Aktuelle Prozeßnachrichten zu Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber
(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)
Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.
Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)
Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.
Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.
Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.
Wir fordern:
Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!
Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:
am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns): An den Präsidenten des Landgerichts Hamburg Herrn Bernd Lübbe Sievekingplatz 1 20355 Hamburg E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.
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Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird!
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!
Wir fordern nach wie vor:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"
[1] siehe dazu:· Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)· Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).
Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).
Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.
Nach wie vor fordern wir:Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«
*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245
Keine Schließung des Duke University Herbariums!
Vor wenigen Tagen erfuhren wir über einen Protestaufruf, daß die Duke University, eine der prestigeträchtigsten und reichsten Privatuniversitäten der USA, beschlossen hat, sein weltweit bekanntes Herbarium zu schließen und aufzugeben. Das Duke Herbarium wurde im Verlauf der letzten 100 Jahre von zahlreichen Wissenschaftlern in aufopferungsvoller Arbeit zusammengetragen, enthält ca. 850.000 Präparate und 2000 Holotypen an Gefäßpflanzen, Moosen, Flechten, Algen und Pilzen und hat damit eine weltweite Bedeutung als genetische Datenbank, insbesondere bei der anhaltenden Naturzerstörung durch die viel zu zahlreich wimmelnden Vertreter unserer eigenen Spezies. Es ist das zweitgrößte Herbarium einer Privatuniversität in den USA und wird von Wissenschaftlern in der ganzen Welt aus den verschiedenen Forschungsbereichen, von der Molekulargenetik bis zur Systematik, genutzt.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!
Nach uns vorliegenden Informationen wurden am 28. November 2023 der rumänische Yogalehrer Gregorian Bivolaru und mehrere Dutzend seiner Anhänger von 175 (!) Polizisten in ihren Anwesen nahe bei Paris und in Südfrankreich überfallen und in Gewahrsam genommen. Folgt man den Berichten der französischen Lügenpresse, dann wurden die vorgeblichen „Opfer“ – etwas über zwanzig – „befreit“, da sie angeblich „verschleppt“, „entführt“ und, man höre, „sexuell mißhandelt“ worden seien. Selbst „psychologische Manipulation“ soll es gegeben haben – so die Lügenpresse. Bei den Beschuldigten soll es sich – so abermals die Lügenpresse – um Führungspersönlichkeiten und Angehörige einer „tantrischen Sekte“ handeln – darunter kann man sich in der Regel nichts, also alles vorstellen. Entsprechend lauten die an die mittelalterlichen Hexenverfolgungen erinnernden Vorwürfe: Unzucht mit dem Leibhaftigen bei Orgienexzessen auf dem Blocksberg. Bezeichnenderweise konnten die angeblichen „Opfer“ zu keiner dieser abstrusen Beschuldigungen erpreßt werden, die Beschuldigten ohnehin nicht.
Wir erkennen in diesen skandalösen Vorgängen ein miserables Remake der Verfolgung von Bivolarus Religionsgemeinschaft in Rumänien im Jahre 2004 (siehe unsere Berichterstattung in den Ketzerbriefen Nr. 206, 200, 198, 181, 130, 128 wie auch unseren Protestaufruf vom März 2017 und unseren Kommentar vom Juli 2016 auf dieser Seite). Alle damals erhobenen Schmutzanwürfe haben sich – in teils jahrelang verschleppten Prozessen – als gegenstandslos erwiesen. Die einzigen Gesetzesbrüche wurden auch jetzt von den staatlichen Behörden, diesmal Frankreichs, begangen: Entführung, Erpressung, lügenhafte Falschbeschuldigung. Nachdem die angeblichen „Opfer“ sich nicht „kooperativ“ gezeigt hatten, wurden sie ohne die beschlagnahmten Telefone und Bargeld auf die Straße gesetzt. Nun ja, die Nazis hätten sie in „Schutzhaft“ behalten, wie jetzt die fälschlich Beschuldigten.
Die Erklärung der authentischen Menschen- und Bürgerrechte als unmittelbare Folge der Französischen Revolution bestanden im Kern in der Gewährung der Glaubensfreiheit, der religiösen Toleranz im Sinne des großen Voltaire; unmittelbare Konsequenz war die Judenemanzipation nach jahrhundertelanger Verfolgung und Demütigung, auch den Hugenotten durfte man nicht mehr straflos die Ohren abschneiden und sie öffentlich verbrennen. Diese Zustände sollen in der „Grande Nation", die sich vor über 100 Jahren zum säkularen Rechtsstaat erklärt hatte, offenkundig wieder Einzug halten. Die in der Verfassung des Landes festgeschriebenen Grundrechte sind keinen Eurocent wert, wenn sie nicht für alle gilt. Die kleinen Religionsgemeinschaften – seien es nun Scientologen, Sanyasins oder Yogaübende – sind der Prüfstein dafür.
Wir wissen, daß sich die europäischen Zöglinge der Soros/Rockefeller-Bande wie der französische Präsident um die originären Menschen- und Bürgerrechte einen feuchten Kehricht scheren. Wir kennen Herrn Macron seit der Protestbewegung der „Gelbwesten“ als Präsidenten der Gummigeschosse und Blendgranaten, als Präsident der ausgeschossenen Augen und abgerissenen Hände. Nun will er sich offensichtlich zum Großinquisitor mausern.
Wir wissen aber auch, daß nicht alle diesen widerwärtigen Grad an demonstrativer Verachtung der demokratischen Rechte und der Menschenwürde teilen. An diese ergeht unsere Aufforderung:
Protestieren Sie beim französischen Justizminister und fordern Sie die bedingungslose Einhaltung der Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie die französische Verfassung vorsieht!
Schluß mit der Verfolgung angeblicher „Sekten“, weg mit diesem Mittelalterdreck!
Sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!
Richten Sie Ihr Protestschreiben an: Ministre de la Justice Éric Dupond-Moretti 13 Place Vendôme F – 75042 Paris Cedex 01
Bitte mit einer Kopie Ihres Schreibens an uns!
Protestieren Sie gegen die Zerstörung der Sammlungen des Pariser Nationalmuseums für Naturgeschichte!
Die Belegschaft des französischen Nationalmuseums für Naturgeschichte in Paris (Muséum National d’Histoire Naturelle – MNHN) hat in einem dringenden Appell die internationale Öffentlichkeit zum Protest gegen die Zerstörung der wissenschaftlichen Sammlungen des Museums aufgerufen: Sauvons LES COLLECTIONS.
Wir haben die Petition auf deutsch übersetzt. Jeder wird verstehen, daß das staatlicherseits geplante Vorgehen einer langsamen Vernichtung des Nationalmuseums mit seinen wertvollen Sammlungen gleichkommt.
Unterstützen und verbreiten Sie die Petition! Schreiben Sie einen Protestbrief (bitte Kopie an uns) gegen die Zerstörung der Sammlungen an den französischen Präsidenten Macron!
Hier unser Protestbrief an Macron auf französisch Lettre de protestation Macron und deutsch Protestbrief Macron.
Kein Krieg gegen Rußland!
Unterzeichnen Sie den Neuen Krefelder Appell!
Nachdem die Sowjetunion 1990 von den USA totgerüstet worden war und "mit einem Winseln statt mit einem Knall" kapitulierte, haben die USA mit Unterstützung ihrer Vasallenstaaten und Söldnertruppen ihre Weltherrschaft zielstrebig und mit einer Blutspur von Millionen Opfern mit ihren Angriffsgriffen auf Jugoslawien, Irak, Libyen und Syrien ausgebaut. Fehlen noch Rußland und China.
Schon 1997 hatte Bill Clinton entgegen aller mündlichen Zusagen an Rußland die NATO-Osterweiterung bis an dessen Grenzen proklamiert, und so sind inzwischen alle Länder des ehemaligen Warschauer Pakts sowie viele einstige Sowjetrepubliken und die meisten Kleinstaatnachfolger des ehemaligen neutralen Jugoslawiens NATO-Mitglieder geworden. Seit Jahren wurde Rußland abermals Stück für Stück umzingelt, US- und NATO-Truppen an seinen Grenzen stationiert und großangelegte Manöver sowie militärische Provokationen abgehalten. Der Angriffskrieg stand bereits vor 5 Jahren unmittelbar bevor und wurde dann dank Donald Trump verhindert. Aber sofort nach Bidens illegaler, weil durch Wahlfälschung zustandegekommener Machtübernahme ertönte die Kriegspropaganda erneut, seit Monaten werden immer mehr US- und NATO-Truppen rund um Rußland stationiert, dauernde provokative Manöver mit Bombern und Kriegsschiffen, simulierten Bombenangriffen in 12 Meilen-Entfernung von der russischen Grenze durchgeführt. Die Ukraine wurde von den USA seit 2014 mit 2,4 Milliarden US-$ Militärhilfe ausgestattet, davon allein 2021 450 Millionen US-$, und so mit Kriegsmaterial inklusive US-"Trainings"truppen aufgerüstet – und jetzt soll Rußland der Aggressor sein, und man weiß schon jetzt!, wann es die Ukraine "angreifen" wird? Offenbar soll ein Krieg provoziert werden.
Die Kriegsgefahr nimmt von Tag zu Tag zu, und wenn es einen zweiten "Sender Gleiwitz" gibt, könnte ein atomarer Gegenschlag von russischer Seite zur Verstrahlung Europas führen – das würden die USA in Kauf nehmen, da waren sie noch nie zimperlich, zumal es sie selbst nicht treffen kann und wird.
Deshalb gibt es den
Neuen Krefelder Appell
Vor mehr als 40 Jahren richtete sich der "Krefelder Appell" an die damalige BRD-Regierung, um gegen die im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses durchgeführte Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen in Europa und für die Beendigung des atomaren Wettrüstens seitens der NATO zu protestieren; bis 1983 wurde dieser von mehr als 4 Millionen Bundesbürgern unterzeichnet. (Der damalige Appell war halbgar, weil er die Nennung der USA/NATO als Kriegstreiber vermied und die dämliche Parole "Abrüstung in Ost und West" vorbereitete; aber vier Millionen gegen die Stationierung der US-Erstschlagswaffen appellierende Westdeutsche waren Anlaß genug für die damals noch nicht so genannte Lügenpresse, aktiv zu werden). Im November 2021 wurde nun unter dem Motto "den Kriegstreibern in die Arme fallen" ein "Neuer Krefelder Appell" lanciert.
Dieser kann hier eingesehen und unterzeichnet werden.
Wir empfehlen hierzu auch: Peter Priskil, Der Kalte Krieg. Wie der Mono-Imperialismus in die Welt kam und Monika Zorn, Biden bedeutet: Krieg gegen Rußland, in KETZERBRIEFE Nr. 229
Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!
Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:
Art. 5 Abs.1 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:
1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."
2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:
„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.
Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.
Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."
Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)
„... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)
Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:
„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“
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Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.
Nordstream 2 statt Gasumlage
Zur Online-Petition der Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau-Roßlau
Wir unterstützen die Petition der Kreishandwerkerschaft!
Siehe auch unser bundesweit verteiltes Flugblatt »Mal zur Kenntnis nehmen...« vom August 2022.
Kurz-Nachrichten aus Frankreich
Die 8 Angeklagten der Bordeaux-Gruppe, die 2019 in vier Rathäusern (im Departement Gironde), Macron-Portraits abgehängt hatten und zu Geldstrafen zwischen 250 und 600 Euro verurteilt worden waren (s. Ketzerbriefe 229), sind vom Berufungsgericht Toulouse freigesprochen worden – dies nach 4 durchgestandenen Gerichtsprozessen. Ihr Mut und Durchhaltevermögen hat auch ein bißchen angesteckt:
Nach Macrons ausfälligen verbalen Attacken gegen die Nichtgeimpften hat der Bürgermeister von Lavaurette (im Departement Tarn-et-Garonne), Nils Passedat, ein Macron-Portrait durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie künstlerische Reproduktionen von »La Marseillaise« und »Marianne« ersetzt – solche Volksrepräsentanten wünscht man sich!
Zeitung ›L'Opinion Indépendante‹ 06/04/2022
Unter Anspielung auf eine zynische Äußerung Macrons (während der Einweihung eines Startup-Unternehmen-Campus, der Station F in Paris am 29. Juni 2017: »diejenigen, die Nichts sind«) veröffentlichte der mutige Bürgermeister am 6. April 2022 einen Brief mit dem Titel: »Offener Brief von denen, die Nichts sind, an Emmanuel Macron« um »allen eine Stimme zu geben, die sich in diesen fünf Jahren der Macron-Präsidentschaft in ihrer Staatsbürgerschaft beleidigt gefühlt haben, bevor sie dazu aufriefen, ihn … nicht zu wählen«.
Man würde sich wünschen, daß des Bürgermeisters entschlossene Haltung seinen wankelmütigen Mitbürgern Mut macht, immerhin zeitigten die französischen Parlamentswahlen bessere Ergebnisse als vergleichbare deutsche: besser für alle Nicht-Superreichen. Siehe den Artikel in der Nummer 233 der Ketzerbriefe: »Besser als in Deutschland: Fast die Hälfte der Franzosen will keine Scheiße mehr fressen!«
Weitere Gerichtsprozesse sind noch anhängig.
Am 18. Mai 2022 hat der Kassationsgerichtshofs (des höchsten Gerichts Frankreichs) aber leider die Verurteilung durch die Berufungsgerichte gegen 12 Macron-Abhänger aus Valence, Straßburg und Paris bestätigt. Diese sind somit rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 200 und 500 Euro, teils auf Bewährung, verurteilt. Sie wollen sich gegen dieses Unrechtsurteil nun wehren und ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen: schließlich sei die Meinungsfreiheit ein Recht, das von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Mal sehen... Aber vielleicht haben sie aufgrund des Ausgangs der französischen Parlamentswahlen dort ja wirklich eine (wenn auch nur kleine) Chance auf ein gerechtes Urteil, also Freispruch.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg!
Raif Badawi endlich aus saudischem Foltergefängnis entlassen!
Nach 10 Jahren Haft und einer unbekannten Anzahl von Peitschenhieben wurde nun endlich am 12.3.2022 der saudische Blogger Raif Badawi aus der Haft entlassen. Sein einziges »Verbrechen« war sein öffentliches Auftreten für Säkularismus, Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Demokratie gewesen, wofür er 2014 zu einer 10jährigen Haftstrafe, umgerechnet 238.000,-€ Geldstrafe sowie unüberlebbaren 1000 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nachdem er an den ersten 50 öffentlich erteilten Peitschenhieben beinahe gestorben wäre, wurden die weiteren vorläufig ausgesetzt, allerdings war es bislang nicht zu erfahren, wie viele Hiebe er hinter verschlossenen Gefängnismauern in den langen Jahren doch noch zu erleiden hatte und wie sein Gesundheitszustand insgesamt ist. Darüber hinaus ist er mit einem 10jährigen Reise- und Publikationsverbot belegt worden, das bislang keineswegs aufgehoben ist und auch schon gar nicht wird, solange er nicht die für ihn unaufbringbare Summe von 238.000,-€ zahlen kann. Er kann also keineswegs zu seiner Frau und Kindern nach Kanada auswandern, sondern ist nach wie vor Gefangener eines der menschenverachtendsten Regimes der Welt, in dem religiöser Terror, ekelhafteste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie Genitalverstümmelung Alltag sind. Trotz zahlreicher internationaler Proteste wurde ihm kein einziger demütigender, mörderischer Hafttag erlassen.
Tja, solch vorbildliche Handelspartner sind ganz nach dem Geschmack unserer kriegsgeilen Politiker jeder Couleur, der Gaskauf von handabhackenden Stinkemonarchen ist offenbar »politisch korrekter« respektive gewünschter als das Einhalten der Verträge mit dem sich gegen die NATO-Umzingelung wehrenden Rußland. Der Energieminister von Katar, al-Kaabi, konnte sich übrigens über die naive Milchmädchenrechnung unseres vor den USA kriechenden, ihr »dienen wollenden« Habeck bei dessen Anfrage nach Gasverkäufen zum Ersatz des russischen Erdgases nicht genug beömmeln. So führte er aus, daß das alles doch nur ein PR-Trick sei, um der Bevölkerung vorzugaukeln, daß man Sanktionen gegen Rußland problemlos verkraften könne (unter anderem ist das gesamte Gas aus Katar bis 2026 durch anderweitige, bereits bestehende Lieferverträge gebunden): »Zu sagen, ich kann heute auf Rußland verzichten und zu behaupten, Katar oder andere könnten das ersetzen, ist lächerlich. Das ist Blödsinn. Das wird nicht passieren.« Was für verächtliche Figuren zahlen wir doch mit unseren Steuergeldern!
Justizverfolgung französischer Demonstranten aus dem Gelbwesten-Umfeld
Fordern Sie Freispruch für 18 Angeklagte, denen jetzt vor dem höchsten Gericht Frankreichs (Kassationshof) der Prozeß gemacht wird, weil sie Portraits von Macron abgehängt haben!
Rückblick: 2019/2020 hatten etwa 1100 Personen in 151 französischen Rathäusern die Portraits von Macron abgehängt. Es folgten drastische polizeiliche und juristische Repressionen, um diese Proteste schnell zu ersticken:
86 Durchsuchungen einschließlich Haussuchungen, 242 Verhöre, insgesamt 1467 Stunden Untersuchungshaft, juristische Verfahren gegen 83 Personen, angeklagt wegen »gemeinschaftlichen Raubes«, auch erschwerend »gemeinschaftlichen Raubes unter Anwendung von List«, teils auch »Verweigerung der DNA-Entnahme«. Diese Verfahren endeten oft mit Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro, meist auf Bewährung. Es kam auch zu einer Reihe positiver Entscheidungen: Im Namen der Meinungsfreiheit oder Berufung auf Notstandsnotwendigkeit gab es Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung einlegte. Aufgrund des Betreibens eines Abgeordneten der Regierungspartei LREM, Jean-Pierre Pont, mußte zudem der erste Richter, der es gewagt hatte, einen Freispruch auszusprechen, ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen – glücklicherweise wurde dieser Richter (am Strafgericht Lyon) vom Vorwurf der Rechtsbeugung entlastet.
(https://www.lci.fr/planete/amendes-fermes-et-avec-sursis-pour-des-decrocheurs-de-portraits-d-emmanuel-macronjassans-riottier-ain-anv-cop-21-2123959.html)
Gegenwärtig laufen die Verfahren gegen 18 Aktivisten (Gruppen aus dem Umfeld der Gelbwesten), die 2019/2020 in Rathäusern Frankreichs, ohne Gewalt anzuwenden, Macrons Konterfei abgehängt haben, um u.a. auf die sozialen Ungerechtigkeiten und die von der Regierung betriebene Massenverelendung aufmerksam zu machen.
Letzte Meldung im Fall Mila
Am 7. Juli 2021 wurde das Urteil gegen 11 der 13 angeklagten Täter, die Mila mit Morddrohungen und Haßkommentaren verfolgt hatten (siehe KB 220 und 226), nach einem durchdesignten Schandprozeß verkündet. Die lächerlichen Strafen sind, ganz wie in Deutschland auch, wie geplant eine einzige Ermutigung ihrer Verfolger und nehmen den Islam aus dem Schußfeld. Und siehe da, der erste der »Verurteilten« greift sie im Internet schon wieder an. Die Täter feixen, und das Opfer ist bedauerlicherweise dem enormen Druck und sicher auch dem Köder der medialen Öffentlichkeit erlegen. Erstmals nach eineinhalb Jahren eisernen Schweigens berichten auch alle großen Massenmedien hierzulande darüber, allerdings wie zu erwarten völlig verlogen und irreführend.
Nachtrag: Einen ausführlichen Prozeßbericht haben wir in den Ketzerbriefen 229 (Oktober/November 2021) veröffentlicht. Wir waren als Prozeßbeobachter anwesend.