Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Solidaritätserklärung

18. September 2024

Aktuelle Prozeßnachrichten zu
Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber

Rachejustiz im "Maskenpozeß" gegen Dr. Walter Weber

Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.

Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)

Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.

Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.

Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.

Wir fordern:

Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!

Weitere Termine im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:

am 25.09.2024            9.00-12.30 Uhr,
am 30.09.2024            ab 9.15 Uhr,
am 02.10.2024            ab 9.15 Uhr,
am 07.10.2024            ab 9.15 Uhr.
Am 05.11.2024 ab 9.15 Uhr ist die Urteilsverkündung angekündigt. 

Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns):
An den
Präsidenten des Landgerichts Hamburg
Herrn Bernd Lübbe
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.

* * *

Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!

Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird! 

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!

Wir fordern nach wie vor:

Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:

https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte: 

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"

 [1]  siehe dazu:
·        Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)
·        Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).

 * * *

Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).

4. September 2024

COMPACT-Verbot – letzte Meldung

Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!

Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.

Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!

Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!

Unsere Forderung bleibt unverändert:

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

30. August 2024

Revisionsverhandlung im Schandurteil gegen Richter Dettmer

Prozess DettmarZur Erinnerung: Im April 2021 – also mitten in der Coronerei, in der uns während mehr als zwei Jahre sämtliche essentiellen Grundrechte entzogen wurden – tat sich der Weimarer Familienrichter Christian Dettmer beispielhaft rechtsstaatlich hervor, indem er in einem Gerichtsentscheid die Masken-, Abstands-, und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verbot. Welch eine mutige Tat von dem Richter, einer Ausnahmeerscheinung seines Berufsstands!
Man erinnere sich (hoffentlich!) noch an die Bilder, wie Schulkinder im Winter bei weit geöffneten Fenstern ("Lüften! Lüften!!") dick eingemummt mit dem entpersönlichenden Zwangslappen im Gesicht vor sich hinfroren; dazu "paßten" die Polizeiüberfälle auf Kindergeburtstage, vor denen das Corona-Regime schändlicherweise nicht zurückschreckte (siehe Ketzerbriefe Nr. 225).
Der Polizei- und Justizapparat wurde daraufhin aktiviert, damit solch eine mutige Tat auf gar keinen Fall "Schule" mache: Es gab polizeiliche Durchsuchungen von Wohnungen und Büroräumen von Richter Dettmer, ferner bei dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie den Gutachtern. Handys, Computer und Unterlagen wurden beschlagnahmt! Das von Richter Dettmer gefällte Urteil zur Wahrung des Kindeswohls wurde aufgehoben und statt dessen gegen ihn selbst ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung" eingeleitet. Im August 2023 fand das Verfahren gegen ihn in Erfurt statt, in dem ihm in einer Perversion der Logik, wie sie wohl nur "auf dem Boden der fdGO" gedeiht, vorgeworfen wurde, die Kinder seien für ihn nur "Mittel zum Zweck" gewesen, es sei ihm nicht um das Kindeswohl, sondern um "Zeichensetzung" gegen die "Corona-Regeln", mithin um "Rechtsbeugung" gegangen! Er wurde zu zwei (!) Jahren Gefängnis verurteilt. Angesichts dieser Unrechts- und Rachejustiz drängen sich einem die Worte des Malers Max Liebermann vor etwa 90 Jahren auf: Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte.
Richter Dettmer legte Revision gegen das Verfahren ein, die Staatsanwaltschaft ebenso, denn letztere fordert drei (!) Jahre Gefängnis.
Nun kam es am 28.8.2024 zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Publikumsandrang war enorm, und so kam es, wie es kommen mußte: längst nicht alle, die sich ansehen wollten, wie nun der BGH entscheiden werde, kamen auch wirklich in das Hochsicherheitstrakt-ähnliche Gerichtsgebäude. Man habe eben nun einmal keinen größeren Raum, der mehr als 75 Plätze faßt. Auch eine live-Übertragung sei nicht möglich, da dazu das nötige Equipment nicht vorhanden sei (bei Personenerkennung klappt das komischerweise immer problemlos). Lange Schlangen, die höchstens im Schneckentempo vorankamen, erst an der Anmeldestelle, an der man seinen Paß abgeben mußte, um dann einen Besucherausweis für das hochheilige Gebäude erhielt. Nächste Schlange vor dem "Sicherheits-Check", an dem angeblich eine Person in 3 Minuten durchleuchtet wird, was aber in Wirklichkeit ewig dauerte. Aufkommende Unruhe bei der zu Recht empörten und schikanemäßig zum Besten gehaltenen Besuchermenge. Nur ein junges Bürschchen vom Lügengewerbe drängte sich frech vor der ganzen Schlange hindurch und wurde vom "Sicherheitspersonal" freundlichst behandelt, beide Seiten waren immer zu einem Scherzchen bereit. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Polizisten immer mehr erhöht.
So konnten wir also wie viele andere, die teils von weither angereist waren, die Gerichtsverhandlung nicht verfolgen, deren Urteilsverkündung "im Namen des – ausgesperrten! – Volkes erfolgen wird. Wir erfuhren aber aus verschiedenen Portalen, daß das Urteil am 20. November verkündet werde (Az.: 2 StR 54/24) – dem durchsichtigen Kalkül folgend, daß mit der rausgeschundenen Zeit die Vergeßlichkeit zunehmen möge.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist also nach wie vor gefordert und darf nicht erlahmen.

 

14. August 2024

Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.

Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!

Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.

Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.

Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:

Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!

Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

16. Juli 2024

Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:

 Art. 5 Abs.1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:

1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."

2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:

„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.

Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.

Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."

Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)

 „... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)

Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:

„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“

***

Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.

19. Juni 2024

Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!

Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt!
Bericht aus dem Gerichtssaal:

Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!
Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).
Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!
Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:
Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.
Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!
Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.
Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.
Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)
Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).
Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…
Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.
Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.

Nach wie vor fordern wir:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: 
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«

*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245

10. Januar 2024

Freiheit für Dr. Bianca Witzschel!

Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition

Am 14. November 2023 wurde beim Landgericht Dresden der Strafprozeß gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel eröffnet, die bereits seit Ende Februar 2023, also seit annähernd einem Jahr, im Chemnitzer Gefängnis in Untersuchungshaft gefangengehalten wird. Ihrer Verhaftung vorausgegangen war eine groß angelegte Durchsuchung ihrer Moritzburger Arztpraxis und ihres Wohnhauses durch polizeiliche Rollkommandos – die kommen vorzugsweise zwischen 5 und 6 Uhr in der Früh und zerren ihre schlaftrunkenen Opfer aus dem Bett –, begleitet von einer Schmutzkampagne der gleichgeschalteten Lügenmedien von »Sächsischer Zeitung« über BILD bis zu »t-online«, die sich nicht nur darin erging, welche Unmengen an »Beweismitteln« in ihrer überfallenen Wohnung »sichergestellt« worden seien (neben vielen Akten, Handy und Computer sogar »Bargeld in vierstelliger Höhe« – schon das sehr verdächtig! – und gar Patronen; Dr. Witzschel ist Jägerin und Mitglied im örtlichen Schützenverein, darf also selbstverständlich auch Munition besitzen, was aber natürlich unterschlagen wird), sondern vor allem, wie »unordentlich«, ja geradezu »messiehaft« es in ihrem Haus ausgesehen habe – wohlgemerkt nach diesen Polizeiüberfällen, bei denen routinemäßig Türen aufgebrochen, Schubladen herausgerissen und die Schrankinhalte auf dem Boden ausgeleert und verstreut werden.

Doch welches Verbrechen soll die Ärztin begangen haben? Hatte sie arglose Patienten beim Hausbesuch betäubt, um ihre Haushaltskasse zu stehlen, mit Drogen gehandelt oder das Konto der Kassenärztlichen Vereinigung geplündert? Viel »schlimmer«: Sie soll, als 2020 der Corona-Terror über Deutschland und die ganze Welt losbrach, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Ärztin (!), Patienten angeblich »falsche« Atteste ausgestellt haben, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (mit größerem Recht als »Erstickungsmaulkorb« empfunden und bezeichnet) tragen und einzelne auch nicht geimpft werden könnten. Sogar mehrere hundert solcher Atteste – und da versteht der großwestdeutsche Staat der Corona-Diktatur, ganz anders als bei Messerstechereien oder (Gruppen-)Vergewaltigungen durch Falsche Flüchtlinge, denen er im zarten Alter zwischen 20 und 35 durch seine Justiz gerne wohltätige »Minderjährigkeit« bescheinigen läßt und sie auch sonst mit Samthandschuhen anfaßt (denken wir an den Dreisam-Mörder Hussein Khavari), gar keinen Spaß!

War nach der bombastisch inszenierten Verhaftung von Dr. Witzschel schon die monatelange Untersuchungshaft wegen angeblicher »Fluchtgefahr« der alteingesessenen, 66 Jahre alten Ärztin (in Einzelhaft mit weitestgehender Kontakt-, Post- und Besuchssperre, lange selbst für ihre Anwälte) nur mit der Absicht der maximalen Einschüchterung und Brechung der Angeklagten zu erklären, findet der Prozeß, der jetzt begonnen hat, unter genauso grell inszenierten Umständen statt, die einem Stalin'schen Schauprozeß alle Ehre machen würden: Schon daß die Anklage gegen sie zum Landgericht erhoben wurde, wo jetzt eine sogenannte Große Strafkammer mit fünf Richtern (!) über sie urteilen wird, ist ungewöhnlich. Nach dem Gesetz wird wegen (angeblicher) Delikte, wegen derer ein Strafmaß von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten ist – und das sind, wenn es sich nicht gerade um Schwer- oder Gewohnheitsverbrecher handelt, die allermeisten – vor dem Amtsgericht verhandelt, und der Tatbestand (§ 278 Strafgesetzbuch), um den es hier eigentlich geht, sieht in der Regel nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Lediglich dann, wenn man unter dem Vorwand der angeblich »unrichtigen Gesundheitszeugnisse« auch noch einen »Betrugs«-vorwurf bastelt, weil der Arzt dafür kein Geld hätte nehmen dürfen, oder man sonst »einen besonders schweren Fall« herbeikonstruiert (das Gesetz wurde dazu eigens während der Corona-Diktatur geändert), ist auch eine höhere Strafe möglich – doch wenn ein Arzt im Rahmen seines Berufs tätig wird und auch für die Ausstellung eines Attestes bekanntlich eine Rechnung stellt (hier je 25 Euro), kann ihm daraus natürlich immer dieser Strick gedreht und bei vielen Attesten dann irgendein angeblich hoher »Schaden« zusammengezählt werden, gar noch eine »gewerbliche« Tätigkeit, weshalb Lügenpresse und Staatsanwaltschaft hier schon jetzt mit vier Jahren Haft (!!!), dem Entzug der Approbation und dem Verbot jeder zukünftigen ärztlichen Tätigkeit drohen. Zur allgemeinen Abschreckung kann man daraus dann auch einen Fall von ganz »besonderer Bedeutung« konstruieren und das Verfahren auch unter diesem Vorwand vor das Landgericht ziehen, wo ansonsten nur Räuber, Großbetrüger und sonstige Kapitalverbrecher (und Mörder) stehen.

Doch auch dieses »Großgericht« tagt nicht, wie sonst immer, im Justizgebäude des Landgerichts in der Dresdner Innenstadt: Am Vorabend des ersten Verhandlungstermins befahl das Gericht, daß die Verhandlung statt dessen in dem vor wenigen Jahren für viele Millionen Steuergeld-Euros eigens für sogenannte »Terroristenprozesse« weit außerhalb am Stadtrand errichteten (ersten und einzigen) »Hochsicherheitsgebäude« der sächsischen Justiz stattfinden solle, so überraschend und kurzfristig also, daß sogar einer der Verteidiger nichts mehr davon erfuhr und erst nach Verhandlungsbeginn eintraf, von der interessierten Öffentlichkeit ganz zu schweigen.

In diesem Hochsicherheitstrakt im Stil des berüchtigten Stammheimer »Gerichtssaals« wurde bisher gegen nach Deutschland zurückgekehrte islamistische Mörder des IS oder die »Anti«-FA-Todesschwadronen der Leipziger »Hammerbande« verhandelt, oder auch gegen die Mitglieder des berüchtigten Remmo-Clans, die die millionenteuren Juwelen des Dresdner Grünen Gewölbes ausgeraubt hatten. In diesem Hochsicherheitstrakt, in den man als Besucher und Prozeßbeobachter nur nach strengsten Einlaßkontrollen und kopieren jedes einzelnen Ausweises kommt und in dem die Zuschauer dann in einem durch Panzerglas abgetrennten Raum sitzen, der durch dort anwesende Beamte überwacht wird, steht jetzt die bisher völlig unbescholtene 66jährige Ärztin Dr. Bianca Witzschel vor Gericht.

Und dieses Gericht plant gegen Dr. Witzschel einen zermürbenden, wahrhaften »Monsterprozeß«: begonnen Ende des letzten Jahres, sind jetzt schon 40 (in Worten: vierzig!) Verhandlungstermine angesetzt ­– bis Ende Juni 2024 –, zu jedem dieser Termine wird die Ärztin wie ein Gewaltverbrecher mit Hand- und Fußfesseln, selbst in der kleinen Zelle des Gefangenentransporters eingesperrt noch in Handschellen, aus dem Chemnitzer Gefängnis an- und wieder zurückgekarrt. (So behandelten selbst die Nazis nur ihren Erzfeind Dimitroff.) Der Geist, der dann in diesem Gerichtssaal weht, wird vielleicht bezeichnender als durch alles andere deutlich durch eine Begebenheit aus dem ersten Verhandlungstag: Ein offenbar mit Frau Dr. Witzschel sympathisierender Unterstützer wurde des Saales verwiesen, weil er unerlaubt eine weiße Rose mitgebracht hatte – bedarf dies nach der Verhaftung von Bürgern, weil sie während der Corona-Diktatur öffentlich aus dem Grundgesetz vorgelesen hatten, noch eines weiteren Kommentars?

Wurde am ersten Verhandlungstag nur die ellenlange »Anklageschrift« verlesen (stundenlang, so daß sich dabei zwei Staatsanwälte abwechseln mußten, wohl damit die Armen nicht wie die Patienten Atemnot bekamen, immerhin geht es ja um ca. 1000 namentlich vorgelesene Patienten, die Dr. Witzschel – nein: nicht umgebracht... –, denen sie also ein von der Corona-Polizei und -Justiz nicht anerkanntes, also »falsches« Attest ausgestellt haben soll), so folgte beim nächsten Verhandlungstermin die Anhörung aller möglichen Polizeibeamten, die zwar nichts zu den Vorwürfen der Anklage sagen konnten, dafür aber auch hier erst einmal auswalzten, was alles bei den Durchsuchungen ihres Hauses und ihrer Arztpraxis gefunden worden sei – auch hier wieder: ohhh Schreck, ohhhhh Graus: Munition und Gewehrpatronen, gar ein Elektroschocker sei gefunden worden ­– beweist nicht schon allein das die ungeheure Gefährlichkeit, geradezu Gemeingefährlichkeit dieser Frau, die deshalb schon froh sein kann, wenn man sie nur mit Handschellen ins Gericht schleppt und nicht wie Hannibal Lector behandelt...?

Erst danach, an einem späteren Tag, kamen tatsächlich auch die ersten angeblichen »Opfer« zu Wort, also Patienten, denen Dr. Witzschel mit ihren Attesten ein wenig Luft zum Atmen ohne den elenden Corona-Tschador verschafft hatte – sogar nach deren Untersuchung. Man erinnere sich: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen konnten die Ärzte während der Corona-Diktatur nach Telefonanruf des Patienten ausstellen, also natürlich ohne Untersuchung, sie sollten es auch und wurden dazu offiziell aufgefordert, schließlich sollten die Patienten ja ihren staatlich angeordneten häuslichen Corona-Knast nicht verlassen!

Dr. Witzschels Patienten aber sollen jetzt im nächsten halben Jahr (!) als Zeugen gegen sie gehört werden. Doch nicht nur die Ärztin wurde und wird in dieser Weise kriminalisiert, man muß sagen: terrorisiert. Auch bei diesen Patienten, eben den heutigen Zeugen, haben mit Hunderten von Polizisten Hausdurchsuchungen stattgefunden, teilweise auch schon Strafprozesse, in denen die Patienten wegen »Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse« verfolgt wurden und werden. Man kann sich auf die indirekt erpreßten erwünschten Aussagen jetzt schon einstellen.

Nebenbei: wer entscheidet eigentlich, ob ein Attest »richtig« oder »unrichtig« ist? Der Arzt, der von Medizin etwas versteht, entsprechend seiner Überzeugung und dem vielbeschworenen Hippokratischen Eid: »Schützen vor allem, was Schaden zufügen könnte!« – oder ein Gericht, dessen Staat „sein“ Volk willkürlich unter die Masken zwingen wollte, deren medizinische Nutzlosigkeit anfangs sogar von ihm zugegeben wurde und längst erwiesen ist? Und könnte ein falsches Arbeitsunfähigkeitszeugnis vielleicht noch einen sogenannten »Arbeitgeber« schädigen – hier aber: niemanden! Die Patienten kamen in ihrer Not freiwillig, haben für ihr Attest ein wenig (wie gesagt: 25 Euro) Geld bezahlt, irgendeinen Schaden gibt es einfach nicht!

Ganz offensichtlich soll gerade in Sachsen, wo der Widerstand gegen den staatlichen Corona-Terror besonders groß war und wo »man« mit dem sogenannten Volk seit PEGIDA und den nicht zuletzt auf sie zurückzuführenden heutigen Wahlerfolgen der AfD (trotz allen Zeterns der Lügenpresse und des schändlichen sogenannten »Verfassungsschutzes«, d.h. Hitlers umgetaufter, personell zu über 95 % übernommener Gestapo, über deren angeblichen Reeeeechtsextremismus) ohnehin noch eine »Rechnung offen hat«, ein ganz besonders einschüchterndes Exempel statuiert werden! – Wie gesagt: Stalins Schauprozesse lassen grüßen! Gleichzeitig soll jedem Arzt nachdrücklich vor Augen geführt werden, was ihm für die Zukunft bei auch nur geringstem Abweichen von einem offiziellen »Gesundheits-« Zwangsregime droht, das ja bald nicht einmal mehr ein staatliches sein, sondern ein direktes diktatorisches der W»H«O, d.h. der Soros/Gates-Bande, werden soll – Stichwort: »Pandemievertrag«, der im Frühjahr 2024 verabschiedet und natürlich auch in Deutschland durchgepeitscht werden soll.

Die »Freien Sachsen«, von der Lügenpresse noch monotoner als »rechtsextrem« verschrieen als die AfD, haben verdienstvollerweise mehrfach über die skandalöse Verfolgung von Dr. Witzschel informiert, sie organisieren vor allem regelmäßig Proteste vor dem Chemnitzer Gefängnis, in dem sie eingekerkert ist – möglichst lautstarke, die sie bis in ihre Zelle hören kann und so weiß, daß sie dort jedenfalls nicht erinnerungslos begraben ist.

»Eine Million Rosen für Angela Davis!« – unter diesem Motto stand vor vielen Jahrzehnten die weltweite Solidarität für jenes vorgesehene Opfer der US-Justiz, die vor allem von der ehemaligen DDR ausging. Auch wenn es einen Staat wie diesen, der eine solch breite Öffentlichkeitskampagne organisieren und fördern könnte, nicht mehr gibt, werden sich viele der älteren Unterstützer von Frau Dr. Witzschel gerade im Osten daran erinnern.

Im Sinne dieser damals letztlich erfolgreichen Solidarität haben die »Freien Sachsen« auch dazu aufgerufen, Dr. Witzschel durch Karten und Briefe ins Gefängnis zu unterstützen und ihr durch diese Solidarität die so bitter nötige Kraft zum Durchhalten zu geben.

Wir schließen uns diesem Aufruf an!

Unterstützerschreiben an:

Dr. Bianca Witzschel
JVA Chemnitz
Thalheimer Str. 29
09125 Chemnitz

 

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