nicht berichtet: In der Nr. 249 der Ketzerbriefe haben wir die putschistischen Verhältnisse in Rumänien dokumentiert, bei denen einerseits die Präsidentschaftskandidatur Diana Şoşoacăs von der Wahlkommission offen mit der rein politischen und daher natürlich unzulässigen Begründung abgelehnt wurde, ein Gegner der NATO und der EU dürfe nicht rumänischer Staatspräsident werden, andererseits die daraufhin ohne ihre Kandidatur stattgefundene Wahl annulliert wurde, weil der nun vom Volk mit den meisten Stimmen gewählte Präsidentschaftskandidat, der vorher weitgehend unbekannte Călin Georgescu, dessen hauptsächliche Forderung der sofortige Stopp der Unterstützung der Ukraine war, auch nicht in die vom US-Megakapital gelenkte EU-Politik paßt. Die Stichwahl zwischen den beiden bestplazierten Kandidaten wurde abgesagt und die Wahl unter dem abwegigen und dazu erlogenen Vorwand, das Ergebnis sei aufgrund ausländischer Einmischung zustande gekommen, annulliert und Neuwahlen für den 4. Mai 2025 angesetzt. Das führte zu sehr großen, von unseren "Qualitätsmedien“ radikal heruntergelogenen Protestdemonstrationen in etlichen Städten Rumäniens, insbesondere der Hauptstadt Bukarest, unter der Parole: "Stichwahl jetzt!" Doch das verhärtete nur die neue Diktatur des östlichsten EU-Staates. Nun mußten sich für die anstehende erneute Präsidentschaftswahl alle Kandidaten wiederum bei der Wahlkommission anmelden, wozu etliche formale Bedingungen einzuhalten sind.
Wahlen im Vierten Reich – Polittheater und Gewalt
Gegen unermüdliche Hetze und Verleumdung, gegen Mordanschläge und Verfolgung durch die parteiliche Justiz hat Trump einen grandiosen Wahlsieg errungen – Danke nochmals dem amerikanischen Volk, das sich von den gleichgeschalteten Medien nicht einseifen ließ! Nach dieser Schlappe wollen die Kriegstreiber des US-Megakapitals (die Soros/Rockefeller/Gates-Bande), die ihre Ziele beharrlich im Visier behalten, zügig und eisern die Vasallentreue der Europäer absichern, insbesondere der deutschen Kartellregierung – deshalb die vorgezogenen Wahlen, deshalb das Polittheater, bei dem die Darsteller mit verteilten Rollen pausenlos und lauthals Wortblasen absondern müssen, damit die Wähler den Einheitsbrei nicht als solchen erkennen und dann zur AfD abwandern, der einzigen zur Wahl stehenden echten Oppositionspartei, die bei allen (durchaus substantiellen) Mängeln und Inkonsequenzen für die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit steht, gegen die rasante Volksverelendung und gegen den Krieg gegen Rußland (dessen angestrebte Zerhackung – "Balkanisierung" – die US-Strategen durchaus offen als ihr Ziel benennen). Allein dafür wird gegen die AfD gehetzt, wobei ihre Umfragewerte wohl deutlich höher liegen dürften als offiziell angegeben, sonst müßte man sich nicht derart fanatisch gegen sie ins Zeug legen (und Merz jetzt nicht einige Extrapirouetten drehen lassen). Zwecks maximaler Einschüchterung wird das inszenierte Polittheater ergänzt durch bundesweite Massenaufmärsche, Staatsdemos mit hartem Pogromistenkern, die an finsterste deutsche Zeiten gemahnen und unter Veruntreuung von Abermillionen Steuergeldern staatlich organisiert werden – über 180 Millionen Euro flossen im letzten Jahr allein vom Familienministerium (!) an über 5000 "Gegen rechts"-Organisationen; die Alimentierung der NGO-Zöglinge direkt durch die Stiftungen ihrer transatlantischen Herren kommt freilich noch hinzu. Und wer sich dabei angesichts seines eigenen immer schmaler werdenden Geldbeutels einfach nur eine Wahlveranstaltung der AfD anhören möchte, der wird in ebenfalls bundesweit durchorganisierter Weise durch Drohung und Gewalt daran gehindert.
Hier ein exemplarischer Bericht aus Villingen-Schwenningen vom 8.2.1933:
Schon bei der Anfahrt zum Veranstaltungsort hörte man weithin das lautstark-einschüchternde, stakkatoartige Gegröle: "Anti-FA, Anti-FA" der zeitgemäßen SA. Ein Trupp von mehreren hundert Personen hatte sich bereits Stunden vor Beginn der AfD-Wahlveranstaltung, erklärtermaßen zu ihrer Verhinderung, im Umfeld des Veranstaltungsortes zusammengerottet, so daß es für jeden potentiellen Besucher schon einen Spießrutenlauf bedeutete, überhaupt dorthin zu gelangen. Vor dem Veranstaltungsgebäude hatten sich mit Einlaßbeginn dann 500 – 600 Personen entlang einer nur wenige Meter vom Gebäude entfernten Absperrung postiert. Der Zugang für Besucher war nur an einem durch die Polizei gesicherten schmalen Durchlaß an der Gebäudeseite möglich, der Eingang zur Veranstaltung war praktisch eingekreist. (Allein hier zeigt sich die Parteilichkeit des Staatsapparates, der derartige Aufmärsche in unmittelbarer Veranstaltungsnähe genehmigt.) In der unablässig und aggressiv grölenden Menge sah man neben Fahnen und Schildern der mit Steuergeldern gepäppelten Pogromisten auch solche von Kartellparteien und deren Anhängseln, auch von der neuen Fake-Opposition VOLT sowie der MLPD (die inzwischen offensichtlich gekauft bzw. transatlantisch finanziert wird, denn sonst könnte die ansonsten praktisch unsichtbare Winzpartei nicht bundesweit-flächendeckend Plakate hängen, die im übrigen ausschließlich dazu dienen, das originale linke, mit dem Namen Marx verbundene Programm lächerlich zu machen und davon abzuschrecken). Die finster entschlossenen Feinde der Meinungsfreiheit skandierten unablässig "Nazis raus, Nazis raus", "Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda" etc. Und dann tönte es geballt über mehrere Minuten: "Schlagt sie tot! Schlagt sie tot! Schlagt sie tot! ...", – alles unter den Augen und Ohren der Polizei, was aber durchaus keine, hier völlig berechtigte, Anzeige wegen Aufruf zur Gewalt zur Folge hatte (und schon wieder die Parteilichkeit des Staatsapparates belegt; man stelle sich einmal vor, diese Parolen wären von AfD'lern ausgegangen...). Man fühlte sich in die Endphase der Weimarer Republik versetzt, als die SA-Schlägertruppen KPD-Veranstaltungen regelmäßig überfielen, so daß die KPD gezwungen war, Schutztruppen zu bilden, damit ihre Sprecher nicht totgeschlagen wurden. Dreist und unverfroren – sie wissen um ihre Deckung durch Polizei und Justiz – versuchten ca. 15 Faschisten mit ihrem Transparent schließlich, auch den letzten Zugang direkt zu blockieren; sie wurden durch die Polizei einige Meter weggedrängt.
Im Abstand zu diesem gewalttätigen Mob standen einzeln oder in kleinen Gruppen Personen, die offensichtlich gekommen waren, um die AfD-Kandidaten zu hören, wobei die meisten sich angesichts dieser brodelnden Menge nicht trauten, sich dem Veranstaltungsort weiter zu nähern. Die wenigen, die es wagten, mußten nach dem Polizeidurchlaß auf einem podestartig erhöhten Zugangsweg von 20-30 Metern praktisch direkt vor der Meute zum Eingang laufen, wobei das aggressive Gegröle dann jedes Mal aufkochte. Und jeder, der dort lief, wurde zigfach fotografiert. "Wenn ich da reingehe, bin ich geliefert", sagte neben uns ein junger Mann und verließ den bedrohlichen Ort mit den Worten: "Mein blaues Kreuz mache ich trotzdem." Aber wie viele resignieren verängstigt? Genau das ist natürlich beabsichtigt. Die meisten potentiellen Besucher standen jedenfalls wie geschockt vor diesem "Schauspiel" und verließen den Ort des Geschehens unverrichteter Dinge, da sie zu Recht Angst hatten, anhand der Fotos später erkannt zu werden, ihre Arbeit zu verlieren oder einem Trupp dieser Pogromisten in die Hände zu fallen (was beispielsweise immer wieder Teilnehmern nach PEGIDA-Demonstrationen widerfuhr, die dann brutal zusammengeschlagen wurden). Das ist die von unserer Wahrheitspresse obszön-gefeierte "gelebte Demokratie" im Vierten Reich, der "Aufstand der Anständigen". Ein Schlag ins Gesicht aller echten Demokraten – das Jahr war übrigens 2025.
Gegen Hetze und Gewalt! – Wählt, was diese Wahrheitspresse am meisten verhetzt!
GG Art. 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...)
Unrechts-Urteil ist gefällt:
Am 9. Dezember 2024 wurde vor dem Landgericht Hamburg der 80-jährige Dr. Walter Weber, Internist, zu einer Strafe von 1 Jahr und 10 Monaten mit einer Bewährung von 4 Jahren verurteilt. Die Strafe beinhaltet außerdem das mehr als merkwürdige Verbot, in den nächsten 3 Jahren erneut Maskenatteste auszustellen, sowie selbstverständlich die enormen Verfahrenskosten, die sämtlichst Dr. Weber aufgebrummt wurden. Nach 27 unendlich zähen Prozeßtagen, die sehr kostenintensiv (allein 3000 € Anwaltskosten pro Tag) und nervenaufreibend waren, da im Prinzip der Verurteilungswille der Richterin und ihrer Kammer schon im Vorfeld zu bemerken war, kam es nun zu diesem Urteil, das im wesentlichen der Staatsanwaltschaft folgte, die die Bewährungsfrist allerdings „nur“ auf 3 Jahre festlegte. Die Umstände der Urteilsverkündung sind, ähnlich wie der gesamte Verlauf des Verfahrens, eine bemerkenswerte Farce: Der Prozeß wurde aus dem normalen Gerichtsgebäude in den Hochsicherheitstrakt des Landgerichts Hamburg verlegt, also dorthin, wo normalerweise Schwerverbrecher verurteilt werden. Das Publikum wartete bereits seit dem frühen Morgen bei Kälte und strömendem Regen stundenlang, bis die zeitraubenden, schikanösen „Sicherheitskontrollen“ beendet waren und man dann gnädigerweise Einlaß in den mit Panzerglas gesicherten Zuschauerraum bekam. Bei über hundert Zuschauern zog sich diese Prozedur verständlicherweise über Stunden hin. Im Saal selbst zeigte sich zum ersten Mal seit Prozeßbeginn wieder die Lückenpresse, die mit entsprechenden Buh-Rufen sowie Rufen „Wo wart Ihr die ganze Zeit?“ begrüßt wurde. Eine Schweigeminute des Publikums für Dr. Weber noch vor Beginn der Urteilsverkündung wurde von einer Fernsehreporterin mit den Worten kommentiert, was das eigentlich solle, sie jedenfalls würde jetzt gerne ein fröhliches Lied singen.
Einen letzten Beweisantrag der Verteidigung noch vor der Urteilsverkündung schrie die Richterin mit durchdringender Stimme nieder, so wie sie bereits während des gesamten Verfahrens zahlreiche, wenn nicht fast alle, Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte, was im Publikum immer schon sarkastische Bemerkungen und sogar Wetten hervorrief.
Dann, nach fast einer Stunde Verspätung, endlich die Verkündung des Urteils durch die sich auch bis dahin nicht mit Ruhm bekleckernde Richterin, Dr. Nele Behr, das im Publikum mit großer Empörung und vielen Tränen aufgenommen wurde. Circa die Hälfte der Anwesenden verließ unter Protest den Saal.
Die Richterin leitete die Begründung des Urteils damit ein, es habe sich „um ein vermeintlich politisches Verfahren“ gehandelt, aber sämtliche Maßnahmen während der Coronerei hätten immer der „demokratischen Zustimmung“ unterlegen, außerdem habe man auch immer „auf das Leid der Kinder hingewiesen“. Heuchel, Heuchel! Nach dieser Einstimmung der Richterin fuhr sie in ihrer üblichen, üblen Publikumsbeschimpfung fort: Niemals habe sie bis dato eine derartige Mißachtung des Gerichtes erlebt, die im übrigen auch, nachdem sie ins Publikum geschaut habe, „nicht altersadäquat“ sei – was für eine Unverschämtheit!! Außerdem habe sie zahlreiche Protestbriefe von außerhalb erhalten, was wiederum für sie ein Stein des Anstoßes war – an dieser Stelle unseren Dank an alle Protestbriefschreiber, die unserem Aufruf gefolgt sind – so hatte sie sich das nicht vorgestellt, daß selbst im In- und Ausland der Prozeß aufmerksam verfolgt wurde. Aber kurzum – „es ging um 57 Fälle von Maskenattesten, nicht mehr, nicht weniger“! So, so! Doch dann kam der Griff zum "zweierlei Maß", das bei keinem Unrecht fehlt: Was tut´s, daß die Ärzte während der Corona-Diktatur etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonanruf, also natürlich ohne Untersuchung des Patienten, ausstellen durften und sogar sollten, ja dazu offiziell aufgefordert wurden, weil die Patienten schließlich ihren staatlich erzwungenen Wohnungs-Coronaknast nicht verlassen sollten? Die von Dr. Weber ausgestellten Maskenatteste seien jedenfalls "falsch", weil er die Patienten nicht untersucht habe! Und darauf basierte dann das ganze Urteil! Was sie allerdings besonders hervorhob und tadelte, waren die Auftritte Dr. Webers bei Demonstrationen während der Coronerei, bei denen er betonte, daß Masken nicht sinnvoll seien. An dieser Stelle sei an den Corona-Säulenheiligen Prof. Dr. Drosten erinnert, der höchstpersönlich am 29. Januar 2020 im RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) verkündete: „Mit der Maske hält man das Virus nicht auf“.
Bei Dr. Weber habe es sich um eine „systematische Unterlaufung der Maßnahmen“ durch unrichtige Gesundheitszeugnisse aufgrund fehlender „einschlägiger Untersuchungen“ gehandelt. Nebenbei bemerkt, empfahl sie z.B. ein kostspieliges MRT, in dessen Genuß ein „normaler“ Patient selbst bei Krankheitsverdacht oft nicht kommt! Das damals im Rahmen der „Corona-Eindämmungsverordnung“ den Ärzten befohlene Prinzip der „Fernbehandlung“ reiche nicht aus – meint die Juristin, dem Arzt diktieren zu können.
Besondere Schwere der Schuld lud Dr. Weber nach Ansicht der „Spruchkammer“ auf sich, indem er immer wieder betonte, er habe „nichts Falsches getan“ und außerdem denke er nach ihrem Dafürhalten, als „Arzt sei er unantastbar“. Er habe vorsätzlich gehandelt und zeige bis auf den heutigen Tag keine Einsicht und keine Reue.
Zum schlechten Schluß wandte die Richterin sich noch an die verteidigenden Rechtsanwälte, um sie ebenfalls zu beschimpfen und zu bedrohen: Sie habe ein solches Verhalten bei Anwälten bisher noch nicht erlebt, und die Vorwürfe der Verteidigung an die Staatsanwaltschaft seien eventuell strafrechtlich (!) zu prüfen. Die Verteidigung hatte nämlich der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Absprachen bezüglich des entscheidenden, für den Angeklagten verheerenden, wissenschaftlich aber nicht haltbaren Gutachtens mit den beauftragten Rechtsmedizinern getätigt zu haben. In einem Prozeß, in welchem dem Angeklagten mangelnde Sorgfalt bei der Ausstellung von Attesten vorgeworfen wird, verschwinden Akteneinträge, Treffen werden nicht protokolliert oder „erinnert“, auch das beteiligte Landeskriminalamt weiß von nichts, dort gibt es ebenfalls keine Akteneinträge – ein Schelm, wer Böses hierbei denkt!
Dr. Weber betonte in seinem Schlußwort, er habe in seiner bald 55-jährigen ärztlichen Tätigkeit circa 70 000 Atteste ausgestellt – keines davon wurde bis dato beanstandet, außerdem sei ihm nie eine unrechte Handlung vorgeworfen worden. Schon zu Beginn des Corona-„Maskenzwangs“ sei er von der Geheimpolizei observiert, seine Atteste bereits zu einem frühen Zeitpunkt „kassiert“ worden, und das alles aufgrund seiner Funktion als Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“.
Seiner ersten Patientin mit einer Borderline-Erkrankung wurde seitens der Polizei gedroht, sie solle das Attest aushändigen, „sonst stellen wir die Bude auf den Kopf“. Recht früh gab es auch die „schwarze Liste“ der Maskenatteste ausstellenden Ärzte, die wiederum zu 90% von Hausdurchsuchungen betroffen waren, teilweise bis zu achtmal! Bei Dr. Weber wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen 15 schwerbewaffnete Polizisten frühmorgens in seine Praxis kamen.
Zum Schluß las er, unter großer emotionaler Beteiligung des Publikums, das „Genfer Gelöbnis für Ärzte“ vor, das als oberste Maxime enthält: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. (…) Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden“.
Dem ist nichts hinzuzufügen – das Hohe Gericht interessierte es allerdings nicht, der einzig mögliche Urteilsspruch, nämlich ein Freispruch erster Klasse, blieb aus.
Die Verteidigung hat Revision eingelegt, der BGH wird das endgültige Urteil fällen.
Wir empfehlen das ausführliche Interview mit Dr. Walter Weber in der aktuellen Ausgabe Nr. 248 der Ketzerbriefe und den vorherigen Artikel zum Prozeß gegen Dr. Weber.