Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Protestkampagne beendet

16. Juli 2024

Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:

 Art. 5 Abs.1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:

1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."

2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:

„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.

Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.

Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."

Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)

 „... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)

Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:

„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“

***

Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.

Juli 2022

Kurz-Nachrichten aus Frankreich

Freispruch für Bordeaux-Gruppe!

Die 8 Angeklagten der Bordeaux-Gruppe, die 2019 in vier Rathäusern (im Departement Gironde), Macron-Portraits abgehängt hatten und zu Geldstrafen zwischen 250 und 600 Euro verurteilt worden waren (s. Ketzerbriefe 229), sind vom Berufungsgericht Toulouse freigesprochen worden – dies nach 4 durchgestandenen Gerichtsprozessen. Ihr Mut und Durchhaltevermögen hat auch ein bißchen angesteckt:

Nach Macrons ausfälligen verbalen Attacken gegen die Nichtgeimpften hat der Bürgermeister von Lavaurette (im Departement Tarn-et-Garonne), Nils Passedat, ein Macron-Portrait durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie künstlerische Reproduktionen von »La Marseillaise« und »Marianne« ersetzt – solche Volksrepräsentanten wünscht man sich!

Zeitung ›L'Opinion Indépendante‹ 06/04/2022

Unter Anspielung auf eine zynische Äußerung Macrons (während der Einweihung eines Startup-Unternehmen-Campus, der Station F in Paris am 29. Juni 2017: »diejenigen, die Nichts sind«) veröffentlichte der mutige Bürgermeister am 6. April 2022 einen Brief mit dem Titel: »Offener Brief von denen, die Nichts sind, an Emmanuel Macron« um »allen eine Stimme zu geben, die sich in diesen fünf Jahren der Macron-Präsidentschaft in ihrer Staatsbürgerschaft beleidigt gefühlt haben, bevor sie dazu aufriefen, ihn … nicht zu wählen«.

Man würde sich wünschen, daß des Bürgermeisters entschlossene Haltung seinen wankelmütigen Mitbürgern Mut macht, immerhin zeitigten die französischen Parlamentswahlen bessere Ergebnisse als vergleichbare deutsche: besser für alle Nicht-Superreichen. Siehe den Artikel in der Nummer 233 der Ketzerbriefe: »Besser als in Deutschland: Fast die Hälfte der Franzosen will keine Scheiße mehr fressen!«

Weitere Gerichtsprozesse sind noch anhängig.

Am 18. Mai 2022 hat der Kassationsgerichtshofs (des höchsten Gerichts Frankreichs) aber leider die Verurteilung durch die Berufungsgerichte gegen 12 Macron-Abhänger aus Valence, Straßburg und Paris bestätigt. Diese sind somit rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 200 und 500 Euro, teils auf Bewährung, verurteilt. Sie wollen sich gegen dieses Unrechtsurteil nun wehren und ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen: schließlich sei die Meinungsfreiheit ein Recht, das von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Mal sehen... Aber vielleicht haben sie aufgrund des Ausgangs der französischen Parlamentswahlen dort ja wirklich eine (wenn auch nur kleine) Chance auf ein gerechtes Urteil, also Freispruch.

Wir wünschen ihnen viel Erfolg!

 

April 2022

Raif Badawi endlich aus saudischem Foltergefängnis entlassen!

Nach 10 Jahren Haft und einer unbekannten Anzahl von Peitschenhieben wurde nun endlich am 12.3.2022 der saudische Blogger Raif Badawi aus der Haft entlassen. Sein einziges »Verbrechen« war sein öffentliches Auftreten für Säkularismus, Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Demokratie gewesen, wofür er 2014 zu einer 10jährigen Haftstrafe, umgerechnet 238.000,-€ Geldstrafe sowie unüberlebbaren 1000 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nachdem er an den ersten 50 öffentlich erteilten Peitschenhieben beinahe gestorben wäre, wurden die weiteren vorläufig ausgesetzt, allerdings war es bislang nicht zu erfahren, wie viele Hiebe er hinter verschlossenen Gefängnismauern in den langen Jahren doch noch zu erleiden hatte und wie sein Gesundheitszustand insgesamt ist. Darüber hinaus ist er mit einem 10jährigen Reise- und Publikationsverbot belegt worden, das bislang keineswegs aufgehoben ist und auch schon gar nicht wird, solange er nicht die für ihn unaufbringbare Summe von 238.000,-€ zahlen kann. Er kann also keineswegs zu seiner Frau und Kindern nach Kanada auswandern, sondern ist nach wie vor Gefangener eines der menschenverachtendsten Regimes der Welt, in dem religiöser Terror, ekelhafteste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie Genitalverstümmelung Alltag sind. Trotz zahlreicher internationaler Proteste wurde ihm kein einziger demütigender, mörderischer Hafttag erlassen.

Tja, solch vorbildliche Handelspartner sind ganz nach dem Geschmack unserer kriegsgeilen Politiker jeder Couleur, der Gaskauf von handabhackenden Stinkemonarchen ist offenbar »politisch korrekter« respektive gewünschter als das Einhalten der Verträge mit dem sich gegen die NATO-Umzingelung wehrenden Rußland. Der Energieminister von Katar, al-Kaabi, konnte sich übrigens über die naive Milchmädchenrechnung unseres vor den USA kriechenden, ihr »dienen wollenden« Habeck bei dessen Anfrage nach Gasverkäufen zum Ersatz des russischen Erdgases nicht genug beömmeln. So führte er aus, daß das alles doch nur ein PR-Trick sei, um der Bevölkerung vorzugaukeln, daß man Sanktionen gegen Rußland problemlos verkraften könne (unter anderem ist das gesamte Gas aus Katar bis 2026 durch anderweitige, bereits bestehende Lieferverträge gebunden): »Zu sagen, ich kann heute auf Rußland verzichten und zu behaupten, Katar oder andere könnten das ersetzen, ist lächerlich. Das ist Blödsinn. Das wird nicht passieren.« Was für verächtliche Figuren zahlen wir doch mit unseren Steuergeldern!

August 2021

Justizverfolgung französischer
Demonstranten aus dem Gelbwesten-Umfeld

Fordern Sie Freispruch für 18 Angeklagte, denen jetzt vor dem höchsten Gericht Frankreichs (Kassationshof) der Prozeß gemacht wird, weil sie Portraits von Macron abgehängt haben!

Rückblick: 2019/2020 hatten etwa 1100 Personen in 151 französischen Rathäusern die Portraits von Macron abgehängt. Es folgten drastische polizeiliche und juristische Repressionen, um diese Proteste schnell zu ersticken:

86 Durchsuchungen einschließlich Haussuchungen, 242 Verhöre, insgesamt 1467 Stunden Untersuchungshaft, juristische Verfahren gegen 83 Personen, angeklagt wegen »gemeinschaftlichen Raubes«, auch erschwerend »gemeinschaftlichen Raubes unter Anwendung von List«, teils auch »Verweigerung der DNA-Entnahme«. Diese Verfahren endeten oft mit Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro, meist auf Bewährung. Es kam auch zu einer Reihe positiver Entscheidungen: Im Namen der Meinungsfreiheit oder Berufung auf Notstandsnotwendigkeit gab es Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung einlegte. Aufgrund des Betreibens eines Abgeordneten der Regierungspartei LREM, Jean-Pierre Pont, mußte zudem der erste Richter, der es gewagt hatte, einen Freispruch auszusprechen, ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen – glücklicherweise wurde dieser Richter (am Strafgericht Lyon) vom Vorwurf der Rechtsbeugung entlastet.

(https://www.lci.fr/planete/amendes-fermes-et-avec-sursis-pour-des-decrocheurs-de-portraits-d-emmanuel-macronjassans-
riottier-ain-anv-cop-21-2123959.html)

Gegenwärtig laufen die Verfahren gegen 18 Aktivisten (Gruppen aus dem Umfeld der Gelbwesten), die 2019/2020 in Rathäusern Frankreichs, ohne Gewalt anzuwenden, Macrons Konterfei abgehängt haben, um u.a. auf die sozialen Ungerechtigkeiten und die von der Regierung betriebene Massenverelendung aufmerksam zu machen.

7. Oktober 2020

Scharia-Gericht in Nigeria:
Todesurteil gegen den Musiker Yahaya Sharif-Aminu wegen Blasphemie

Am 10. August 2020 hat ein Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano in Nigeria den jungen Musiker Yahaya Sharif-Aminu nach einem viermonatigen Prozeß hinter verschlossenen Türen wegen angeblicher Blasphemie zum Tod durch den Strang verurteilt. Der Anhänger des Sufi-Ordens Tidschaniya soll in einem Lied, das er bei WhatsApp verbreitet habe, einen Imam über Mohammed gestellt und den Propheten damit beleidigt haben. Der Gouverneur von Kano, Dr. Abduallahi Umar Ganduje, hatte schändlicherweise – ganz wie in Zeiten der Inquisition im finstersten Mittelalter – bereits signalisiert, daß er das Todesurteil sofort unterzeichnen würde, falls Herr Sharif-Aminu keine Berufung einlegen würde, was dieser aber mittlerweile getan hat. Seine Verteidigung soll allerdings unmöglich gemacht werden. Deshalb hat der Richter des Scharia-Gerichts umgehend angeordnet, daß jeder muslimische Anwalt, der Sharif-Aminu verteidigt, als Nicht-Muslim betrachtet werden soll – eine offene Todesdrohung!

Islamische Fanatiker hatten auch das Haus der Familie von Sharif-Aminu in Brand gesetzt und fordern lautstark die Vollstreckung des Todesurteils. Aber nicht nur dies: Wie wir dem offenen Protestbrief des mutigen Christen Nnamdi Abana vom 9.9.2020 an die Christliche Vereinigung Nigerias (CAN; eine Organisation innerhalb des Dachverbands der Christen in Nigeria) entnehmen konnten, hat diese sich schändlicherweise dem islamischen Mob angeschlossen und ebenfalls die Hinrichtung des Sängers gefordert! Abana schreibt in seinem Brief, daß Adeolu Samuel Adeyemo, der Vorsitzende des Bundesstaates Kano der CAN, gegenüber 'The Guardian' äußerte: "Für uns in der CAN entspricht das Urteil des Scharia-Gerichts dem islamischen Recht, und deshalb haben wir keine Einwände dagegen, weil es der Position des Islam entspricht ... Unsere Einmischung ist also nicht relevant ... Und der Herr Jesus sagte, Blasphemie gegen den Heiligen Geist sei eine schwere Sünde, für die es keine Vergebung gibt. Das ist die Position des Christentums"(1). Eine Ökumene der Glaubensfanatiker also wie seinerzeit, als der Papst Khomeini beim Mordaufruf gegen Salman Rushdie offen unterstützte, da die Religionen bei der "Beleidigung religiösen Gefühle" zusammenhalten müßten.

In Nigeria, das sich laut dem Zeitgeistportal Wikipedia seit 1998 auf dem Wege der "Demokratisierung" befindet, hat seitdem der Einfluß des fanatischen Islams, insbesondere des Wahhabismus saudischer Prägung, extrem zugenommen, der die Einführung der islamischen Scharia in ganz Nigeria und das Verbot "westlicher" Bildung fordert; dies hatte die Verfolgung der traditionellen Sufi-Orden und auch von Christen (48% der Bevölkerung) zur Folge. Seither sind Tausende von Menschen religiösen Pogromen zum Opfer gefallen. Mittlerweile wurden bereits in 12 der 19 Bundesstaaten Nigerias Scharia-Gerichte eingeführt, deren "Rechtsprechung" sich seitdem immer mehr verschärft.

Das schändliche Todesurteil gegen Yahaya Sharif-Aminu verletzt eindeutig die Verpflichtungen Nigerias gegenüber dem 'Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte' (ICCPR) und die 'Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker', die in Art. 8 Religionsfreiheit und in Art. 9 Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.

Wir fordern die sofortige Freilassung und Freisprechung von Yahaya Sharif-Aminu!
Link zu unserem Protestbrief vom 7. Oktober 2020 an den Präsidenten von Nigeria sowie den Gouverneur von Kano.

Bitte schicken Sie Ihre Protestbriefe an:

President Muhammadu Buhari
Federal Republic of Nigeria
Radio House, Herbert Macaulay Way (South)
Area 10, P.M.B. 247, Garki – Abuja
Nigeria

Dr. Abdullahi Umar Ganduje OFR
Kano State Government
Ministry of Information, Youth and Culture
Audu Baco Secretariat, Kano
Nigeria

Wie immer bitte mit Kopie an uns.

 

(1) Zit. aus: "An Open Letter to the Christian Association of Nigeria: Will The Leadership of Can Escape Judgment if Yahaya Aminu Sharif is Executed? By Nnamdi Abana", 9 September 2020 (http://saharareporters.com/2020/09/09/open-letter-christian-association-nigeria-will-leadership-can-escape-judgment-if-yahaya).

 

 

5. Februar 2020

Der Fall Mila

Zehntausende Morddrohungen und Haßaufrufe gegen junge Französin wegen Kritik am Islam

Die 16jährige Mila hatte sich in Videos auf Instagram, nachdem sie am 18.1.2020 wegen eines Liveaustauschs mit Freunden über ihre sexuellen Vorlieben von weiteren Teilnehmern, v.a. Moslems, in obszönster Weise als "dreckige Lesbe", "französische Schlampe", "dreckige Nutte" usw. beleidigt worden war und von denen manche dazu aufforderten, man solle ihr die Kehle durchschneiden, geäußert: "Ich hasse die Religion...im Koran ist nichts als Haß, der Islam ist Scheiße, ich sage, was ich denke... Ich bin keine Rassistin, überhaupt nicht. Man kann nicht gegen eine Religion Rassist sein... Eure Religion ist Scheiße, Euer Gott, ich stecke ihm den Finger in den Arsch, ich habe gesagt, was ich denke...". Man sollte nicht die Form gegen die Sache nehmen, obwohl sie angesichts des Tones der Angreifer die einzig angemessene ist: wer die Menschenwürde millionenfach bespeit und mit Füßen tritt – Genitalverstümmelung und Zwangsverschleierung mögen als Stichworte genügen – der darf sich nicht über den höchst angemessenen Ton der Kritik beschweren: auf den groben Klotz der religiösen Zumutung, erst recht der obszönen und zugleich dämlichen Beschimpfung, gehört immer ein grober Keil. Auch wenn die moslemischen Hätschelchen es schlecht ertragen: ertragen müssen sie es, sie haben mehr als angefangen. Daraufhin wurde Mila von zehntausenden Schmähungen, Aufrufen zu Gewalt und Vergewaltigung bis zu Mordaufrufen, überschüttet. Ihre persönlichen Daten, Adresse, Handynummer und der Name ihrer Schule wurden ins Internet gestellt, so daß sie die Schule aus Angst um ihr Leben verlassen und untertauchen mußte. Zustände wie in Saudi-Arabien oder unter den Taliban – allerdings jetzt im Stammland der originalen Menschenrechte...

Nur dank einer großen Öffentlichkeit und Tausenden von Unterstützungskommentaren auf dem hashtag #jesuisMila v.a. von Einzelpersonen, dann aber auch von Vertretern sogenannter "rechter" Parteien, wie beispielsweise Marine le Pen vom Rassemblement National und Nicolas Dupont-Aignant von Debout la France – während die sog. "Linken" und v.a. auch die französischen Freidenker (außer dem Comité Laïcité République) und Feministen wieder einmal mucksmäuschenstill blieben (oder wie die LGBT-Aktivisten sie sogar aufforderten, deren Flagge von ihrem Instagram-Profil zu entfernen) –, mußten Regierung und Medien reagieren.

Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: eines gegen die Haß- und Mordaufrufe, aber auch eines gegen das Opfer selbst wegen "Aufstachelung zu religiösem Haß". Das letztere mußte aufgrund der massiven Empörung im Volk wieder eingestellt werden, und auch die Justizministerin Nicole Belloubet, die in einer ersten Stellungnahme geäußert hatte, daß "Religionsbeleidigung offensichtlich ein Angriff auf die Gewissensfreiheit" sei, mußte zurückrudern, indem sie ihre Äußerung zunächst als "Ungeschicklichkeit", dann als "Fehler" bezeichnete, da überall Rufe zur Verteidigung des laïzistischen Staates laut wurden.

In Frankreich wurde das Delikt der "Gotteslästerung" durch die Französische Revolution mittels der Annahme der Artikel 10 und 11 der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft und nach der Restauration erneut durch das Gesetz vom 29. Juli 1881 bezüglich der Pressefreiheit bestätigt. Leider sind diese heroïschen, opferreichen Tage der 'Grande Nation' Geschichte, und so versucht die Regierung schändlicherweise, ob man mit dem Verfahren gegen das Opfer über den Umweg der "Aufstachelung zum Haß" zum Schutz des Islam und gegen das Gesetz einen Präzedenzfall schaffen kann. Aber das französische Volk ist dieser Tage wachsam, in erster Linie dank der Gelbwestenbewegung, muß es aber auch bleiben, denn die zehntausenden Haßmailschreiber sind keineswegs nur vereinzelt und unorganisiert: Beispielsweise hat sich auch Abdallah Zekri, Generaldelegierter des "Conseil français du Culte musulman" (CFCM; 2003 von Sarkozy gegründeter "Französischer Rat des muslimischen Kultus"), der die Muslime in Frankreich beim Staat repräsentiert, und der auch das "Observatoire national contre l'islamophobie" ("Nationale Beobachtungsstelle gegen Islamophobie") leitet, zu Wort gemeldet: "Sie hätte schweigen sollen!! Man darf die Religion kritisieren, aber nur im Rahmen des Respekts [als hätten Handabhacker und Vergewaltiger Respekt verdient!]... Aber man darf sie nicht beleidigen... Beleidigungen akzeptiere ich nicht... Wer Wind sät, wird Sturm ernten... Jetzt muß sie die Konsequenzen ihrer Worte tragen."

Ein kackfreches Plädoyer für talibanisch-saudische Stinkezustände und eine wohlverdiente Ohrfeige für den angeblich säkularen Staat! Was mit dem Präzedenzfall Salman Rushdie begann, wird heute Realität: Auch in Europa ist der Mordstandard für Religionskritik wieder eingeführt. Das Opfer dieses 30-jährigen Kniefalls vor dem Islam postete hingegen: "Ich habe weder eine Person beleidigt, noch bedroht, noch zur Gewalt gegen wen auch immer aufgerufen. Es war Blasphemie, das ist eine generelle Kritik der Religionen und nichts anderes."

Und die muß erlaubt bleiben und sollte es endlich auch in Deutschland werden, wo nach wie vor der schändliche mittelalterliche Diktaturparagraph, wie Tucholsky ihn nennt, § 166 StGB, existiert und vor gar nicht allzu langer Zeit auch gerne angewendet wurde (siehe Ketzerbriefe Nr. 65). In Deutschland wäre Mila mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht und vielleicht schon längst verurteilt worden, die islamischen Hetzer haben ja auch in Deutschland grünes Licht. Selbst im erzkatholischen Irland dagegen wurde im Oktober 2018 per Volksabstimmung der Gotteslästerungsparagraph abgeschafft. Deshalb fordern wir auch für Deutschland: Weg mit dem Gotteslästerungsparagraphen! Wenn es einen Gott gibt, soll er sich selber verteidigen!

Unterschreiben Sie auch die Petition für Mila:
Protection policière pour Mila, 16 ans, en danger de mort pour avoir critiqué l’islam

Übersetzung der Forderungen aus der oben verlinkten Petition:
Polizeischutz für Mila, 16, in Lebensgefahr, weil sie den Islam kritisiert hat. Wir fordern deshalb:
·    Daß ein ständiger Polizeischutz eingerichtet wird, um Milas Leben langfristig zu schützen...
·    Daß das Nationale Bildungsministerium exemplarische Maßnahmen gegen die Schüler ergreift, die Mila belästigt haben.
·    Exemplarische Bestrafung aller Personen, die Todesdrohungen, Drohungen von Vergewaltigung und körperlicher Gewalt ausgestoßen haben sowie gegen die sozialen Netzwerke, die Milas Peinigern eine große Öffentlichkeit beschert haben.
Religiöse Fundamentalisten, die das Leben eines jungen Mädchens für ihre Vorstellungen von Religion bedrohen, müssen bestraft werden. Die Republik muß die Meinungsfreiheit garantieren und das Leben derer schützen, die sie ausüben.

1. Dezember 2019

Frankreich hinter dem
Eisernen Vorhang

Aus der deutschen Wahrheitspresse erfährt man nach wie vor so gut wie nichts über die fortwährenden Gewaltakte der Polizei gegen die Gelbwesten in unserem Nachbarland Frankreich. Wenn überhaupt, geht es in den hiesigen Medien nur um Gewaltakte des – genauso wie bei uns die "Anti"-Fa eingeschleusten Schwarzen Blocks – die den gewaltlosen Demonstranten in die Schuhe geschoben werden, um die ganze Bewegung der Gelbwesten zu diskreditieren. Innerhalb eines Jahres wurden über 2500 Personen verletzt, 5 Menschen durch die völkerrechtswidrigen LBD-Hartgummigeschosse die Hand abgerissen und 25 Personen die Augen ausgeschossen.

Jetzt ist zum Jahrestag der Demonstrationen am 16. November in Paris wieder einem friedlich Demonstrierenden durch eine Tränengasgranate zielsicher ein Auge ausgeschossen worden. Auf dem Video sieht man den Gelbwestendemonstranten Manuel im ruhigen Gespräch mit anderen, als plötzlich eine Tränengrasgranate sein linkes Auge trifft!

Die meisten Anzeigen gegen diese monströse Polizeiwillkür und Terrorisierung der Gelbwesten werden regelmäßig eingestellt, während es schon über 2000 Verurteilungen von Gelbwesten gegeben hat, 40% davon mit Gefängnisstrafen. Protestieren Sie gegen diese Terrorakte auch auf der Petition von Laurent Thines!

Ausführliche Berichte über das, was in Frankreich wirklich vor sich geht, finden Sie auch in KETZERBRIEFE 217: "Wie der Eiserne Vorhang an den Rhein kam: Frankreich auf dem Weg in den Totalitarismus" von Peter Priskil.

 

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