Ketzerbriefe 157/158 in Solidarität mit Roman Polanski: Zensurakt endgültig abgewehrt!
An die Autoren der bei uns als Kopie eingegangenen Protestbriefe verschickten wir folgenden Brief, der auch unsere Leser interessieren wird:
Liebe Freunde,
entschuldigt bitte, daß wir nicht jedem von Euch einzeln antworten können! Aber dieses wird Euch interessieren:
Der Versuch der deutschen Behörden (i.e. der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften«, einem Stinke-Erbe Hitlers und Adenauers), unsere Broschüre zur Würdigung Polanskis zu unterdrücken, ist jetzt endgültig abgewehrt worden; das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich nach fünf Jahren Wartezeit, Kosten und Kampf endlich den Tatsachen gebeugt und die unsinnigen Vorwürfe besagter »Prüfstelle« endgültig zurückgewiesen. (Für Kenner: es war die gleiche Instanz, die das in der Weimarer Republik schon einmal zugunsten von Wilhelm Reichs ausdrücklich für Jugendliche bestimmter Broschüre »Sexualerregung und Sexualbefriedigung« hatte tun müssen.) Dadurch kann unsere Broschüre in ganz Deutschland ohne behördliche Behinderungen verkauft werden (die aus der Monopolisierung des Buchhandels und seiner Verbandelung mit dem Staatsapparat resultierenden sind ein anderes Thema); Az. 19 A 1416/12.
EUER EINSATZ UND EURE AUFMERKSAMKEIT WAREN AUSSCHLAGGEBEND. Andernfalls hätte der Willkürakt nach menschlichem Ermessen nicht abgewehrt werden können, ebensowenig ohne unsere hartnäckige und opferbereite Verbreitung der Tatsachen über ihn. Aber noch mindestens fünftausend analoge Fälle dürften, im Dunkel schwärend, übrig sein – Fälle, in denen die Opfer schon dadurch von jedem Recht abgeschnitten waren, weil sie keinen Anwalt fanden, was auch für uns extrem mühsam und zufallsanfällig war (das ist ein Resultat der RAF-Prozesse, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung auch gleich den lästigen Rechtsstaat wegräumten). Außerdem fanden diese »im Dunkeln erwürgten« Opfer keinerlei Öffentlichkeit.
In der Sache war unser Fall von Anfang an klar: die attackierte Pro-Polanski-Broschüre enthält keinen einzigen Satz, der sexuell stimulieren könnte (der übliche Grund zur Verfolgung einer Schrift oder Illustration als »jugendgefährdend«), und schon gar nicht irgendein Plädoyer zugunsten echter Pädophilie (also sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern ohne Perversion des letzteren Wortes). Natürlich würden wir uns niemals für die Freigabe sexueller Kontakte einsetzen, an deren beidseitiger Freiwilligkeit vernünftige Zweifel angebracht sind wie bei Zwangsehen, Schwachsinnigen, abhängigen Untergebenen oder eben unwissenden, leicht täuschbaren Kindern. Das war den Heuchelbehörden natürlich auch klar.
Aber es war auch keineswegs ihr Grund gewesen, gegen unsere Polanski-Broschüre vorzugehen – in dieser war über kindliche (und, virtuell, jugendliche) Sexualität nicht mehr, sondern sogar noch viel weniger zu lesen als jeder seit über 100 Jahren anstandslos in Freuds »Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie« nachlesen kann; vielmehr störte unsere Broschüre die US-befohlene Gleichschaltung der Sexualgesetzgebung in den Vasallenstaaten (und sollte das auch, was nicht verboten ist), und mit Polanskis verspäteter bzw. wieder aufgewärmter Verfolgung sollte ein propaganda-psychologisch wirksames Exempel statuiert werden (und wird es weiterhin). Für Kenner: die spin doctors wollten (für ihre Auftraggeber natürlich) eine Medianverschiebung bewirken, wie die Universitätspsychologie diesen hochbedeutsamen Vorgang nennt, der für die Etablierung des Hexenwahns wie für Hitlers Judenverfolgung entscheidende Bedeutung hatte (um nur zwei besonders pfundige und bekannte Beispiele zu nennen) und den wir bei einer neuen Schweinerei an einer Randstelle zu stören »drohten«.
Zwar haben dank Eurer Zivilcourage und unserer Zähigkeit Uncle Sam’s Erfüllungsgehilfen diesmal keinen Endsieg erzielen können; aber Tausende und Abertausende stummer Opfer sind noch übrig, und es wird eine lange Arbeit sein, die neuen US-Protektorate in bürgerliche Rechtsstaaten zurückzuverwandeln, die von denkenden Bürgern statt glotzengelenkten Heloten bewohnt werden.
Mit voltairianischen GrüßenEva Heil
Zur Verfolgung von Kaitlyn Hunt
Weitere Informationen zur Verfolgung von Kaitlyn Hunt erhalten Sie auf der Buchmesse Rheinland-Pfalz 2014 auf dem Vortrag von:
Beate SkaléeDer Fall Kaitlyn Hunt – Leben in Uncle Sams SexualhölleFreitag 16.5.2014, 13:00 UhrAlte Lokhalle, Foyer BühneMombacher Str. 78-80, 55122 Mainz
Der Artikel von Beate Skalée »In Uncle Sam’s Sexualhölle – Neues im Fall Kaitlyn Hunt oder: So werden unschuldige Menschen zertreten, ganz wie bei den Hexenprozessen vor zwei und mehr Jahrhunderten« über den Leidensweg Kaitlyn Hunts und den Ausgang des Verfahrens ist erschienen in Ketzerbriefe 186.
Lesen Sie auch unseren Protestaufruf vom Juni 2013.
STOP THE HATE, FREE KATE!
Die heute 19jährige Abiturientin Kaitlyn Hunt ist derzeit vor einem Gericht in Florida angeklagt, weil sie als 17jährige eine beidseits gewünschte sexuelle Beziehung zu einer seinerzeit 14jährigen Mitschülerin aufnahm. Nach letzten Pressemeldungen wurde Ende Juli vom zuständigen Richter Robert Pegg die Gerichtsverhandlung gegen Kaitlyn Hunt auf unbestimmte Zeit verschoben.
Wir protestierten gegen dieses empörende Strafverfahren bereits in dem nachstehenden Brief vom 17. Juni, worauf eine Reihe unserer Website-Leser ihrerseits wertvolle persönliche Protestschreiben an Richter Pegg, Bezirksstaatsanwalt Colton und den Gouverneur von Florida richteten. In den USA haben sich bereits mehr als 300 000 Menschen in Internet-Petitionen (u. a. auf Facebook) mit Kaitlyn Hunt solidarisiert und die sofortige Einstellung ihrer Strafverfolgung verlangt. Wir rufen dazu auf, durch weitere Protestbriefe jedes Kalkül der Verfolger zu durchkreuzen, daß durch Verfahrensverschleppung die öffentliche Aufmerksamkeit ermüden und Kaitlyn Hunt dann im stillen abgeurteilt werden könnte. Jede einzelne weitere Proteststimme, besonders aus dem Ausland (das hat auch die mächtigste Regierung nicht gern!), ist darum eine wichtige Unterstützung.
Zum Hintergrund: Das barbarische US-Sexualstrafrecht kriminalisiert bekanntlich flächendeckend die Jugendsexualität und gibt damit den Staatsanwaltschaften eine Handhabe, einverständliche sexuelle Beziehungen unter Jugendlichen, oft auf eine private Denunziation hin, völlig willkürlich herauszugreifen und an diesen – zur Vergiftung und Versauung des Lebens und Lebensgefühls aller amerikanischen Jugendlichen – das entsetzliche Exempel einer Existenzvernichtung zu statuieren: So sind die sexuellen Zärtlichkeiten von Kaitlyn Hunt mit ihrer Schulfreundin als ein "Verbrechen" (felony) angeklagt, für das ihr bis zu 15 Jahre Gefängnis und anschließend der elektronische Pranger der öffentlichen sex offender registration drohen! Vorwand für die Strafverfolgung war mal wieder eine Strafanzeige von Eltern, nämlich derjenigen von Kaitlyns Freundin, die einen persönlichen Haß gegen diese Mädchenfreundschaft hegten. ähnliche Fälle sind in den USA inzwischen sehr häufig. Dabei wütet die Verfolgungsmaschinerie des US-Sexualstrafrechts gegen homosexuell ebenso wie heterosexuell aktive Jugendliche, von denen in den USA unzählige wegen ihrer völlig normalen und beidseits gewünschten Sexualbeziehungen jahrelang eingekerkert sind und anschließend als staatlich registrierte sex offenders für Jahrzehnte oder lebenslang stigmatisiert und gequält werden.
Protestbrief an Richter Robert L.Pegg
KB 157/158 endlich aus den Krallen der Zensur!
Laut Gerichtsbeschluß vom 29.06.2011 des Verwaltungsgerichts Köln ist »die Streichung der Zeitschrift ›KETZERBRIEFE - Flaschenpost für unangepaßte Gedanken‹, Ausgabe Nr. 157/158, erschienen im AHRIMAN-Verlag GmbH, Freiburg, aus Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren 22K 45/11 angeordnet«. Dies der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses, der die von einer anaeroben, doch fortlebenden Hitler/Adenauerbehörde erzwungene Indizierung unserer Zeitschrift rückgängig macht, diese also ab sofort wieder frei verkäuflich ist.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei allen Protestbriefschreibern hiermit noch einmal herzlich für die Unterstützung zu bedanken. Erst dadurch wurde den grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien wieder zur Geltung verholfen.Wer kein Knecht sein will, braucht Information!
Proteste gegen die Zensur der Ketzerbriefausgabe 157/158
Verwaltungsgericht KölnPostfach 10374450477 Köln Aktenzeichen nicht vergessen: AZ: 22 K 45/11(Bitte mit Kopie an uns)
Letzte Meldung: Ausgabe 157/158 der Ketzerbriefe weiterhin indiziert!
Am 2.12.2010 hat die deutsche Zensurbehörde, die »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien«, in einer Hinterzimmersitzung, gegen die der Dimitroff-Prozeß der Nazis ein Muster an Öffentlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellte, beschlossen, daß die Ausgabe 157/158 der KETZERBRIEFE weiterhin indiziert bleibt.
In der mündlichen Begründung entblödete sich die Vorsitzende nicht, auszuführen, unsere Aussage, daß sexuelle Kontakte ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen müssen, sei einseitig und somit jugendgefährdend. Das muß man sich gründlich auf der Hirnhaut zergehen lassen!
Wir werden ausführlicher berichten, sobald uns die schriftliche Begründung, die wir mit sehr mäßiger Spannung erwarten, vorliegt.
Zensur-Anschlag auf die Ketzerbriefe!
Mit diesem Schreiben informierte der AHRIMAN-Verlag unmittelbar nach der Zensur-Drohung weltweit seine Leser, Freunde und Sympathisanten: Am 30.3.2010 erreichte uns – per Einschreiben mit Rückschein – eine Zensur-Drohung der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien« in Bonn. Der Stein des Anstoßes: Die Nr. 157/158 unserer Zeitschrift KETZERBRIEFE, die »das schändliche Unrecht an Roman Polanski« thematisiert, über den neuesten Stand der äußerst erfolgreichen Solidaritätskampagne mit dem scheußlich mißhandelten und erpreßten Regisseur informiert, seine Verfolgung in Zusammenhang mit dem seit Jahren medial geschürten Kinderschänderwahn stellt und vor allem zahlreiche Leserzuschriften enthält, in denen offen über eigene sexuelle Erfahrungen als Kind und Jugendlicher und die Reaktionen der Erwachsenen darauf sowie über aktuelle Beobachtungen, die europaweit einheitlich auf US-Befehl durchgepeitschte Verschärfung des Sexualstrafrechts betreffend, berichtet wird.
Angstfrei und offen Fragen der Sexualität erörtern? Das darf nicht sein! So befanden jedenfalls einige Zwerg-InquisitorInnen der traditionell sozialdemokratisch regierten Stadt Bremerhaven, die den Antrag stellten, die besagte Nummer der Ketzerbriefe indie »Liste der jugendgefährdenden Medien« aufzunehmen. Dieser Antrag war an die Vorsitzende der »Bundesprüfstelle«, Frau Monssen-Engberding, gerichtet, die uns die ungewöhnlich knappe Frist von einer Woche setzte – wohlgemerkt: kurz vor denOsterfeiertagen! –, um »Einwendungen« gegen das geplante Zensur-Verfahren vorzubringen.
Die Adenauerei marschiert – aber diesmal europaweit!
Lesen Sie den Antrag der ZensorInnen sorgfältig und lassen Sie sich den von Fehlern strotzenden, verquasten Text, die mit orthographischen und logischen Fehlern verseuchte Syntax auf der Hirnhaut zergehen. Uns erinnerte der Stil an Sprenger und Institoris, die Dominikanerpfaffen und Verfasser des berüchtigten »Hexenhammers«, die zwar ebenfalls hundsmiserabel schrieben, dafür aber für die Ermordung Hunderttausender Menschen verantwortlich waren. Unlogik, sprachliche Unreinheit und Gewalt – vom Index librorum prohibitorum bis zur Existenzvernichtung oder zum Scheiterhaufen – bilden für Leute dieses Schlages eine Art heilige Dreifaltigkeit.
Hier der dumpfbäckige Antrag der nordischen Dunkelmänner und -frauen im Original (schon das Aktenzeichen klingt schön mittelalterlich: »51/94/Ketz«; wie das wohl im Spätmittelalter war? »Verfahren gegen Gretl Tennenberg wegen Zauberei und Teufelsbuhlschaft, Az. 49.651/16 Hex« vielleicht? – die Randkorrekturen und Bemerkungen stammen von uns), kommentarlos übersandt mit der Ankündigung des Verfahrens gegen uns, kurz und knapp, wie es sich gehört, eine territio verbalis (für Kenner) in klassischer Inquisitionsmanier:
Zum vollständigen Protestschreiben als PDF
Offener Brief zur Verhaftung von Roman Polanski
Mit Entsetzen und Abscheu haben wir von der Verhaftung des verdienstvollen Regisseurs und französisch-polnischen Staatsbürgers Roman Polanski durch Schweizer Behörden erfahren.
Will sich die Schweiz damit zum 51. Bundesstaat der USA andienern? Das ist einfach nur widerwärtig. Will die Schweiz sich zum Erfüllungsgehilfen eines Staates machen, von dem sie seit 20 Jahren erpreßt wird – die Stichworte „Nazigold“, „herrenlose Konten“ und „Abschaffung des Bankgeheimnisses“ mögen genügen – und der das Völkerrecht mit Füßen tritt? Glaubt die Schweiz im Ernst, mit dieser infamen Geiselnahme auch nur einen einzigen Franken bei der Washingtoner Räuberbande gutgeschrieben zu bekommen? Das ist einfach nur ekelhaft: die Festnahme Polanskis als Eintrittsgebühr, um auf dem globalen Polit-Strich der USA als Prostituierte zugelassen zu werden. Nach dem fiskalischen Ausverkauf ist dies die moralische Bankrotterklärung der Eidgenossenschaft. Der Respekt, der einmal einem demokratischen Gemeinwesen galt, weicht jetzt einem Würgreiz angesichts dieser Selbsterniedrigung. Der mißhandelte kleine Raoul entkam nur knapp der Hölle des US-Sexualstrafrechts, in die nun der betagte Roman Polanski unter tätiger Beihilfe der Schweiz geschickt werden soll. Damals war sie Opfer, jetzt ist sie Täter auf billigstem Zuhälter-Niveau. Man komme uns nicht mit Phrasen von „internationalen Rechtsvereinbarungen“ – auch das Strichgewerbe hat seine Regeln.
Als Kind mußte Roman Polanski mitansehen, wie die Nazis das Viertel der polnischen Stadt, in der er aufwuchs, einmauerten und in ein Ghetto verwandelten. Das Kind ist diesem Ghetto entkommen; als Greis wird er wieder dort hineingeschickt – ausgerechnet von der Schweiz, die einst – einst! – Zehntausenden von deutschen Juden das Leben gerettet hatte und jetzt an einem zufällig Überlebenden dieses grausame und widerwärtige Exempel statuiert.
Roman Polanski hat als Kunstschaffender die Menschheit bereichert. Mit seiner Festnahme haben sich die Schweizer Behörden nicht nur an seinem Genie vergangen: sie haben die Phantasie in den Schmutz getreten, Geist und Menschenwürde bespien. Calvins Sittenterror wird zu Recht verabscheut, aber er widerstand dem Papst; ein prinzipienloser Arschkriecher war er jedenfalls nie. Aber jetzt? „Wer hoch steht, sehe, daß er nicht tief falle.“