Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
25. Mai 2026

Die Rachejustiz gegen Ärzte geht ungebremst weiter!

Aufruf zur Demonstration für Dr. Bianca Witzschel

„Heute ist ein schwarzer Tag für mich und meine Existenz“, so leitete am 16. Februar 2021 der noch sichtlich mitgenommene Hamburger Allgemeinmediziner, Dr. Marc Fiddike, seinen Bericht über den polizeilichen Überfall ein. Früh morgens hatte es Sturm geklingelt und gegen seine Wohnungstür gehämmert, dann stürmten 8 bewaffnete Polizisten in seine Privatwohnung, trampelten mit ihren dreckigen Schneematsch-Stiefeln auf seinen Teppichen herum und, während einer von ihnen dem verstörten Dr. Fiddike wie ein Bodyguard nicht von der Seite wich, durchsuchten sie 2 Stunden lang seine Privaträume bis in den hintersten Winkel. 15 private elektronische Geräte wurden beschlagnahmt, darunter auch alte und lange nicht mehr benutzte Laptops und PCs, außerdem seine beiden Handys. Dann wurde sein Auto durchsucht und anschließend mußte er mit in seine Praxis fahren, wo ein zweiter Polizeitrupp wartete, seine Praxisräume durchsuchte und, nach längeren Verhandlungen, die gesamten, digitalen Patientenakten „nur“ kopierte und nicht beschlagnahmte. Ein Zeuge spricht von ca. 12 Polizeiautos und 30 Polizisten vor Dr. Fiddikes Praxis. Vorwand für diese brachiale Polizeiaktion: 3 „falsche“ Maskenatteste! Glücklicherweise konnte Dr. Fiddike seinen Anwalt informieren, der ihm zur Seite stand, und spontan entwickelte sich vor der Praxis eine kleine Protestaktion mit ca. 50 Personen.

Seinem Kollegen, dem Onkologen Dr. Walter Weber, erging es nicht besser. Bei ihm klingelten zur gleichen Stunde früh um 8:00 Uhr 2 Damen, die um ein „Gespräch“ baten. Ihnen folgten 12-15 Polizisten, die zwar in zivil, aber bewaffnet und mit schußsicheren Westen auftraten und seine Privat- und Praxisräume durchsuchten. Sämtliche onkologischen Patientenakten, sein Handy und sein Laptop wurden beschlagnahmt. 
Über die Verfolgung und den Prozeß gegen Dr. Walter Weber haben wir in Ketzerbriefe Nr. 248 und hier auf dieser Seite ausführlich berichtet. Das Urteil des Hamburger Landgerichts vom Dezember 2024 zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie Übernahme der Verfahrenskosten wurde inzwischen durch den BGH bestätigt. Dr. Weber ist nun juristisch auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nun wurde im April 2026 Dr. Mark Fiddike, 61 Jahre alt, als nächster Hamburger Arzt vor die Schranken des dortigen Landgerichtes gezerrt. Ihm wird vorgeworfen, nach § 278 StGB 117 unrichtige Gesundheitszeugnisse – Maskenatteste – im Zeitraum zwischen dem 8. Mai 2020 und dem 21. Februar 2021 ausgestellt zu haben. Dem vorausgegangen waren die oben geschilderten Hausdurchsuchungen mit martialisch ausgerüstetem Polizeiaufgebot, zeitgleich bei Dr. Weber. Beide Ärzte sind Gründungsmitglieder der „Ärzte für Aufklärung“, und beide traten bei verschiedenen Demonstrationen als Sprecher auf, deshalb auch in beiden Fällen die gleiche unnachgiebige Verfolgung. Die Klageschrift datiert vom 1. September 2022, zugelassen wurde sie am 16. März 2026. Den quälend langen Zeitraum dazwischen nutzte die Staatsgewalt, um die Patienten von Dr. Fiddike wegen der „Anstiftung zur Ausstellung eines falschen ärztlichen Zeugnisses“ zu verfolgen und zu verurteilen.

Bereits am ersten Prozeßtag teilte der Staatsanwalt mit, daß man sich im Strafmaß an der Verurteilung von Dr. Weber – 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung – orientieren werde und ein Berufsverbot, also Entzug der Approbation, die ab einem Strafmaß von 2 Jahren droht, eher nicht im Raum stehe. Dr. Fiddike hat in der Mehrzahl der Fälle Maskenatteste für Kinder ausgestellt. Nur zur Erinnerung: Kinder waren – im Gegensatz zur „Spanischen Grippe“ – vom Corona-Virus in seinen verschiedenen Varianten kaum bedroht, alle Maßnahmen gegen sie – Lappenzwang auch im Sportunterricht und Pausenhof, Frieren in der Schule wegen Lüftungswahn, die Hölle der Vereinzelung und des „home-schoolings“ waren reine und ausschließliche Schikanen mit schweren schädlichen Folgen für die kindliche Psyche. Man vergesse auch nie die überfallenden Kindergeburtstage!

Am ersten Prozeßtag wurde bereits klar, daß beide Seiten keinen Prozeß im Ausmaß des Weber-Prozesses wünschten – damals 27 Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen. Zu Beginn des zweiten Prozeßtages erklärte Dr. Fiddike, er wolle sich zu jedem Fall einzeln äußern, insbesondere um den Sachverhalt im speziellen zu klären, da 95% der Patienten in seiner Praxis vorstellig gewesen seien. Der Richter wie auch der Staatsanwalt setzten aber auf ein baldiges Ende des Prozesses durch ein „Geständnis“ des Angeklagten, denn er habe schließlich gegen geltendes Recht und gegen ärztliche Normen verstoßen.

Hier noch einmal zur Klarstellung: Im Rahmen der Telemedizin, die insbesondere während der Coronerei massiv gefördert, ja, geradezu gefordert wurde, um die ach so gefährlichen Kontakte zu Patienten zu vermeiden, ist bis heute eine Krankschreibung – das häufigste Attest, das von Ärzten ausgestellt wird – aufgrund eines Telefongespräches oder eines Video-Calls möglich. Welchen Stellenwert der Maskenzwang hatte, kann man daran ermessen, daß bis dato kein Arzt aufgrund einer telefonischen oder telemedizinischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) vor Gericht gezerrt wurde, ganz im Gegensatz zu einem Maskenattest.

Dr. Fiddike handelte gemäß der Berufsordnung für Ärzte nach „bestem Wissen und der ärztlichen Überzeugung“ und hatte nur das Wohl seiner Patienten im Blickfeld. Er gab schon am ersten Prozeßtag zu Protokoll, daß bereits Studien vor 2020 gezeigt hätten, daß die Maske keinen Effekt bezüglich der Eindämmung von Viren habe, wie alle folgenden Studien dies auch eindrücklich belegten.

Hauptvorwurf der Anklage ist die „fehlende körperliche Untersuchung" vor Ausstellung des Attestes. Die körperliche Untersuchung als Voraussetzung für die Erstellung eines „rechtmäßigen“ Attestes, wurde erstmals im Weber-Prozeß in einem staatlich genehmen Gefälligkeits-Gutachten der Hamburger Gerichtsmedizin gefordert, auf das sich der Staatsanwalt immer wieder bezieht. Obszön das zweierlei Maß: man denke noch einmal an die Videosprechstunden und telephonischen Krankmeldungen.

Das mangelnde Interesse der Öffentlichkeit ist sehr drückend (und auch undankbar!), genauso wie der Umgang von Strafkammer und Staatsanwalt mit dem „Angeklagten“. Als Zuschauer hat man ständig das quälende Gefühl, im falschen Film zu sein und einem Kunstfehlerprozeß beizuwohnen, wobei der politische Aspekt der Rachejustiz völlig außen vor bleibt. Der Richter kommt als sehr jugendlich wirkender scheinbarer Softie mit verständnisvoller Stimme daher (der das Urteil wahrscheinlich schon in der Schublade hat), der ebenfalls jugendlich wirkende Staatsanwalt hat das Auftreten eines Hipsters auf dem Weg zum nächsten veganen Hafermilch-Latte Macchiato – allerdings behandelt er Dr. Fiddike teilweise dermaßen unverschämt, daß man als Zuhörer Schwierigkeiten hat, die Fassung zu bewahren: „So geht das nicht Dr. Fiddike, so kommen wir nicht weiter... Jetzt lügen Sie … Das ist jetzt ein Geständnis... das können wir uns hier sparen, das ist Zeitverschwendung...wir können uns diese ganze Befragung sparen, das ist einfach gelogen...“. Man fragt sich, ob er sich das auch bei den echten Verbrechern von der Reeperbahn erlaubt!

Aber auch der jugendlich-“sympathisch“ auftretende Richter ist knallhart und wird manchmal laut und unwirsch: „Wenn Sie zugeben, daß Sie Atteste pauschal erstellt haben, wird sich das strafmildernd auswirken. Dann ist es nur Betrug“ – nachdem Dr. Fiddike in erschöpfender Weise jeden einzelnen Patienten mit seinen entsprechenden Beschwerden durchgegangen ist. Dann fährt der Richter wieder mit seiner verständnisvollen Tour fort: „Ich fand das ja auch falsch damals mit den Masken für die Kinder. Aber Sie würden sich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn Sie zugeben, keine Untersuchungen durchgeführt zu haben“. Darauf Dr. Fiddike: „Wie soll ich überprüfen, was mit den Patienten unter der Maske passiert?“. (Die Folgen des Maskenzwangs hatte er vorher in extenso ausgeführt: Atemnot, Übelkeit, Schwindel, Panikattacken, Ohnmachtsanfälle). Darauf wieder Richter Verständnisvoll: „Sie müssen sich nicht schämen, keine Untersuchung durchgeführt zu haben“ - wie gesagt, es ist als Zuhörer noch schwerer ertragbar und quälender als der Dr.-Weber-Prozeß!

Ein zusätzlicher Termin wurde bereits anberaumt – mal schauen, wann endlich das Urteil aus der Schublade gezogen wird. Ohne fehlende öffentliche Aufmerksamkeit werden die aufrechten Ärzte – aber auch deren Patienten! - im dunkeln gedemütigt und juristisch erledigt.

Der Prozeß in Hamburg gegen Dr. Marc Fiddike geht weiter! Wir werden weiter berichten.

Nächster Prozeßtermin:
9. Juni 2026 von 13.00 bis 16 Uhr
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

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Freiheit für Dr. Bianca Witzschel, die Märtyrerin der fdGO!

Am Freitag, den 29. Mai 2026, findet um 18:00 Uhr vor der JVA Chemnitz, Thalheimer Strasse 29 in Chemnitz, eine Protestdemonstration gegen die zweite Inhaftierung von Frau Dr. Witzschel statt. Erscheinen Sie zahlreich und unterstützen Sie die mutige und unbeugsame Ärztin, Dr. Bianca Witzschel, mit ihrer Solidarität. 

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