Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Oppositionsverfolgung

4. September 2024

COMPACT-Verbot – letzte Meldung

Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!

Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.

Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!

Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!

Unsere Forderung bleibt unverändert:

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

14. August 2024

Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.

Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!

Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.

Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.

Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:

Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!

Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

16. Juli 2024

Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:

 Art. 5 Abs.1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:

1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."

2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:

„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.

Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.

Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."

Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)

 „... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)

Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:

„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“

***

Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.

Juli 2023

Zur Neugestaltung unserer Website im Juli 2023

Seit kurzem präsentiert sich unsere Website in neuer Gestaltung: Wir haben ihr Layout aufgefrischt, uns um eine bessere Anordnung der Beiträge bemüht und unsere Übersichtsrubrik »Themen« aktualisiert. Nach wie vor bietet unsere Website mit über 200 Texten, davon mehr als 100 unserer möglichst bundesweit verteilten Flugblätter, und etlichen Video- und Bildbeiträgen dem Interessierten die Möglichkeit, sich aus erster Hand ein unverfälschtes Bild von den Zielen, Ansichten und Analysen unserer Organisation zu bilden. Anders als die Websites so vieler gefälschter »Oppositions«parteien von »dieBasis« bis zu »Die Linke« ist in die unsrige kein Cent aus »N«GO-Kanälen, also dem Soros- oder Gates-Stiftungsimperium, oder Steuergeldern geflossen, sondern sie ist unter nicht geringen Opfern ausschließlich mit eigenen Mitteln erstellt.

Vielleicht noch ein grundsätzliches Wort zum Internet: Kein Medium ist leichter zu überwachen und zu zensieren als dieses, und was darin mit einer potenten mißliebigen Gegenstimme geschieht, hat, unter unzähligen anderen Beispielen, das totalitäre Verbot von RT und Sputnik gezeigt. Das Internet ist gewiß immens informations-, aber nicht minder propagandahaltig, in ihm gilt außerdem immer »Feind liest mit!«, und es wirkt sich zerebral noch weitaus aggressiver aus als die schon genügend gehirnzermanschende Glotze. Darum empfehlen wir das klassische Buch, vorzugsweise ältere Bücher, und besonders natürlich unsere eigenen Schriften. Ansonsten ist am besten, man unterhält sich einfach mal direkt mit sprachlicher Disziplin, am allerbesten ohne Feindsender in der Hosentasche – wer uns sucht, wird uns finden.

9. Mai 2022

Drohen am »Tag des Sieges über den Faschismus« antirussische Anschläge?

Im Mai 1945 erklärten die Reste der Hitler’schen Armeen die endgültige Kapitulation vor den alliierten Truppen des 2. Weltkrieges, zunächst am 7. im französischen Reims gegenüber denen der »Westmächte«, am Tag danach, dem 8. Mai, dann gegenüber der Roten Armee in deren Hauptquartier in Berlin-Karlshorst.

Auch wenn der englische Premier Churchill wenig später befand, mit Hitler »das falsche Schwein geschlachtet« zu haben, statt der Sowjetunion nämlich, gegen die der Westblock in den Folgejahrzehnten den erbitterten Kalten Krieg* führen sollte: Militärisch war der deutsche Faschismus zu diesem Zeitpunkt erst einmal besiegt, der nach der Kapitulation symbolträchtige 8. bzw. 9. Mai 1945 (das Datum nach Moskauer Zeit) ist seither als »Tag des Sieges« über den Faschismus in die europäische Geschichte eingegangen.

Doch im Nachfolgestaat Hitlers wird wie in der gesamten EU heute eine Meldung wie die folgende unterdrückt, wiederum durch das schweinische und jeder Rechtsgrundlage entbehrende Verbot des – in Goebbels Worten – »Feindsenders«, dem der Beitrag dieser Rubrik vom 11.4.2022 gewidmet war.

Zwei Tage später wurde im Internet (then24.com) berichtet, daß in geschlossenen Telegramkanälen ein Terroranschlag für den 9. Mai auf die traditionelle Siegesfeier über den Faschismus im Treptower Park in Berlin angekündigt und dazu aufgerufen wurde, »prorussische« Deutsche und Russen in Deutschland zu »lynchen« und »hinzurichten«.

»I suppose not to spare anyone on May 9th. Stab the (swear word) in public so that the 'holiday' becomes a day of mourning. Death to the Russians, this country must be wiped off the face of the earth forever!«

Diesen Aufruf soll der anonyme Betreiber des Kanals mit dem bezeichnenden Namen »Tiere Berlins« unter einen Chat geschrieben haben, in dem sich zwei Personen auf Russisch offenbar in finsterer Absicht verabredet hatten, an der zentralen Siegesfeier am 9.Mai im Berliner Treptower Park teilzunehmen.

Es wird weiter berichtet, daß dieser Kanal »Tiere Berlins« von sogenannten ukrainischen »Patrioten« dazu genutzt werde, persönliche Daten von Russen in Deutschland und solchen Deutschen, die mit Rußland sympathisieren, zu sammeln. U.a. würden die Kennzeichen von Pkw gezeigt, die an Autokorsos gegen Russenfeindlichkeit teilgenommen haben und dazu aufgerufen, die »ermittelten Rußlandfreunde« aufzusuchen und zu lynchen. »Jeden dieser Tiere« solle man finden und aufsuchen, Fotos und Videos »der Hinrichtung« sollten dem Betreiber des Kanals zugesandt werden. Haben Sie davon jemals gehört?

Haben Sie vor allem jemals davon gehört, daß irgendeine deutsche Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde dieser Volksverhetzung und diesen Drohungen nachgehen, gar versuchen würde, die Täter dingfest zu machen? (Nur zur Erinnerung: Auch die Verabredung zu einem Verbrechen ist strafbar, von der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wie einem Terroranschlag ganz zu schweigen – und die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich zur Verfolgung jeder Straftat verpflichtet!)

Auch vergleiche man dies mit den jüngsten angeblichen »Entführungsplänen« ominöser Internetnutzer gegen einen Gesundheitsminister Lauterbach (oder kurz vorher gegen den Sachsenpolitnik Kretzschmer), unter welchen Vorwänden jedes Mal sofort unter ungeheurem wochenlangen Pressegedröhn bundesweit Razzien durchgeführt, zahllose Durchsuchungen veranstaltet und jedes Mal auch viele »Verdächtige« verhaftet wurden (obwohl derartige behauptete »Pläne« so offensichtlich erfunden und abwegig waren, daß schnell Witze darüber aufkamen, nach denen für einen Lauterbach doch kein Mensch Lösegeld bezahlen würde und es doch auch schon ganz unzumutbar wäre, den längere Zeit beaufsichtigen zu müssen).

Auch die von uns dokumentationshalber ausführlich zitierte unterdrückte Meldung ist ein Grund, warum die Bewohner der gesamten EU bei Strafandrohung im Meer der Gleichschaltung die andere Seite nicht mehr hören dürfen, gerade so wie Hitlers Reichsdeutsche mit ihren Volksempfängern die »Feindsender« ihrer Zeit.

Im Übrigen: Das Ehrenmal für die im Kampf gegen den Faschismus gefallenen Soldaten im Berliner Treptower Park wurde seit Beginn des russischen Versuchs, sich aus der immer enger zugezogenen Schlinge der Nato-Umzingelung in letzter Minute militärisch zu befreien, vielfach straflos beschmiert und geschändet. In einer Zeit, in der die Umschreibung der Geschichte so weit geht, daß heute in einem Kampfblatt des Westblocks Rußland unwidersprochen als »das Weltzentrum des Faschismus« bezeichnet werden kann (so in der sich ultraseriös gebenden Neuen Zürcher Zeitung vom 12.4.2022, S. 18) – die Sowjetunion hatte mit 27 Millionen Opfern des Naziüberfalls den bei weitem höchsten Blutzoll des 2. Weltkriegs überhaupt zu tragen, aber anything goes! – ist damit zu rechnen, daß auch größere Anschläge wie die angekündigten ungehindert und ungestraft erfolgen können.

* Wer sich heute daran nicht mehr erinnert, dem sei das außerordentlich instruktive, im Ahriman-Verlag erschienene Werk von Peter Priskil mit eben diesem Titel empfohlen.

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1. August 2020

Corona-Splitter

Wie der Unmut des Volkes im Keim erstickt wurde und wird – Bericht von der ersten Berlin-Demo am 1.8.2020

Auch in Magdeburg demonstrierten ab Mai 2020 wöchentlich Menschen gegen die bestehenden Coronamaßnahmen und Grundrechtsbeschneidungen. Auf verschiedenen Plätzen gab es zunächst die Möglichkeit, sich ohne Anmeldungen beim Veranstalter über ein freies Mikrophon zu äußern, was aber sehr schnell durch installierte Gängeleien, Spitzelschikanen und Impfgegnergekreisch abgewürgt wurde. Zeitgleich und nach gleichem Strickmuster bekam der leicht aufflammende so nachvollziehbare Widerstand bundesweit die Peitsche.

Diese Wahrnehmungen waren für mich der Anlaß, am 1. August 2020 nach Berlin zu reisen, um dort bei der angekündigten bundesweiten Groß-Demonstration „Das Ende der Pandemie – Der Tag der Freiheit“ teilzunehmen. Nach den obigen Erfahrungen trat ich mit wenig Hoffnung im Gepäck mein Unternehmen mit einer Taxifahrt zum Bahnhof an. Der Taxifahrer gab sofort den Hinweis, daß er das Tragen einer Maske vom Fahrgast nicht wünscht – prima! –, und so kamen wir gleich in einen regen Gedankenaustausch zum leidigen Thema sowie zu den drohenden Folgen wie Existenzvernichtung vieler Berufe unter dem „Coronawahnsinn“. Es tat gut, daß man nicht alleine mit seinen Gedanken ist. Am Ende der Fahrt wünschten wir uns ein gutes Durchhalten.

Der Regionalzug nach Berlin war gut besetzt. Alle Insassen in diesem Großraumabteil, auch diejenigen, die aus Braunschweig und Hannover weiter zustiegen, trugen keine Masken. Wir hatten alle das gleiche Ziel gebucht! Kein Zugbegleiter kontrollierte. Kein Drohgedröhn aus Lautsprechern: „... es besteht Maskenpflicht, nicht nur für Mund, auch für Nase, wenn sie damit nicht zurechtkommen, helfen wir ihnen gern ...“. Langsam wurde mir bewußt, daß ich keine Ewigkeiten, keine Jahre unter diesen menschenunwürdigen Zwangsbedingungen gelebt hatte – so war es mir aber schon vorgekommen. Diese zweistündige völlig unbeschwerte Zugreise mit gutgelaunten Menschen, welche ihre Gesichter in alle Richtungen gern zeigten, hat allen gut getan, und die Erinnerung an das Leben vor „Corona“ war wieder wach – eine Erinnerung, die ich, aber auch jeder andere nie mehr vergessen darf. Wir, das Volk, waren uns unausgesprochen einig: jeder mit dem Ziel nach Berlin zur Demo wollte seinen Unmut kundtun, zeigen, daß wir nicht einig sind mit all diesen Schikanen.

Die Veranstalter der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“ und „Nichtohneuns“ hatten den Beginn der Hauptkundgebung auf 15.30 anberaumt, aber bereits um 16.45 wurden die Kundgebung und Demonstrationszüge durch die Polizei beendet:

Ab 15.00 schloß ich mich den Demonstrierenden an. Durch die unüberschaubar sehr große Anzahl an Teilnehmern war mein Einstieg unweit vom Brandenburger Tor eher günstig als geplant. Der Zug bewegte sich dicht gedrängt, wurde großräumig um das Brandenburger Tor und zur Straße des 17. Juni geleitet. Ich befand mich in einem Abschnitt, in dem ein Akteur als Vorbeter unermüdlich durch ein Megaphon die Masse mobilisierte. Er schrie „Frieden“ und das Volk antwortete „Freiheit“, er schrie „Frieden“, das Volk „Freiheit“ ... usw., er schrie „Freiheit“ durch den Verstärker und das Volk antwortete „Frieden“ ... usw. Nicht gerade das, was man bei einer bundesweiten Großdemonstration erwartet angesichts der für jedermann einschneidenden Coronaschikanen, Abschaffung der Verfassung und drohenden Pleiten. Aber dieser völlig sinnlose und nichtssagende „Dialog“ setzte sich bis zum Stillstand des Demonstrationszuges durch, es gab nichts anderes. Ein buntes Völkchen aller Altersklassen, Familien mit Klein- und Schulkindern, geschmückt mit Blümchen, Bändern an Hut, Haar und Kleidung, mit Trommeln, Klampfen und Seifenblasen bewaffnet, lauschte sitzend oder stehend mit Blick auf eine Übertragungsleinwand der „Predigt“ des Thorsten Schulte, welcher alle Demonstranten lobte: „... dieser Tag geht in die Geschichte ein, wir spüren alle die große positive Energie, wir sind 600.000, jetzt sind wir 900.000 und nun 1.300.000 usw. ...“ Das war's.

Die Polizei beendete die Kundgebung mit der Begründung, die Teilnehmer hätten die Hygieneregeln (Corona-Schutzmaßnahmen) nicht eingehalten. Darauf reagierten die Veranstalter mit sich ständig widersprechenden Ansagen. Zunächst wurde zum Verlassen der Meile aufgerufen, wenig später zum Sitzstreik, kurz danach zum langsamen Entfernen in kleinen Grüppchen in Richtung Tiergarten, dann doch zum Bleiben und Sitzen. Schlußendlich kappte die Polizei die Mikrophone. Schluß, Aus, Fertig. Nicht nur meine Aufmerksamkeit ließ erheblich nach, das Erlebte hatte mich nicht gestärkt, ich trat bedrückt die Rückreise an.

Ich bin froh, daß ich auf der Hinfahrt erleben konnte, wie wir, das Volk, uns einig waren ob der unnötigen Schikanen und wie bei mir die Erinnerung an die Zeit vor Corona wieder wach geworden ist: was eigentlich normal ist. Doch dazu braucht es den Austausch und keine Verarschung durch die Veranstalter („Frieden-Freiheit“). Zum weiteren Verständnis empfehle ich die KETZERBRIEFE Nr. 222, Corona – die Niederlage des Volkes, aber auch die Nr. 223 zur zweiten Demo in Berlin.

Zum Bericht als PDF

20. Juli 2020

Corona-Splitter

Demonstrationsberichte April/Mai 2020

Von der späten Entdeckung des Grundgesetzes zur neuen Innerlichkeit – Stuttgart
(gewidmet Andreas Ziegler)

Nach den auftragsgemäß und leider erfolgreich von »N«GO-Lakai Henning Zierock pervertierten Protesten des letzten Jahres gegen das Verbot von Dieselfahrzeugen in Stuttgart folgte das Volk, überraschend rasch zahlreicher werdend, dem Aufruf zur Demonstration gegen den Bruch der Grundrechte unter dem Vorwand der Corona-»Pandemie«. Erst jetzt, da es das Volk selbst hart trifft, entdeckt es die Grundrechte, während es zuvor z.B. zur Scientologenverfolgung geschwiegen oder sogar die Hetze gegen die Opfer selbst verbreitet hat; eine frühere Verteidigung der Grundrechte hätte dagegen die gezielten Pläne der Herrschenden ins Wackeln gebracht...  Zum vollständigen Bericht Stuttgart

Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in München und Regensburg

Wie in vielen anderen deutschen Städten gab es auch in München im Zuge der Coronaschikanen ab Anfang Mai dieses Jahres größere Demonstrationen gegen die Grundrechtsbeschneidungen. Fanden die ersten rasch wachsenden Demonstrationen noch auf dem zentralen Marienplatz statt, wurden sie für die weiteren Wochenenden vom Münchener KVR (Kreisverwaltungsreferat) auf die zwar 42 Hektar große, aber vom Publikumsverkehr völlig abgeschnittene Theresienwiese (bekannt durch das Oktoberfest) verbannt. Dennoch, das Interesse in der Bevölkerung wurde weiterhin größer, und die Veranstalter beantragten eine Demonstrationsveranstaltung für 10 000 Personen am 16. Mai. Jedem dürfte die Theresienwiese, wo alljährlich das berühmte Oktoberfest stattfindet und die zu Spitzenzeiten rund 400 000 Besucher aufweist, bekannt sein. Für die anberaumte Coronademo aber wurden nach willkürlicher Weisung des KVR nur 1000 (!) Personen zugelassen – mit würgenden Abstandsregeln...  Zum vollständigen Bericht München und Regensburg 

»Das größte Schwein im ganzen Land ...« – oder wie der Corona-Protest erwürgt wurde – ein weiteres Beispiel: Leipzig

Während so gut wie die ganze Welt der Coronadiktatur unterworfen wurde, die millionenfaches Elend und Tod, Verarmung des Mittelstands und aller Lohnabhängigen sowie der wehrlosen Alten und Kranken (50-80 % der Todesfälle stammen überall aus Pflegeheimen!) bedeutet, war kurzzeitig der Wille zum Widerstand bei einzelnen erwacht. Wie er von Anfang an durch eine Mischung aus Lüge (»Politik« und Massenmedien), Gewalt (Polizei und »Anti«fa) sowie Verrat oder Spinnerförderung erdrückt und umgelenkt wurde, sei hier auch für spätere Generationen am Beispiel Leipzigs dokumentiert:

Seit Mitte April wurden auch dort überraschend (bedenkt man die Verbote und die Polizeibrutalität z.B. in Berlin) mehrere Corona-Demonstrationen mit, wie sie selbst betonten, unerfahrenen Organisatoren einer »Bewegung Leipzig« genehmigt, die dann trotz würgender Auflagen von seiten der Behörden und dem üblichen Schweigen der Wahrheitspresse auch schnell Zulauf bekam...  Zum vollständigen Bericht Leipzig

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