In eigener Sache:
Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück: grüngestrichene Vernichtung aller Kleinverlage gerade noch einmal gnädigst zurückgeschraubt
Am 29. Juni 2023 trat die „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte", kurz EUDR (EU Deforestation Regulation), in Kraft und sollte bereits ab 30. Dezember 2024 zur Anwendung kommen. Der Geltungsbeginn wurde dann Ende 2024 und Ende 2025 jeweils um ein Jahr verschoben, so daß nun der 30.12.2026 als Anwendungsstart feststeht. Ziel dieser Verordnung sei, so preist die EU, „einen Beitrag zur Minimierung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung“ leisten zu wollen, allerdings erwartungs- und erfüllungsgemäß nicht durch eine – wenn schon Verordnung – durchgreifende, die die Behinderung der Geburtenkontrolle unter Strafe stellt, sondern dadurch, daß sie Unternehmen als Schuldige brandmarkt, die Rohstoffe und Folgeprodukte von Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Holz und Rind auf den europäischen Markt bringen. Kann künftig nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß es vom Holzeinschlag bis zum Endprodukt („entlang der gesamten Lieferkette") zu keinerlei Waldschädigungen und Umwandlungen in landwirtschaftliche Flächen kam, drohen hohe Geldstrafen und die Vernichtung der geächteten Produkte.
Welche Erzeugnisse im einzelnen im Visier der Verordnung stehen, wird als „Anhang 1“ in Form einer schwarzen Liste veröffentlicht. Sie reicht – um nur einige zu nennen - von lebenden Rindern, Rindfleisch (frisch oder gefroren), Leder, Kakaopulver, Schokolade, Palmöl, Glycerin, Luftreifen aus Kautschuk (runderneuert oder gebraucht), Sojabohnen, Brennholz, Holzkohle, Holz für Spazierstöcke, Werkzeuggriffe, Parkett, Paletten, bis zu Papiererzeugnissen in Haushalt und Krankenhaus (Toilettenpapier, Hygienetücher, …), Tapeten, Verpackungsmittel aus Papier und Pappe, Schreib- und Druckpapiere. Im Dezember 2025 wurde die Gruppe „Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse“ aus der Liste gestrichen, bis dahin war auch die Druck- und Verlagsbranche zweieinhalb lange Jahre nervenzehrender Existenzbedrohung ausgesetzt. Konkret verlangt das EU-Verordnungsdiktat, für dessen Einhaltung und Kontrolle in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig ist, von den betroffenen Betrieben die Abgabe einer sogenannten „Sorgfaltserklärung“, in der sie nicht nur für ihre Erzeugnisse, sondern für die ganze Lieferkette (!) den Nachweis erbringen müssen, daß diese
1. „entwaldungsfrei“ sind und
2. nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden.
Wobei „entwaldungsfrei“ nach dem Willen der Wortdesigner heißen soll: „daß die Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Im Fall von Holz (und Holzerzeugnissen) gilt, daß es in einem Wald geschlagen wurde, in dem es seit dem 31. Dezember 2020 keine Waldschädigung gab" (1). – Demzufolge kann z. B. Papier nur in Umlauf gebracht werden, wenn es „entwaldungsfrei“ hergestellt wurde, was nicht weniger bekloppt ist, als der Schrei nach „CO2-freien" Stadtteilen und stinkt, wie „nachhaltig" und "klimaneutral", nach Verzicht.
“Bis heute sind unsere Supermarktregale allzu oft mit Produkten gefüllt, die mit der Asche abgebrannter Regenwälder und unwiederbringlich zerstörter Ökosysteme bedeckt sind und die Lebensgrundlage indigener Völker vernichtet haben. Allzu oft geschah das, ohne dass die Verbraucher davon wussten. Ich bin erleichtert, dass die europäischen Verbraucher nun sicher sein können, dass sie nicht mehr unwissentlich die Abholzung von Wäldern begünstigen, wenn sie ihre Tafel Schokolade essen oder einen wohlverdienten Kaffee genießen. Das neue Gesetz ist nicht nur überaus bedeutsam für unseren Kampf gegen den Klimawandel und den Artenschwund, …" (so der Berichterstatter des EU-Parlaments Christophe Hansen von der EVP, Luxemburg, in der Pressemitteilung vom 19.04.2023).
Die Leier ist immer dieselbe, aber die Erde wird dadurch nicht aufblasbar, und stehen durch den Bevölkerungsdruck nicht genügend Flächen für den Anbau von zu Luxus stilisierten Produkten zur Verfügung, bleibt für die Mehrheit der Menschheit halt nur noch Insektenfraß – oder Glotze, da man Bücher nun mal nicht essen kann. Dennoch, alle Verzichtsbereitschaft nutzt nichts, wenn die Bevölkerung trotzdem ungehindert weiter wächst und die letzten Ressourcen raubt, und so wird auch das wundersam nachwachsende Holz knapp. Statt menschenfreundlicher Bevölkerungsschrumpfung beschleunigen die vorteilsnehmenden Nutznießer der Verelendung lieber die Schrumpfung des Angebots und der Anbieter, indem letztere in ihrer „Sorgfaltserklärung" u. a. detailgetreu die geographische Lage aller Bäume anzugeben haben, deren Holz in ihren Produkten verarbeitet wurde (oder wo die Ölpalme stand, das Rind das Gras gefressen hat ...) – man merkt, hier sind ausgebuffte Strategen am Werk. Kann diese Hürde wider Erwarten genommen werden, ist im Anschluß daran eine zusätzliche Bewertung vorzunehmen, ob Risiken bestehen, daß die Erzeugnisse nicht verordnungskonform sein könnten. Falls Risiken bestehen, daß „die Lieferkette“ (keineswegs „nur“ das Produkt!) nicht astrein ist, müssen Maßnahmen zur Risikominderung getroffen werden. Erst dann, aber erst dann, wenn wirklich kein Risiko mehr „besteht“, darf „die Sorgfaltserklärung“ an das steuergeldfressende, eigens dafür geschaffene EU-Informationssystem elektronisch übermittelt werden und man erhält, wenn es nicht gerade an Strom mangelt, die hochheilige EUDR-Referenznummer – aber Gnade Gott, es stimmt etwas nicht!
„Je größer das Risiko, desto mehr Kontrollen gibt es – ... Die zuständigen EU-Behörden haben Zugang zu Informationen, die die Unternehmen zur Verfügung stellen, z.B. zu den geographischen Koordinaten, und überprüfen mithilfe von Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen, woher die Erzeugnisse stammen. Die Sanktionen für Verstöße müssen verhältnismäßig und abschreckend sein, und die höchste Geldstrafe muss mindestens 4 % des gesamten Jahresumsatzes des verstoßenden Unternehmens oder Händlers in der EU betragen.“ (2) (Die Festlegung des tatsächlichen Strafmaßes liegt bei den einzelnen Ländern.)
Nach den Ausführungen dürfte längst klar geworden sein, daß die betroffenen Unternehmen, selbst bei genügend Mitteln für teure „Compliance"-Maßnahmen, bei Abgabe der „Sorgfaltserklärung“ mit einem Bein im Knast stehen und der verbleibende „kleinere und mittlere“ Rest von vornherein auf der Strecke bleiben muß. Betroffen davon waren, solange Bücher und Zeitschriften auf dem Index standen, gleichfalls alle an der Herstellung und dem Vertrieb von Büchern und Zeitschriften beteiligten Betriebe – Holzlieferanten, Zellstoffhersteller, Papierhersteller, Papierlieferanten, Drucker, Verlage, Buchhändler. Für jeden in der Reihe, mit Ausnahme der großen Verlage, die durch Verflechtungen mit Papierproduzenten Exklusivrechte besitzen (!), war der Weg in den Ruin vorgezeichnet, und diese Schlinge würgte selbstredend auch den Hals des AHRIMAN-Verlages und seine Publikationen, einschließlich unserer Ketzerbriefe. Ab Herbst 2024 teilten die ersten Buchgroßhändler den Verlagen pflichtgemäß mit, daß ohne „EUDR-konformen Nachweis“ ab 30.12.2024 keine Buchabnahme mehr möglich sei. Zum Hohn gab es zwar für sogenannte „KMU“ (kleine und mittlere Unternehmen) als „Erleichterungen“ betitelte Ankündigungen: eine elektronische Anbindung an das EU-System werde nicht verlangt, die EUDR-Referenznummer könne vom Vorlieferanten übernommen und weitergegeben werden, gegenüber „nicht-KMUs“ würde ein Gnadenaufschub von 6 Monaten gewährt, etc. –, aber der EU-Leitfaden ließ großzügig offen, wie beispielsweise ein „KMU“ als erstes Glied in der Lieferkette ohne eine "elektronische Anbindung“ an die überlebenswichtige Referenznummer herankommen soll, oder wie der „KMU-Nachweis“ gegenüber den Großhändlern erbracht werden kann. Nach anhaltender Bewegungsstarre kam dann im Oktober 2024 eine leichte Regung in das EU-Reptil, indem sowohl Rat als auch Parlament kundtaten, die „Bedenken der Wirtschaftsbeteiligten“ erhört zu haben und, um „Rechtssicherheit und Berechenbarkeit“ (ihrer eigenen Verordnungsvorschriften wohlgemerkt) zu schaffen, die Anwendung der Verordnung – im Dringlichkeitsverfahren! – um ein Jahr verschieben zu wollen (3). „Dringlich“ wurde kurz vor knapp am 23.12.2024 im Amtsblatt der EU bekanntgegeben, daß die Unternehmen ein Jahr Galgenfrist erhalten – und weiter im Netz der Verordnungswillkür zappeln dürfen.
Die gleiche Schmierenkomödie wiederholte sich taggenau ein Jahr später. Nach ätzend langem hin und her wurde im Amtsblatt vom 23.12.2025 gnädigst der immer wieder in Aussicht gestellte Happen der Verschiebung bekannt gegeben – jedoch mit einer entscheidenden Wendung für Verlage und die Druckbranche: Bücher, Zeitschriften und Druckerzeugnisse wurden ersatzlos von der schwarzen Liste gestrichen. Dies sorgte, nachdem es schwarz auf weiß zu lesen war, selbstverständlich auch beim AHRIMAN-Verlag und uns für entsprechende Erleichterung, was nach jahrelang drohender Existenzvernichtung kein Wunder war, aber freuen darüber konnten wir uns nicht – ganz im Gegenteil zum Börsenverein, der sogleich ein Loblied auf „die Pressefreiheit und den Medienpluralismus“ anstimmte, für welche der „Gesetzgeber“ sein Herz entdeckt habe (4), freilich in der sicheren Gewißheit, daß diese so verlogen ist wie sein eigener „Kampf“ für die Meinungsfreiheit ("gegen Rechtsruck, für Demokratie“), der in der Verfolgung der letzten kleinen, unabhängigen und der Gleichschaltung weniger erliegenden Verlage besteht, über die wir oft zu berichten gezwungen waren (5).
Eine andere Geschichte, weshalb die Bücher ausgenommen wurden, erzählt uns die erste Vizepräsidentin des EU-Parlaments:
„Die Verordnung sollte Entwaldung bei globalen Rohstoffen eindämmen, wäre in ihrer damaligen Fassung aber in Bereiche vorgedrungen, die mit dieser Zielsetzung kaum verbunden sind – darunter die gesamte Buch- und Pressebranche. ... Für Verlage, Kioske und den wissenschaftlichen Buchhandel hätte das erhebliche Konsequenzen gehabt. ... Die spätere Aufnahme von Printprodukten war daher fachlich nicht begründet und erfolgte ohne Folgenabschätzung. … Für den Printsektor wäre dieses System nicht handhabbar gewesen. Millionen bereits gedruckter Bücher aus Drittstaaten hätten nicht mehr eingeführt werden können, weil die dafür erforderlichen Nachweise rückwirkend nicht erbracht werden können.“ (6)
„Fachlich nicht begründet und ohne Folgenabschätzung“ – so spricht die Made im Steuerspeck! Die Folgen ihrer „späten Einsicht“ tragen die abgewatschten Opfer: die sitzen jetzt nämlich auf den Kosten für Schulungen, die zu absolvieren waren, für Software und Schnittstellen, die angepaßt werden mußten, für Supportverträge, die längerfristig laufen etc. und können sich bei jeder fälligen Ratenzahlung bei der Made bedanken. Was an ihrer Aussage stimmt, ist, daß Bücher und Zeitschriften, die nicht EU-gemäß gedruckt würden (nicht nur rückwirkend), in Europa nicht mehr verkauft bzw. erworben werden könnten und im internationalen Informationsaustausch Lücken sichtbar werden und Fragen aufkommen ließen. Dieser Stolperstein mußte entfernt werden, sehr schade für die Feinde der Meinungsfreiheit, denn der Holzknebel hätte sich äußerst elegant und ohne häßlich daherkommende Zensurmaßnahmen dazu geeignet, die letzten nicht staatslinientreuen Verlage zu ruinieren. Vielleicht hat auch der Erfolg der Hallenser Buchmesse, die dank dem Mut der Buchhändlerin Susanne Dagen sowie der Resistenz der örtlichen Bevölkerung gegen wochenlanges Propagandagetrommel zensur- und störungsfrei abgehalten werden konnte (siehe KB 254), noch ihren Teil zur Streichung der Bücher von der schwarzen Liste beigetragen – die Antennen der Gewalthaber justieren jedenfalls fein.
Kommen wir zurück zu den anderen Erzeugnissen (7), die auf der schwarzen Liste stehen und der Entwaldungsgarotte „erst“ Ende 2026 ausgeliefert werden sollen. Die Verschnaufpause gibt vielen bedrohten Unternehmen zunächst wieder die Hoffnung, der gefährlichen Umzingelung entrinnen zu können, zumal, neben der „Freigabe“ von Büchern und Zeitschriften, ein paar weitere Änderungen beschlossen wurden (8) und zusätzlich dazu die EU-Kommission bis 30. April 2026 verpflichtet wurde, eine umfassende Vereinfachungsprüfung vorzunehmen. Doch das bleibt, wie so oft in der Vergangenheit, „abzuwarten“.
Die Proteste der europäischen Branchenverbände gegen die „Entwaldungsverordnung“ betonen vor allem den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden sei, und ihre Forderungen beschränken sich auf die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ als Klassifikation für die europäischen Wälder. Die Festlegung dieser „Risikokategorien“ ist bislang, obwohl wesentlicher Bestandteil des Regelwerks, immer noch nicht erfolgt, aber sie entscheidet letztendlich über den Umfang oder die Befreiung von der „Sorgfaltspflicht“. In den öffentlichen Stellungnahmen findet man oft und sehr unangenehm den Tenor, wie unterstützenswert der „Globale Waldschutz" sei, er dürfe nur nicht zum Mühlstein für Unternehmen in Europa werden – was ja nur heißt, daß die südamerikanischen Regenwälder mal wieder etwas gaaanz anderes sind und dem Schielen auf eigene Vorteile ein größeres Gewicht beigemessen wird als der Mobilisierung zur Abschaffung des strangulierenden EU-Diktats. Nun sind die Europäer mit ihrer „Null-Risiko-Forderung“ nicht allein, denn US-Präsident Trump verlangt einen ebensolchen Status für die US-amerikanischen Wälder. Sofort nach seiner Amtsübernahme wandten sich 19 Landwirtschaftskommissare und die „American Forest and Paper Association“ an ihn, er solle sich dafür einsetzen, daß die USA, als Land mit geringem Risiko, von der EUDR ausgenommen werde, was er tat und zuletzt bei den Verhandlungen im Rahmen des Handelsabkommens der EU mit den USA im Juli/August 2025 durchgesetzt hat. Das Ergebnis wurde in einer anschließenden gemeinsamen Erklärung formell festgehalten:
„Recognising that production of the relevant commodities within the territory of the United States poses negligible risk to global deforestation, the European Union commits to work to address the concerns of US producers and exporters regarding the EU Deforestation Regulation, with a view to avoiding undue impact on US-EU trade. (9)
Das ist vermutlich der wirkliche Grund für die erneute Anwendungsverschiebung, nicht das schwächelnde IT-System, wie offiziell angegeben, denn die Ausnahmeregelung für die US-amerikanischen Wälder stellt die EU vor ein Dilemma. Sie kann nicht ohne Gerassel im EU-Getriebe die USA von der „Sorgfaltspflicht“ befreien und die Europäer als Primärziel der Klimakeule leer ausgehen lassen (10). Es ist müßig im einzelnen das Ping und Pong der EU-Instanzen bis Ende Dezember nachzuvollziehen: „man“ einigte sich auf „verschieben“. Es gibt noch weitere Gründe, die die Anwendungsverzögerung beeinflußt haben können (z.B. das Handelabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten).
Es muß sich zeigen, was Trumps Dazwischenfunken im „Entwaldungsdickicht“ bewirkt. In der für den April angekündigten „umfassenden Vereinfachungsprüfung“ wird die EU-Kommission versuchen, Wege zu finden, um ihren transatlantischen Herren zu dienen, denn zu verstrickt ist der EU-Moloch im Stiftungsnetz von Soros & Co. Das Entwaldungsdiktat ist ein Teil des „europäischen Green Deal“, der die Verelendung der Europäer bis 2050 auf das maximale Niveau gebracht haben muß (11), und der Holzknebel soll dabei als Katalysator wirken. Ins Leben gerufen wurde „der Deal“ im Jahr 2019 von Ursula von der Leyen „als Reaktion auf die dringenden Forderungen der (inbesondere jungen) Bürgerinnen und Bürger nach Klimaschutzmaßnahmen“. Laut WWF „hatten sich über 1,2 Millionen Bürger:innen [~0,3%! der EU], mehr als 200 NGOs und zahlreiche Unternehmen und Wissenschaftler für die EUDR eingesetzt“. Das Europäische Parlament stützt sich bei seinem Engagement gegen die „Entwaldung“ auf die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, also derselben Stimme, die der EU „Insekten sind eine gesunde Nahrungsquelle“ einflüstert und der sie folgt (12). Und nun? Warten und hoffen? – Darauf, daß vom Tisch des US-amerikanischen Gigakapitals, der wenigen „400 Familien“, ein paar mehr Grashalme für die europäischen Melkkühe abfallen als für die südamerikanischen? Dann müssen sie ihr entwaldungsfreies Gras fressen und verdienen kein Mitleid. Denn eines steht zweifelsfrei fest: weniger Menschen ließen die Wälder wieder weltweit wachsen und ohne blinden Fleck beim Tabuthema „Geburtenkontrolle“ hätte eine „Entwaldungsverordnung“ nie einen Vorwand gehabt.
Die Ketzerbriefe-Redaktion
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(1) http://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Was-ist-die-EUDR/EUDR-Info.html
(2) „Parlament nimmt neues Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung an“, (Pressemitteilung vom 19.04.2023)
(3) EU-Rat, Pressemitteilung vom 16.10.2024, „EU-Rechtsakt gegen Entwaldung: Rat für späteren Geltungsbeginn" – „... Damit sollen sie [die Unternehmen] Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und ausreichend Zeit für eine reibungslose und wirksame Umsetzung der Vorschriften erhalten – unter anderem, um Sorgfaltspflichtregelungen ... einzurichten.“
EU-Parlament, Pressemitteilung vom 14.11.2024, "EU-Gesetz zur Abholzung: Firmen sollen ein Jahr mehr für die Umsetzung bekommen" – „... Als Reaktion auf die Bedenken von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten, dass sie nicht in der Lage wären, die Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung vollständig einzuhalten, ... hat das Europäische Parlament in Brüssel gefordert, das Anwendungsdatum der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Das Plenum beschloss im Oktober 2024, den Vorschlag der Kommission im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens [!]... zu behandeln.“
(4) Börsenblatt, 17. 12.2025, „Verlegerverbände begrüßen Ausnahme fertiger Druckerzeugnisse aus der EUDR“
(5) Siehe Ketzerbriefe 206, 208 und 212.
(6) https://www.sabine-verheyen.de/aktuelles/beitrag-lesen/keine-eudr-pflichten-fuer-buecher-und-presseprodukte.html
(7) An dieser Stelle noch eine Klarstellung: Papier ist nicht von der Verordnung ausgenommen. Wird ein und dasselbe Papier zur Herstellung von Büchern und beispielsweise Schreib- oder Zeichenblöcken verwendet, dann unterliegen letztere dem Willkürdiktat, erstere nicht.
(8) „Nur Erstinverkehrbringer müssen eine Sorgfaltserklärung abgeben. Nur der erste nachgelagerte Marktbeteiligte muss deren Referenznummern sammeln. … Neue Kategorie: 'kleine und kleinste Primärerzeuger'. Diese müssen nur noch eine einmalige und vereinfachte Erklärung abgeben.“ – NUR! – https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/entwaldungsfreie-lieferketten/
(9) https://policy.trade.ec.europa.eu/news/joint-statement-united-states-european-union-framework-agreement-reciprocal-fair-and-balanced-trade-2025-08-21_en
(10) Forstpraxis, 01.09.2025: „So hat die 'AGDW – die Waldeigentümer' vom American Hardwood Export Council (AHEC) erfahren, dass es bei den seitens der USA geäußerten Bedenken vor allem um den unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Erfüllung von weitgehenst wirkungslosen Informationspflichten für einzelne Waldbesitzer gehen soll. … 'Wenn die EU den USA ein 'vernachlässigbares Risiko' für Entwaldung zuspricht, dann muss dies zwingend auch für viele andere Länder, nicht zuletzt auch für Deutschland gelten', fordert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter entsprechend. Die EU-Kommission müsse nun ihren Zusagen Taten folgen lassen und die Risikokategorien anpassen, damit unnötige betriebliche Informationspflichten für heimische Waldbesitzer entfallen können.“
(11) https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de
(12) Siehe Ketzerbriefe 245, „Insektenfraß und Fleischverzicht“
